Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 51
nung ernst zu nehmen und allfällige Verbesserungen hier noch vorzunehmen.
Ich darf auch auf ein anderes wesentliches Thema hinweisen, das an Aktualität nicht verloren hat: Barrierefreiheit und barrierefreies Bauen und Wohnen, behindertengerechtes Bauen und Wohnen, und daher auch für öffentliche Einrichtungen wie Pflegeheime und Einrichtungen der Stadt Wien nicht den Fehler zu begehen - wie immer wieder passiert -, ohne Bedacht auf die bauliche Ausführung und die Benützbarkeit Barrieren nicht erst einzubauen und bestehende bei Renovierungen und Restaurierungen abzubauen.
Barrierefrei und behindertengerecht benannte Wohnungen, die über die Gemeinde Wien vergeben werden, müssten dann auch entsprechend ausgestattet sein, und hinaus zur Terrasse darf dann nicht mit Hindernissen verbunden sein, hinunter in den Müllraum oder in die Garageneinfahrt darf dann nicht mit unüberwindbaren Hindernissen verbunden sein. Sie alle wissen, denke ich, dass Barrierefreiheit heißt: selbstständige Benutzung ohne fremde Hilfe! Wir prüfen gerade auch Einrichtungen, Kultureinrichtungen im öffentlichen Raum, und da sind „Läute mal.“, „Ruf doch mal an.“, „Frag jemand, der dir hilft.“ alles keine tauglichen Mittel.
Ein letzter Hinweis auch noch: Die elektronische Ankündigung in der Fahrplanservicierung in der U-Bahn bedeutet, dass ich nicht vorhersehen kann, wann ein sogenannter V-Wagen kommt, der am Beginn und am Ende eine ausfahrbare Rampe hat, und somit ungewiss ist, dass ich zum Beispiel als Rollstuhlbenützer ohne fremde Hilfe einsteigen kann. Wenn ich jetzt von zu Hause aus nicht weiß, im Computer nicht nachschauen kann, wann oder in welchen Abständen denn diese V-Wägen kommen, dann bin ich nicht in der Lage zu planen: Wann muss ich mich auf den Weg machen, um etwa zu einem Arzt, ins Theater oder sonst wohin zu fahren?
Die Auskunft der Wiener Linien „Fragen/bitten Sie halt einen Mitfahrenden“ hat dazu geführt, dass uns eine Beschwerdeführerin sehr anschaulich gesagt hat: Ja, und was ist, wenn ich vom Theater heimfahre, immer mehr steigen die Leute aus, und es ist keiner mehr im Wagen, wenn ich im nicht barrierefreien Wagen sitze? Muss ich dann warten, bis wir in der Remise sind, und es fällt dann irgendeinem Mechaniker zeitig in der Früh auf, dass ich im Wagen vergessen wurde?
Ich will das jetzt nicht überdramatisieren, aber, bitte, es liegt oft daran, dass gut gemeint nicht immer gut gemacht ist, und dass es Expertinnen und Experten gibt, über Peers sich Wissen zu holen und schlau zu machen: Wie muss ich vorgehen? Was muss ich tun?
Abschließend noch: Danke auch für den Hinweis, dass Grabbenützung für manche Personen zu Kostenbedrohungen führen kann und in Wirklichkeit die mangelnde Transparenz „Was kostet wo, an welchem Friedhof, in welchem Feld, in welchem Bereich?“, diese mangelnde Transparenz nicht sehr bürgerinnen- und bürgerfreundlich ist, und dass ich noch für das Protokoll sagen will, dass die von der Frau Abg. Hebein angesprochene Novelle des Heimopferrentengesetzes bereits vollzogen ist. Das ist im Parlament noch vor dem Sommer beschlossen worden. Und nur zur aktuellen Illustration: Es warten mehr als 100 Anträge in der Schleife, damit sie einem Clearing, einer Abklärung über die Bedürftigkeit, zugeführt werden.
Also, wir haben Arbeit genug! Und man sieht die Notwendigkeit, sich dieses Themas anzunehmen, was wir, neben anderen Themen, auch in Zukunft gerne tun würden. Danke. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Ernst Woller: Ich danke den Volksanwälten für den Bericht, für die Teilnahme an unserer Landtagssitzung und auch für die Redebeiträge.
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. (Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Wir bedanken uns!) Wir bedanken uns.
Wir kommen nun zur Abstimmung der acht Anträge.
Der Antrag 1 betrifft die Umsetzung der Welterbe-Konvention in der Wiener Bauordnung, eingebracht von den NEOS. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS unterstützt. Das ist nicht die Mehrheit, damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag Nummer 2, eingebracht von den NEOS, betreffend die stärkere Vorherbestimmung des Verwaltungshandelns bei städtebaulichen Verträgen gemäß § 1 der Bauordnung. Formal wird sofortige Abstimmung verlangt. Wer für den Antrag Nummer 2 ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt von ÖVP und NEOS. Das ist nicht ausreichend unterstützt, damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Antrag 3, eingebracht von der ÖVP, betrifft die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Sofortige Abstimmung des Antrages ist verlangt. Wer dafür ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS, somit nicht ausreichend unterstützt. Daher ist dieser Antrag abgelehnt.
Antrag 4, eingebracht von der ÖVP, betrifft Probleme in der Fremdunterbringung. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenso unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS, daher nicht ausreichend unterstützt. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Antrag 5 wurde eingebracht von der FPÖ betreffend legistische Konsequenzen aus dem Heumarkt-Desaster. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist mit Stimmen von FPÖ, ÖVP und NEOS unterstützt. Das ist nicht ausreichend, der Antrag ist damit abgelehnt.
Antrag 6, eingebracht von den NEOS, betrifft den Start einer Initiative „Wien freiwillig rauchfrei“. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer für den Antrag Nummer 6 ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist ausschließlich unterstützt von NEOS und hat damit keine Mehrheit.
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