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Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 51

 

Das heißt, das sind aus meiner Sicht schon sehr erschreckende Zahlen, die auch dazu geführt haben, dass die Wiener Landesregierung eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen diese Regelung eingebracht hat, zum Schutz der Menschen in diesem Land, zum Schutz auch der Kinder in diesem Land. Und - denn auf einen Punkt bin ich noch nicht wirklich eingegangen - das betrifft ja auch sehr viele Menschen, die in diesem Bereich, in der Gastronomie arbeiten. Das betrifft auch den ganzen Bereich der Lehrlinge, aber es betrifft auch die Kinder.

 

Das Interessante bei der Reglung der Bundesregierung ist ja Folgendes: Man darf im Auto nicht mehr rauchen, wenn Personen unter 18 Jahren mit dabei sind. Gut, das finde ich eine wunderbare Reglung, im Gasthaus gilt das allerdings nicht. Sie können sich mit ihrem fünf Monate alten Baby in den Raucherbereich setzen und dort essen, und es wird überhaupt kein Problem geben, es gibt auch keine gesetzlichen Regelungen dagegen. Da ist in sich aus meiner Sicht ja vollkommen unschlüssig, denn entweder ist es jetzt gefährlich oder es ist nicht gefährlich. Aber Sie sagen, im Auto ist es gefährlich, im Gasthaus ist es offensichtlich nicht gefährlich, weil man da offensichtlich andere Gründe politischer Natur hat. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Muss alles verboten sein, was gefährlich ist?) - Also ich bin schon der Meinung, dass es hier einer klaren Regelung bedarf. Ich habe das vorher versucht, ein bisschen zu erläutern, warum das aus meiner Sicht wirklich eine sehr schlechte Lösung ist, die man hier gefunden hat (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie müssen Gesetze lesen!) - Ich habe das Gesetz sogar sehr intensiv gelesen, das können Sie mir glauben, auch in Vorbereitung der Klage, die natürlich nicht ich vorbereitet habe, sondern findige Juristen, aber ein paar Widersprüche finden sich schon drinnen. Ich glaube nicht, dass Sie das wirklich gut erklären können, warum es im Auto nicht erlaubt ist, mit Minderjährigen zu rauchen, aber im Gasthaus offensichtlich kein Problem ist.

 

Weiter geht es noch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die müssen ja dort arbeiten, und interessant wird es, wenn man sich die Lehrlinge ansieht. Bei denen ist es jetzt so geregelt gewesen … (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Der Jugendschutz wurde schon verschärft, der bezieht sich auch auf die Lehrlinge!) - Ja, die Lehrlinge, das haben Sie verschärft. Bis jetzt war es so, dass sie den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit im Nichtraucherbereich verbringen mussten, das heißt, 3 Stunden und 59 Minuten durften sie im Raucherbereich arbeiten. Jetzt ist es so, dass die Frau Bundesministerin verfügt hat, es darf nur mehr eine Stunde sein. Wir reden da aber von 15-jährigen Kindern, entschuldigen Sie, und niemand wird wollen, dass sich 15-jährige Kinder zumindest eine Stunde jeden Tag in einem Bereich aufhalten müssen, von dem man weiß, dass er gesundheitsgefährdend ist und von dem man auch gesagt hat, wenn du in einem Auto fährst, darfst du nicht drinnen sein. Wenn du als Lehrling arbeitest, dann musst du sogar eine Stunde da drinnen arbeiten.

 

Und das haben Sie dann noch als Gesundheitsschutz verkauft. Das ist ja überhaupt Chuzpe, ehrlich gesagt, und es wundert mich, dass Sie sich jeden Tag noch in den Spiegel schauen können, mit so einer Regelung, die ja mehr als hinkend ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ja, es ist oft so - auch in anderen Ländern - gewesen, dass der Nichtraucherschutz erst durch Gerichte zu seiner vollen Gültigkeit gekommen ist. Auch in Holland hat das Oberste Gericht unlängst auch die bisher erlaubten Raucherlokale gekippt, und auch in anderen Ländern war es so. Wie gesagt, wir haben in Wien bekanntermaßen gegen diese Regelung jetzt eine Verfassungsklage eingebracht, das wurde ja in der Landesregierung beschlossen. Ich hoffe wirklich sehr, dass wir uns mit dieser Klage durchsetzen können, zum Schutz der vielen Menschen in Wien, die gern in ein Lokal gehen wollen und nicht verraucht oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen gefüllt wieder hinausgehen wollen. Und es ist ja ganz leicht, man kann ja vor der Tür rauchen, das machen sie in allen anderen Ländern auch. Es funktioniert in Griechenland, in England, in Italien und auch sonst eigentlich in jedem Land, in dem ich in den letzten Jahren war, nur wir sind da noch im letzten - Jahrhundert reicht gar nicht mehr - Jahrtausend, dank des segenreichen Wirkens der Bundesregierung in diesem Fall. Und ich hoffe wirklich sehr, dass es uns im Sinne der Menschen und vor allem auch der Kinder in dieser Stadt gelingt, diese Regelung auszuhebeln. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was davon war Landesvollzug?)

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.39.41

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin, danke für Ihre Ausführungen!

 

Das Land Salzburg hat die Initiative „Salzburg freiwillig rauchfrei“ für Lokale gestartet. Ich finde das gut, damit schafft man die Möglichkeit, ganz bewusst auch von Seiten des Landes eine Aktion zu setzen, zu zeigen, das sind diejenigen, die sich hier freiwillig dazu deklarieren. Ich weiß schon, dass man das auch so machen kann, aber ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass das Land hier das unterstützt. Können Sie sich vorstellen, eine solche Initiative auch in Wien zu machen?

 

Präsident Ernst Woller: Frau Landesrätin. - Bitte.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Es spricht grundsätzlich aus meiner Sicht nichts dagegen, wobei die präferierte Variante für mich natürlich eine gesetzliche ist. Das wäre Plan B, wenn Sie mich jetzt fragen. Wenn Plan A nicht funktioniert, ist es immer gut, einen Plan B zu haben (Allgemeine Heiterkeit.), insofern spricht nie etwas gegen freiwillige Initiativen. Aber grundsätzlich habe ich halt in den letzten Jahren meiner politischen Laufbahn die Erfahrung gemacht, dass eine freiwillige Initiative halt auch freiwillig ist und man mit einer solchen Maßnahme nie alle wird erreichen können.

 

Präsident Ernst Woller: Danke, Frau Landesrätin. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mag. Juraczka gestellt.

 

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