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Landtag, 29. Sitzung vom 25.10.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 34

 

zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Deshalb war auch die Umgestaltung des österreichischen Rechtsschutzsystems im Bereich der Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzgebung anzupassen und eine verfahrensrechtliche Anpassung hier notwendig, insbesondere - der Vorredner hat es ausgeführt - im Zusammenhang mit den Negativbestätigungen der Grundverkehrsbehörde.

 

Man kann natürlich immer sagen: Warum haben wir das nicht schon längst gemacht, vor zwölf Jahren oder so? Tatsache ist natürlich, dass nach meinem Wissensstand die Behörde auf Grund des Anwendungsvorrangs der EU in diesem Fall ohnehin schon so entschieden hat, wie auch künftig entschieden werden wird. Also es hat keine einzige Partei sozusagen - jetzt im Verfahrenssinn - einen Nachteil gehabt, sondern es ist bisher schon so entschieden worden, wie auch künftig entschieden werden wird. Deshalb war es zumindest für niemanden von Nachteil, dass man es erst jetzt macht. Natürlich hätte man es auch vorher machen können. Das Ergebnis wäre nicht dramatisch anders gewesen als jetzt. Aber grundsätzlich kann man sagen, nehmen wir uns vor, dass wir alles möglichst zügig umsetzen. Das ist durchaus ein guter Vorsatz.

 

Dann das Zweite, der Abänderungsantrag: Ich würde ihn durchaus nicht negativ einschätzen. (Abg. Armin Blind: Zusatzantrag!) - Oder Zusatzantrag. Allerdings möchte ich schon sagen, ein paar Stunden vorher damit zu kommen, ist sozusagen nicht die Praxis, mit der man agiert, wenn man wirklich will, dass er angenommen wird. Wir haben in der Gesetzgebung schon oft gut zusammengearbeitet. Da ist der von mir sehr geschätzte Kollege Kowarik immer sehr viel früher gekommen, auch schon eine Woche vorher oder so, und dann hat man es durchaus umsetzen können. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich habe nicht früher Zeit gehabt!) Jetzt haben wir sozusagen eine gewisse Eile wegen der Datenschutz-Grundverordnung. Jetzt würde ich sagen, wäre es unseriös, wenn man ohne genauere Prüfung, von Begutachtung rede ich gar nicht, dem Rechnung tragen würde.

 

Ich muss auch dazusagen, dass doch genug Zeit war, sich anzuschauen, wie es in den anderen Bundesländern ist. Da kann man feststellen, in Tirol und im Burgenland haben sie durchaus eine ähnliche Regelung, wie Sie vorschlagen. In Niederösterreich und Salzburg ist es ein bisschen anders, aber auch sozusagen in diese Richtung, wie Sie vorschlagen. Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg haben eher eine Regelung wie Wien. Sozusagen stehen wir also nicht allein da. Das heißt nicht, dass man es künftig nicht irgendwann ändert.

 

Aber jetzt muss man sich fragen: Ist ein besonders hoher Handlungsbedarf gegeben? Wäre es so, dass uns jetzt quasi alle die Tür einrennen und hier ein Gesetz massenhaft umgangen wird, dann müssten wir schnell handeln. Aber ich habe mich genau erkundigt, die Erledigungen der MA 35 betreffend Zuwanderer, und so weiter sind zum Beispiel 120.000 im Jahr. Wir haben im konkreten Fall wesentlich weniger Fälle. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die fallen ja gar nicht auf!) Also Anträge im Zusammenhang mit Ausländergrunderwerb haben wir 2018 bisher 867 gehabt, davon 620 bewilligt. Juristische Personen sind 23, davon 16 bewilligt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie fallen jetzt gar nicht auf!) Ich nehme an und hoffe zumindest, diese sind ordentlich und nicht Umgehungssachen. Also man sieht einmal die Dimension. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik. Wir wissen nicht, wie viele!)

 

Wenn es nicht so ist, dass, eben, weil Sie das thematisiert haben, die Zuhörer oder Zuseher am Livestream jetzt alle plötzlich auf die Idee kommen, das umgehen zu wollen - was ich nicht annehme -, ist meiner Ansicht nach kein dringender Handlungsbedarf bei so wenigen Fällen, die überhaupt theoretisch möglich sind, gegeben. Deshalb sage ich, wir nehmen das zur Kenntnis. Wir prüfen, ob das in Zukunft möglicherweise gemeinsam mit Ihnen in diese Richtung geändert wird. Aber es wäre unseriös, es heute so zu ändern, weil wir eben in einer gewissen Zeitnot wegen der Datenschutz-Grundverordnung sind, die wir wirklich zügig umsetzen müssen.

 

Ich ersuche diesbezüglich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Blind. Bitte sehr.

 

11.46.26

Abg. Armin Blind (FPÖ)|: Danke, Herr Präsident! Werte Kollegen!

 

Ich kann es kurz machen. Aber das, was der Kollege Stürzenbecher gesagt hat, kann natürlich nicht unwidersprochen stehen gelassen werden.

 

Zum einen, von jemandem und von einer Fraktion, die ein wichtiges Thema, und wir hatten es heute schon vom Präsidenten gehört, dass zwei Tagesordnungspunkte abgesetzt werden mussten von der Tagesordnung, weil die SPÖ-Fraktion es nicht geschafft hat, einen Ausschuss rechtzeitig anzuberaumen, uns zu sagen, wir informieren Sie nicht rechtzeitig, obwohl wir uns an das Klubübereinkommen ausdrücklich gehalten haben, ist durchaus verwegen, Herr Kollege! Das bedarf einigen Mutes, das auszusprechen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es kommt natürlich von Ihnen immer das, was dann kommt, wenn Ihnen fachliche Argumente nicht mehr einfallen. Sie sagen, Sie müssen sich das näher anschauen. Ich nehme Sie da beim Wort. Ich habe genau zugehört. Sie haben gesagt, das kann man irgendwann ändern. Herr Kollege, die letzte Änderung, nachdem Sie vom OGH darauf aufmerksam gemacht wurden, hat bei Ihnen zwölf Jahre gedauert. Zwölf Jahre, das ist nicht ein bisschen etwas! Da geht es um etwas. Das ist uns definitiv zu lang! Deswegen verlangen wir natürlich weiterhin die sofortige Abstimmung dieses Antrages. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Herr Kollege, eines muss man Ihnen schon sagen, ich meine, Sie haben offensichtlich genug Zeit gehabt. Der Kollege Kowarik hat es Ihnen auch vorher in der Bank erklärt. Und so kompliziert ist dieser Antrag wirklich nicht. Also es geht darum, wenn eine Gesellschaft gegründet wird, die von Ausländern beherrscht wird, gilt sie als Ausländer, und wenn sie Töchter gründet, gelten die Töchter als Inländer. Wenn das für Sie komplex ist, dann

 

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