Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 51
Abg. Georg Fürnkranz (fortsetzend): Also, ich sage einmal, ich kann mir durchaus vorstellen, wenn man die Übergabe von Akten verweigert und etwas anderes sagt, als da drinnen stehen muss, dass da ein gewisser Vorsatz nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Aber, wie dem auch sei, ich werde es nicht mehr sagen. Es finden sich ja auch andere verbale Möglichkeiten, so etwas auszudrücken. (Heiterkeit bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, zur Causa prima: Der Heumarkt war ein Gegenstand dieser Überprüfung des Berichtsjahres 2017. Der Befund ist schlicht und einfach katastrophal. Es sind nicht weniger als vier formelle Missstände festgestellt worden.
Erstens: Der Verstoß gegen die völkerrechtliche Verpflichtung, das Welterbe zu schützen.
Zweitens: Ein Verstoß gegen die für dieses Verfahren immer noch gültige Hochhausrichtlinie der Stadt Wien selber.
Drittens: Die Modalitäten des § 1a-Vertrages, sprich, des städtebaulichen Vertrages und seines Inhalts.
Viertens: Die Tatsache, dass offensichtlich das Ganze eine maßgeschneiderte Widmung ist, wie sie eigentlich nicht sein sollte.
Meine Damen und Herren, es ist von diesem Rednerpult und auch ansonsten schon sehr viel dazu gesagt worden, aber ich beginne einmal mit dem Ersten, nämlich der Frage UNESCO-Welterbe und Aberkennung.
Der Rechnungshofausschuss hat vorige Woche eine Studienreise unter anderem nach Dresden durchgeführt. Nicht in diesem Zusammenhang, aber ich habe die Zeit genützt, um mir den Casus Belli in Sachen Weltkulturerbe in Dresden anzuschauen. (Der Redner hält eine bebilderte Tafel in die Höhe.) Das ist die berühmte Waldschlößchenbrücke, die dazu geführt hat, dass Dresden das Weltkulturerbe aberkannt worden ist. Jetzt kann man sagen, schön oder schiach oder sonst irgendetwas, jedenfalls ziemlich beeindruckend. Man kann sich schon vorstellen, dass so etwas das Stadtbild verändern kann.
Jetzt zeige ich Ihnen aber, wie sich das tatsächlich im Stadtbild auswirkt. (Der Redner hält eine weitere bebilderte Tafel in die Höhe.) Hier, meine Damen und Herren, im Vordergrund sehen Sie diese Waldschlößchenbrücke, im Hintergrund die Stadt Dresden. Jetzt sage ich, da ist nichts von der Stadt Dresden verdeckt. Das Einzige, was da im Weg steht, ist ein großer Baum, aber die Brücke verdeckt nichts.
Zum Vergleich zeige ich Ihnen jetzt, was Sie mit der Stadt Wien vorhaben. (Der Redner hält eine weitere bebilderte Tafel in die Höhe.) Dieses Trumm steht vor der Innenstadt und stört das ganz massiv. Die UNESCO hat das kritisiert und hat gesagt, anstelle der 66 m dürfen es maximal 43 werden. (Der Redner stellt die bebilderten Tafeln auf das Rednerpult.)
Das wissen Sie alle und trotzdem haben Sie immer wieder erklärt, na ja, wir werden mit der UNESCO noch reden. Jetzt sage ich Ihnen, wenn Sie in Sachen Dresden so konsequent waren, dieses Ding als Störung des Weltkulturerbes anzusehen, dann können Sie sich an zwei Fingern ausrechnen, dass es für Wien mit diesem Turm der Firma WertInvest nicht den Funken einer Chance gibt, das Weltkulturerbe zu erhalten und dass man deswegen dieses Projekt stoppen muss, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich hoffe jetzt sehr, dass nicht wieder jemand auf die Idee kommt, beziehungsweise ich vermute fast, dass der Vorschlag vom Herrn Präsidenten Woller, der sich jetzt auf die Rednerliste setzen hat lassen … Ich bin gespannt was er dazu zu sagen hat, dass Ihnen vollkommen bewusst ist, dass Sie dagegen keine Chance mehr haben und deswegen den Vorschlag gemacht haben, na, dann tun wir das ganze Belvedere weg, dann betrifft es sozusagen die UNESCO nicht mehr. Nur, meine Damen und Herren, Sie verkennen vollkommen, dass diese Sichtachsen und das Belvedere natürlich ein integraler Bestandteil des Ganzen sind. Ich kann Ihnen prognostizieren, nachdem ich mir das im Wege eines Lokalaugenscheins angeschaut habe, dass die UNESCO da nicht nachgeben wird und Sie einen ordentlichen Schaden für diese Stadt verursachen werden, meine Damen und Herren.
Was den Vorschlag der NEOS betrifft, in dieser Angelegenheit die Verankerung zu beantragen, unterstützen wir ihn, denn das ist auch Gegenstand unseres eigenen Antrags.
Kommen wir zum zweiten Punkt, dem Verstoß, nicht nur gegen internationales Recht, sondern auch gegen Ihre eigenen Spielregeln. Meine Damen und Herren, wie soll irgendjemand, ein normaler Bürger diese Stadt Ihre Gesetze ernst nehmen, wenn Sie selber Ihre Vorschriften nicht befolgen und das nonchalant damit begründen, wir haben es uns halt anders überlegt? Das ist doch einfach ein extrem schlechtes Vorbild, und ich danke der Volksanwaltschaft dafür, dass sie das in unmissverständlicher Weise auf den Punkt gebracht hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritter Punkt, der berühmte § 1a der Bauordnung. Meine Damen und Herren, wir haben uns auch darüber schon sehr oft unterhalten. Der springende Punkt bei dieser ganzen Angelegenheit ist, man hat - meiner Meinung nach durchaus nicht ganz zu Unrecht - einen Weg gesucht, wie man Widmungsgewinne nicht nur zum Vorteil des Grundbesitzers macht, sondern auch in irgendeiner Weise dem Steuerzahler da etwas zugutekommen lassen kann. Das ist ja okay, diese Intention ist okay, und auch die Intention, eventuelle Infrastrukturkosten dem überzubinden, ist in Ordnung. Das Problem ist die konkrete Ausgestaltung. Das Problem ist im konkreten Fall, dass man verschiedene Gegenleistungen wie am Basar mit dem Investor ausgemacht hat, ohne in irgendeiner Weise einen Konnex herzustellen, was das denn jetzt damit zu tun hat, denn was hat die Tatsache, dass ein Haus so hoch wird, damit zu tun, ob ich daneben unterirdisch einen Turnsaal graben kann oder ähnliche Dinge. Da fehlt schlicht und ergreifend einfach vollkommen jeder sachliche Zusammenhang, und deswegen ist das alles auch unzulässig und rechtswidrig.
Die große Frage ist, wie kann eigentlich dieser § 1a überhaupt korrekt vollzogen werden, denn auf Grund des Koppelungsverbots ist es ausdrücklich untersagt, eine Änderung der Flächenwidmung von einem entsprechen
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