Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 75 von 84
Tätigkeitsberichte zeigen, dass sich, wenn überhaupt, eigentlich nur im homöopathischen Bereich Besserungen ergeben haben.
Auf Seite 1 des Tätigkeitsberichtes heißt es: „Ungeachtet der aufgezeigten strukturellen Mängel ist das Land Wien bei der Lösung der bestehenden Probleme auch im Berichtszeitraum untätig geblieben.“ - Das ist also eine prolongierte Untätigkeit! Das gilt nicht nur für diesen Berichtszeitraum, sondern das war auch schon viele Jahre vorher so, und in der Folge gibt es eben eine weitere Verschärfung der Situation und einen ungebremsten Anstieg der Arbeitsbelastung.
Ich habe das gestern auch schon in der Debatte über den Stadtrechnungshof gesagt: Ich glaube, dass das weniger ein politisches Problem ist, sondern vielmehr ein Machtkampf innerhalb der Verwaltung, dass man offenkundig hier vom Magistrat aus nicht loslassen kann. Deswegen hat man Probleme mit einem wirklich unabhängigen Stadtrechnungshof und offenkundig auch Probleme mit einem wirklich unabhängigen und auch personell adäquat ausgestatteten Verwaltungsgericht.
Frau Kollegin Novak hat gestern in Bezug auf den Stadtrechnungshof gesagt, dass sie die Forderungen des Stadtrechnungshofes, die ja in dieselbe Richtung gehen, politisch uneingeschränkt befürwortet. - Das Problem dabei ist, dass das Verwaltungsgericht ebenso wie der Stadtrechnungshof keinen eigenen Budgetposten hat. Wir haben hunderte beziehungsweise tausende Budgetposten. Wir alle kennen den Budgetansatz und den Rechnungsabschluss und wissen, dass es für alles und jedes einen Budgetposten gibt. Der Stadtrechnungshof und das Verwaltungsgericht gehen jedoch einfach in der Zentralstelle Magistratsdirektion auf!
Genauso ist es bei der Diensthoheit, die zwar jetzt beim Präsidenten liegt. Die Ausschreibung für fünf frei gewordenen Planstellen hat jedoch ein ganzes Jahr in Anspruch genommen. - Das Verwaltung und das Verwaltungsgericht haben also, wie man sieht, eine gewisse Historie von den Verwaltungsbehörden über die UVS, die auch noch eher bei der Verwaltung angesiedelt waren. Jetzt sind das echte Gerichte, aber offenkundig kann und will man die Leine nicht länger spannen. Zu einem echten Gericht gehört aber natürlich auch eine entsprechende gerichtsadäquate Behandlung!
Das Ganze ist natürlich sehr wichtig, denn wir reden ja jetzt nicht über abstrakte Dinge, sondern wir reden über den Rechtsschutz für unsere Bürger und auch für die Unternehmer, die sich jetzt - wir haben ja gerade über Verwaltungsstrafen und Verwaltungsstrafrecht gesprochen - an dieses unabhängige Gericht wenden. Dort wird jedoch die Arbeitsbelastung immer höher, und es ist irgendwie auch kein Land in Sicht.
Kollege Ulm hat das auch schon angesprochen: Die Zukunft der Rechtspfleger ist mehr oder weniger beziehungsweise weitgehend ungesichert. Man könnte sich auch überlegen, ob man nicht so wie im Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof auch wissenschaftliche Stellen, eine Art wissenschaftlicher Dienst, schafft, wo man Fachreferenten, die eine juristische Ausbildung haben, anstellt, die dann sozusagen auch ein mögliches Personalreservoir für spätere Richterbesetzungen darstellen. - All das sollte hier seitens der Mehrheit auf Schiene gebracht werden.
Es wird auch davon gesprochen, wie wichtig es ist, unser Landesverwaltungsgericht in der Frage der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften adäquat auszustatten, denn da geht es schon ans Eingemachte. Es ist zwar so, dass man automatisch mit der Neuannahme einer anderen Staatsbürgerschaft unsere österreichische Staatsbürgerschaft ex lege verliert, aber solange das nicht rechtskräftig festgestellt ist, ist man natürlich illegal, aber doch Doppelstaatsbürger und kann alle Rechte eines Staatsbürgers ausüben. Das heißt: Dadurch, dass die Verfahren entsprechend lange dauern, nehmen wir es billigend in Kauf, dass Menschen, die die Staatsbürgerschaft eigentlich formaliter nicht haben, dennoch als Staatsbürger auftreten können. Auch das hat das Verwaltungsgericht in diesem Tätigkeitsbericht angesprochen.
Es geht ja gar nicht um dramatische Stellenplanerweiterungen, wenn es hier heißt, dass man 14 zusätzliche Richterstellen bräuchte. Wir alle haben jetzt gesehen, wie schnell man für eine mäßig erfolgreiche Finanzstadträtin einen Posten geschaffen hat, der auch nicht ganz billig ist. Wie wissen, wie viele Stellen für Beauftragte und wie viele Agenturen neben dem Magistrat errichtet wurden. Ich weiß nicht, ob das noch in Betrieb ist, aber es gibt auch einen Beauftragten für den Donauraum, und es gibt die unvermeidliche Fahrradagentur. Und weiland hat man für einen aus dem Nationalrat in den Wiener Gemeinderat herabsteigenden Abgeordneten das Amt des Universitätsbeauftragten mit Büroausstattung geschaffen. Mit diesem Budget könnte man doch auch zwei oder drei Richterstellen finanzieren! - Das heißt, es wird also im System gespart. Es ist nämlich genug Geld im System vorhanden, um 14 Verwaltungsrichterstellen zu schaffen.
Ich möchte mit meinem Kollegen Kowarik gemeinsam einen entsprechenden Beschlussantrag einbringen, dass die erforderlichen Planstellen geschaffen werden, sodass das Verwaltungsgericht die notwendigen 94 Richterposten möglichst bald auch zur Verfügung hat. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. - Bitte sehr.
Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir debattieren jetzt, wie auch der Präsident schon gesagt hat, über den Initiativantrag, die Geschäftsordnungsänderung und den Bericht des Verwaltungsgerichtes in einem. Deshalb werde ich das jetzt auch so halten und vorerst zum Initiativantrag Stellung nehmen.
Davor möchte ich aber noch dafür danken, und zwar insbesondere den Kollegen Kowarik und Wiederkehr - Kollege Wiederkehr ist leider schon weg -, dass sie an der Einbringung des Antrages teilnehmen und wir somit
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