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Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 51

 

ist eindeutig Luft nach oben. Es ist gut, dass am Ende des Tages dann ein Gespräch stattgefunden hat, viele Dinge von diesem Gespräch auch derzeit im Entwurf vorkommen. Aber wir werden natürlich die Stellungnahmephase nutzen, um da noch nachzuschärfen, im Hinblick auf das, was eigentlich ausgemacht worden ist und auch in der Zwischenzeit von allen Ländern bestätigt wurde, nämlich bei der Landesbildungsreferentenkonferenz, die am darauffolgenden Tag nach dieser Dreiländerverhandlung stattgefunden hat. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die 2. Zusatzfrage kommt von Abg. Wiederkehr. Bitte.

 

10.39.50

Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank für die Einblicke in die doch sehr skurrilen Verhandlungen um die 15a-Vereinbarungen. Ich gebe zu, als Beobachter und auch als Mandatar hat man es nicht so ganz mitbekommen, warum das so abgelaufen ist. Es ist aber auf jeden Fall erhellend.

 

Zurück zur Thematik Kopftuch: Ich glaube, da sind wir uns alle einig, dass wir in Kindergärten kein Kopftuch sehen wollen. Die darüber hinaus für mich eigentlich noch wichtigere Frage ist, wie wir mit Religion generell im Kindergarten umgehen, und welchen Rahmen Religion im Kindergarten haben soll. Es wurden ja auch Fälle von anscheinender religiöser Indoktrinierung von Kindern bekannt. Der Diskussionsstand war vor zirka einem dreiviertel Jahr, dass ein Leitfaden der Stadt zum Umgang mit Religion im Kindergarten kommt. Da möchte ich Sie fragen: Wie ist der Stand zu dem Leitfaden, und was gibt es da jetzt für Maßnahmen von der Stadt?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat, bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Den Leitfaden gibt es ja schon, der ist im letzten Jahr vorgestellt worden, ist erarbeitet worden, gemeinsam mit Religionsgemeinschaften und großen Kindergartenträgern, auch zum Beispiel konfessionellen Kindergartenträgern wie der Nikolausstiftung und der MA 10 und der MA 11. Der Leitfaden legt grundsätzliche Rahmenbedingungen vor, unter denen wir uns als Stadt und gemeinsam aber auch als demokratische Stadtgesellschaft vorstellen können, was in einem Kindergarten Platz hat und was nicht, welche Dinge grundlegend zu berücksichtigen sind und was auf gar keinen Fall geht. Ich lasse das jetzt der Uhr entsprechend ein bisschen weg. Wir haben das ja auch im letzten Jahr intensiv diskutiert.

 

Wichtig ist, dass dieser Leitfaden eine Basis darstellt, eine Basis, die dann in die Praxis umgesetzt werden muss. Und da haben wir mit dem Kindergartengesetz die Rahmenbedingung geschaffen, wonach Kindergartenbetreiber oder Kindergruppenbetreiberinnen oder -betreiber nicht sagen können, ich setze mich mit diesen Fragen auseinander oder nicht, sondern sich damit auseinandersetzen müssen. Es ist nämlich so, dass in Wiener Kindergärten nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir hier gemeinsam beschlossen haben, ein Kindergartenträger, ein Kindergartenbetreiber beantworten muss, ob er vorhat, religiöse Inhalte im Kindergarten zu verarbeiten. Wenn er das vorhat, dann hat er ein religionspädagogisches Konzept auf Basis dieses Leitfadens, aber auch auf Basis dieses Bildungsplans, in Hinkunft, nehme ich einmal an, wenn wir uns auf die 15a-Vereinbarung einigen können, dann auch auf Basis des Werteleitfadens, der sich aber sehr deckt, vorzulegen und offenzulegen. Wenn er das nicht macht, dann hat dort auch die Vermittlung von religiösen Inhalten aus konfessioneller Warte heraus keinen Platz im Kindergarten. Das ist sozusagen eine doppelte Sicherheit. Auf der einen Seite für die Behörde MA 11, die ja überprüfen muss, ob das, was im Kindergarten vorgeht, auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist.

 

Wenn ein Kindergarten sagt, ich bin ein laizistischer Raum, was ich im Übrigen persönlich für die Wunschvorstellung empfinde, aber das ist meine persönliche Meinung, dann hat er das auch sicherzustellen und zu beweisen. Wenn ein Kindergarten sagt, ich bin ein konfessioneller Träger, eine konfessionelle Einrichtung, die auch religionspädagogische Inhalte umsetzt, dann hat er nachzuweisen, dass er sein pädagogisches Konzept auf Punkt und Beistrich umsetzt und auch sicherstellt, dass Kinder dort zum Beispiel nicht indoktriniert werden, dass Kinder dort kindgerecht gefördert werden, dass die Vermittlung eines nichtstrafenden Gottes gefördert wird, dass Feste stattfinden, die nicht religiös einschränkend sind, sondern prinzipiell dem Blick auf andere Religionen und einer Gesellschaft in ihrer Pluralität offenstehen, und, und, und.

 

Das sind sozusagen die Maßnahmen, die gelten und auf Basis derer sich auch alle Kindergärten bewegen müssen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Was die MA 10 intensiv macht, gemeinsam mit der MA 11, auch beraten von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die die Studie zum Thema Pluralität im Kindergarten erstellt haben, die vor Dezember rausgekommen ist, ist, Kindergartenbetreiber und auch Religionsgemeinschaften dabei zu unterstützen, solche religionspädagogischen Konzepte zu erarbeiten, wenn sie das wollen. Das soll heißen, es soll eine Qualitätssicherung geben, wo sich die Stadt auch proaktiv als „critical friend“ einsetzt, damit man dann nachher auch sicherstellen kann, dass es hier auch eine pädagogisch sichere Qualität gibt, die ja letztendlich das ist, was wir für unsere Kinder verlangen müssen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schwarz.

 

10.44.35

Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Herr Landesrat, ich möchte gleich den Ball aufnehmen, weil sie über pädagogische Qualität gesprochen haben. Wir sind ja sehr umtriebig und stellen auch immer wieder Anfragen, und wir kriegen des Öfteren die Antwort, dass bei Überprüfungen von Kindergärten geringfügige pädagogische Mängel festgestellt wurden. Was darf man darunter verstehen?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt nicht aus einzelnen MA 11-Gutachten und Kontrollberichten zitieren kann. Das würde auch mein Wissen übersteigen, sage ich ganz ehrlich, aber ich glaube, man hat eine gewisse

 

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