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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 84

 

Warum wir auch nicht zustimmen können: Es ist alles andere als klar, ob diese Regelungen in der Praxis auch umsetzbar sind, denn bei § 7 greift man möglicherweise in die Bundeskompetenz des Denkmalschutzes ein. Das heißt, die ersten Eigentümer, denen der Abbruch verwehrt wird, werden sich bald an den Verfassungsgerichtshof wenden. Hier vermuten wir schon eine unklare Situation. § 62a Abs. 5: Der Stichtag 1.1.45 ist sachlich schon ein Stück weg willkürlich gewählt, denn es gibt auch Gebäude nach diesem Stichtag 1.1.45, die möglicherweise auch schützenswert sind und ob der Erhalt eines Gebäudes im öffentlichen Interesse ist, kann eigentlich nicht nur vom Baujahr abhängen. Natürlich liegt dem Ganzen das Mietrecht zu Grunde, das alleine kann aber das öffentliche Interesse des Stadtbildes nicht rechtfertigen.

 

Außerdem verwundert uns das Verlangen einer formlosen Bestätigung des Magistrats. So etwas gibt es eigentlich in keinem anderen Landesgesetz. Diese Art der formlosen Zustimmung öffnet natürlich viele Türen und Möglichkeiten. Das wollen wir nicht, das ist uns zu intransparent. (Beifall bei den NEOS.) Ich weiß schon, wie lange Bescheide brauchen, aber das braucht schon einen offiziellen Bescheidstatus. Ich kann auch aus vielen Erfahrungen sagen, dass manchmal die Einschätzung der MA 19 bezüglich Ortsbild schon interessant ist. Das betrifft vor allem Bereiche, wo sehr stark neu gebaut wird, wo man sich tatsächlich nur an dem einen Projekt orientiert, und überall dort, wo jetzt gerade diese vielen Gartengrundstücke verkauft werden, neu gebaut werden, extrem verdichtet wird, da haben wir schon die Situation, dass dem Bauwerber dort recht gegeben wird, aber die Anrainer, die Umgebung kaum gefragt wird und hier manchmal Betonklötze entstehen, die nicht wünschenswert sind. Also die MA 19 hat nicht unbedingt immer ein Händchen dafür, genau diese Entscheidung auch so zu treffen. Das stelle ich einmal so zu Diskussion.

 

Ein weiterer Punkt ist die Vorgangsweise. Letztendlich ist das jetzt eine Bringschuld des Eigentümers, bei der MA 19 eine Bestätigung zu erwirken. Das ist zumindest, sage ich einmal, bürgerunfreundlich, wenn nicht gar schikanös, denn vielmehr hätte in einer seriösen Verwaltung der Magistrat die schutzwürdigen Gebäude und Objekte - und ich habe das schon im Ausschuss diskutiert - rechtzeitig früh auch in einem Kataster festlegen können, sagen können, die und die Gebäude sind uns wichtig. Und da gibt es sehr viele in Wien, die uns wichtig sind. Warum wählt man nicht diesen Weg? Der wäre eigentlich sehr klar. Auch den hätte man schon viel früher angehen können, ich verstehe eben nicht, warum jetzt gerade in dieser Form, wo auch noch vieles fragwürdig und offen ist. Das heißt, einen solchen Kataster würde ich schon haben wollen, nämlich nicht nur für jene Gebäude vor dem 1.1.1945, sondern auch für spätere, die vielleicht schutzwürdig sind. Und ich denke, das ist schon ein wichtiger Punkt, sich darüber zu unterhalten, was wir in unserer Stadt als schutzwürdige Bauten verstehen, um eben diese Interessen entsprechend auch zu wahren.

 

Was noch dazu kommt, ist, man greift da natürlich schon sehr stark ins Eigentum ein. Das sehe ich auch problematisch, denn der Wert jener Gebäude vor dem 1.1.1945 ist natürlich plötzlich massiv gemindert, von einem Tag auf den anderen. Das ist auch eine kritische Situation, denn ich möchte auch nicht jedem automatisch vorwerfen, dass er nur Interesse hat, dieses Gebäude abzureißen und dort sofort etwas anderes hinzubauen. Nicht alle sind von vornherein als Schuldige zu bezeichnen, sondern man muss sich schon anschauen, was da konkret passiert. Man darf auch nicht vergessen, es sind hier auch sehr viele Einfamilienhäuser betroffen, die aus dem Bereich der sozialdemokratischen Siedlerbewegung stammen. Auch diese dürfen dann nicht abgerissen werden, auch das ist klar, einiges davon ist schutzwürdig, anderes vielleicht nicht.

 

Also alles in allem ist diese Novelle noch nicht wirklich durchdacht. Die FPÖ hat hier einige Abänderungsanträge eingebracht, denen wir allen zustimmen werden. Ich denke, dass das auch für die Gesamtnovelle der Bauordnung wichtig ist, die ja im Herbst in den Gemeinderat kommen wird. Dann können wir uns anschauen, wie sich die Situation hier darbietet. In der jetzigen Form, kurzfristig können wir dieser Novelle nicht zustimmen. Ich betone aber noch einmal, damit das hier nicht missverstanden oder missverständlich interpretiert wird, der Schutz von historisch wertvoller Bausubstanz ist uns ein Anliegen. Wir müssen allerdings auch Spielregeln definieren, die für alle an diesem Prozess Beteiligten vernünftig sind, und daher werden wir dieser Novelle nicht zustimmen können. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Ulm zu Wort gemeldet.

 

11.38.54

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Es ist schon interessant, mit welchen unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Baurecht gearbeitet wird. Seit Monaten ist die Novelle zur Bauordnung angekündigt, wir haben uns schon fast nicht in die Osterferien gehen getraut, weil wir jeden Tag damit gerechnet haben, jetzt bekommen wir den Gesetzestext - aber er kommt nicht, kommt nicht, kommt nicht -, und dann kriegen wir heute um 10 Uhr Vormittag von der SPÖ und von den GRÜNEN einen Abänderungsantrag zum Initiativantrag. Es ist ja an sich schon ein bisschen überraschend, dass die Regierungsfraktionen mit einem Initiativantrag zur Bauordnung kommen, obwohl doch, wie ich annehme, allerspätestens im Herbst vielleicht diese Bauordnung beschlossen werden soll. Das ist schon ein bisschen schnell gekommen. Und jetzt kommt auch noch dieser Abänderungsantrag, die FPÖ hat dann auch noch einen eingebracht, der in weiten Teilen auf das Gleiche abzielt, wobei ich gleich sage, ich glaube zwar, dass diese Intention mit dem Abänderungsantrag an sich eine gewisse Verbesserung des Initiativantrages darstellt, aber nachdem wir gegen den Initiativantrag sind, werden wir auch beide Abänderungsanträge ablehnen.

 

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