Landtag, 29. Sitzung vom 25.10.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 34
Wir kommen hier zu einer kreativen Rechtsauslegung, die das UVP-Gesetz durchaus hergibt und die Stadt Wien auf der anderen Seite durchaus gut nutzen kann.
Wir haben im Februar oder mit Anfang des Jahres 2018 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, von einem sehr renommierten Umweltanwalt, der uns in unserer Befürchtung recht gegeben hat, der gesagt und bestätigt hat: Das Vorgehen der Stadt widerspricht der EU-Richtlinie, widerspricht dem eigentlichen Interesse der EU-Gesetzgebung und ist eine Umgehung der UVP-Pflicht.
Die Rechtsanwälte haben uns damals noch gesagt: Die Chancen, dass man ein derartiges Projekt erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpft, sind enorm hoch. Sie haben mir damals über eine OTS ausgerichtet, dass das alles nicht so wäre, die Stadt Wien geht hier korrekt vor. Ich sage noch einmal: Ja, weil Sie natürlich diese Lücke im UVP-Gesetz nutzen.
Ich habe damals auch gesagt, dass, wenn hier verschiedenste Bürgerinitiativen den Rechtsweg beschreiten werden und erfolgreich durchsetzen können, dass diese Bescheide aufgehoben werden, wir die Gefahr haben, dass sich die Stadtentwicklung in Wien um Jahre verzögern kann. Das kann wohl nicht in unser aller Interesse sein, auch von uns nicht. Allein im Falle der Bauprojekte Siemensäcker/Donaufeld/Neu-Leopoldau, Hausfeld/Berresgasse/Seestadt Nord beträfe das über 30.000 Wohnungen - das ist immerhin der Neubaubedarf von 3 Jahren! (Beifall bei den NEOS.)
Es gab eine Bürgerinitiative, die diese rechtlichen Schritte genutzt hat. Ja, und jetzt muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bombe geplatzt ist: Der Verwaltungsgerichtshof hat ihnen recht gegeben! Der Bescheid ist aufgehoben. Ich weiß nicht, ob Sie es schon wissen. Ich nehme es schon an, weil das ein riesengroßer Skandal ist. Ich habe jetzt ein Lächeln verhört hinter mir, finde ich witzig.
Warum ist die UVP so wichtig für diese Stadt? Nicht, um ein Projekt vollständig zu verhindern, das schafft eine UVP in den allerallerwenigsten Fällen. Aber es geht darum, dass Bürgerinitiativen Parteistellung haben. Das ist die einzige Möglichkeit, der einzige Rahmen, wo sie ein Recht auf Mitsprache haben. Eine durchgeführte UVP schafft auch Rechtssicherheit, eine Rechtssicherheit, die wir in diesem Falle jetzt nicht mehr haben. Die negativen Konsequenzen müssen dann im Nachhinein ausgebügelt werden.
Man kann das alles riskieren, man muss es aber nicht. Deswegen bringe ich heute zum wiederholten Male einen Antrag ein, dass die Wiener Landesregierung sich dafür einsetzen möge, im Sinne eines reibungslosen und korrekten Vollzuges des UVP-Gesetzes die Vorkehrungen zu treffen, damit die Rechtsunsicherheiten bezüglich der Kumulierungsbestimmungen sowie der Tatbestand Städtebauvorhaben beseitigt werden. (Beifall bei den NEOS.)
Wir bringen das heute zum zweiten Mal zur Abstimmung. Ich kann mich gut erinnern, dass die FPÖ damals noch mitgestimmt hat, am Anfang dieses Jahres. Ich bin gespannt, wie es heute aussieht. Ich glaube, die Sicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umweltbürgerinitiativen hat sich eventuell geändert.
Ich hoffe, dass die SPÖ ihrer Linie treu bleibt. Ihr werdet im Parlament mit dem heute nicht mitgehen, aber ich glaube, es ist in unser aller Sinne, der Stadt, des Rechtsstaates, dass wir hier diese unkorrekten und sehr schwammigen Formulierungen ausbügeln und beseitigen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als vorläufig letztem gemeldeten Redner des heutigen Tages erteile ich Herrn Abg. Valentin das Wort.
Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin!
Passend auch zur Thematik der Einbindung der Bevölkerung möchte ich heute nur einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen namens der NEOS, der GRÜNEN und der Sozialdemokratie dieses Hauses.
Wir haben über die Thematik oftmals gesprochen, deshalb erspare ich mir die Diskussion über Raucherschutz in der Gastronomie. Wir haben vor Beginn der Eintragungsfrist auch eine Debatte geführt, wo wir mehrheitlich aufgerufen haben, dieses zu unterstützen. Knapp 900.000 Menschen haben dieses Begehr unterstützt, und es sind die drei Fraktionen der Meinung, dass ein derart klares Votum in Wirklichkeit die Aufforderung ist - so laut und so deutlich, dass man sie nicht überhören kann -, dass es zu einer Volksabstimmung kommen soll.
Genau das beantragen wir. Diesen Antrag möchte ich einbringen, und ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das hat jetzt für etwas Irritation gesorgt. Wir haben noch zwei Redner, aber zum nächsten Tagesordnungspunkt. Hier liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich möchte kurz auf das Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen eingehen und noch einmal darauf hinweisen, dass das Durchführen oder Nichtdurchführen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wirklich keine politische Entscheidung ist, sondern in Händen der Verwaltung liegt. Das habe ich Ihnen auch in den Anfragen schon mitgeteilt. Ich kann Ihnen wirklich versichern, es würde mir nicht im Traum einfallen, mich in die eine oder andere Richtung einzumischen, weil es sehr strenge Richtwerte und sehr strenge Vorgaben gibt.
Auch ist es so, dass wir sehr, sehr viele Feststellungsbescheide und UVP-Verfahren schon durchgeführt haben. Es ist jetzt einer einmal aufgehoben worden. Das ist bedauerlich, aber die Mehrzahl und Vielzahl, zig Bescheide, die in diesem Bereich von der MA 22 ergangen sind, sind nicht aufgehoben worden, sondern haben immer standgehalten. Und die sind sehr, sehr oft schon vor Höchstgerichten bekämpft worden.
Ich möchte zur UVP generell sagen, dass das eine Entwicklung ist, die ich in den letzten Jahren schon mit einer gewissen Besorgnis verfolgt habe. Ich muss sagen,
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