Landtag, 29. Sitzung vom 25.10.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 34
dass ich die grundsätzliche Intention der Bundesregierung in diesem Bereich, nämlich die Verfahren zu verkürzen und die Verfahren zu vereinfachen, ja grundsätzlich unterstütze. Das habe ich hier in diesem Haus auch schon mehrfach gesagt. Aber was aus meiner Sicht nicht sein kann, ist, dass wir Infrastrukturprojekte haben, die sich 10, 15, 20 Jahre hinziehen mit den UVP-Verfahren, bis zu den Höchstgerichten, und es gibt kein Weiterkommen. Das kann aus meiner Sicht nicht sein. Das war nicht im Sinne des Erfinders, das war auch nicht im Sinne der Europäischen Union.
Das Problem ist, dass die Novelle, die jetzt vorgelegt worden ist, aus meiner Sicht mehrere Punkte aufweist, wo sie verfassungsrechtlich nicht kompatibel ist, weil so stark in Rechte eingegriffen wird. Was man sich sozusagen vielleicht wünscht, das man machen kann, aber ich fürchte, das wird keinen Bestand haben.
Deswegen haben wir in unserer Stellungnahme das auch sehr differenziert beurteilt und haben gesagt, okay, ist grundsätzlich das Ansinnen, dass UVP-Verfahren künftig schneller abgewickelt werden, dass es schneller Rechtssicherheit gibt und dass man aufhört, das Feststellungsverfahren jetzt schon so aufzublasen, dass du in Wahrheit eine Mini-UVP machen musst. Das ist nicht der Weg in die richtige Richtung. Es wird immer komplizierter, es wird immer spezialisierter, es wird immer detaillierter, es wird immer langwieriger, und du bekommst für kein Projekt mehr Rechtssicherheit.
Dass Sie jetzt darüber jubilieren, dass wir bei einem Wohnbauprojekt, wo es um Wohnungen für Menschen geht, die dringend darauf warten, jetzt noch ein UVP-Verfahren machen müssen, das bis zum Höchstgericht sicher ein paar Jahre mindestens in Anspruch nehmen wird - wurscht, wie gut wir geplant, vorbereitet oder sonst was gemacht haben -, ehrlich gesagt, das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich kann das eigentlich nicht verstehen, denn mein Zugang ist schon, dass wir eigentlich versuchen, möglichst schnell für die Menschen in dieser Stadt gute Infrastruktur herzustellen, und dass es nicht unbedingt meine Intention ist, dass wir das hier noch künstlich verlängern.
Ich hoffe trotzdem, dass es noch möglich sein wird, auf Bundesebene über diese Novelle hinaus auch noch einmal ins Gespräch darüber zu kommen, welche Maßnahmen man noch setzen kann, um eben konkret für Infrastrukturprojekte künftig einfach den rechtlichen Weg zu erleichtern. Denn das, was sich da in den letzten Jahren auch an Judikatur entwickelt hat - und da zähle ich dieses letzte Urteil, über das Sie sich so gefreut haben, ehrlich gesagt dazu, weil es von der bisherigen Judikatur des Höchstgerichtes komplett abweicht und das absolute Gegenteil ist von dem, wie bisher entschieden worden ist -, das ist, glaube ich, nicht ein Weg, auf dem wir uns weiterbewegen wollen, weil das alles langwieriger, komplizierter und mühevoller macht.
Bei allem Wahren von Bürgerrechten - da bekenne ich mich ausdrücklich dazu, das ist wichtig - kann das aber dann im Umkehrschluss trotzdem nicht heißen, dass wir 20 Jahre warten, bis Rechtssicherheit für einzelne Infrastrukturprojekte auf dem Tisch liegt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das sind GRÜNE, SPÖ, Freiheitliche, ÖVP, NEOS, einstimmig angenommen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen.
Wir stimmen jetzt über zwei eingebrachte Beschluss- und Resolutionsanträge ab.
Der erste Antrag, eingebracht von NEOS, betrifft Rechtsunsicherheit in Zusammenhang mit Kumulierungsbestimmungen und Städtebauvorhaben. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind NEOS und damit die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Der zweite Beschlussantrag, betreffend rauchfreie Gastronomie, wurde eingebracht von Abgeordneten der SPÖ, GRÜNEN und NEOS. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen von GRÜNEN, SPÖ und NEOS. Der Antrag hat die erforderliche Mehrheit und ist somit angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig.
Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenfalls einstimmig. Ich danke sehr, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung angenommen.
Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landwirtschaftsgesetz geändert wird. Die Frau Berichterstatterin sitzt schon vor mir. Ich ersuche, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Die Debatte ist eröffnet. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Eischer. Bitte.
Ganz kurz noch: Gemäß § 30 der Geschäftsordnung muss ich noch Folgendes fragen: Ich schlage vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben? - Nein. Danke, ich dachte es mir.
Herr Abg. Eischer, bitte.
Abg. Michael Eischer (FPÖ): Ich glaube, der Herr Präsident möchte mich heute verhindern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Auditorium!
Es geht um die Abänderung des Landwirtschaftskammergesetzes, des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes. In erster Linie geht es da um die Anpassung der Datenschutz-Grundverordnung. Das ist etwas ganz
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular