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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 98

 

von Datenschutz und nicht bestehenden Einwilligungen der Einreicher nicht veröffentlicht worden sind. Bei uns haben sich mehrere gemeldet, die ihre Stellungnahme veröffentlicht haben wollten, die aber nicht veröffentlicht wurden.

 

Ich glaube, hier muss man sich den Prozess noch einmal ansehen, ob nicht dezidiert verneint werden sollte, wenn man nicht möchte, dass die Stellungnahme veröffentlicht wird - und nicht umgekehrt, wie ich sehe, dass es jetzt der Fall ist, nämlich dass sie, wenn keine Einwilligung gegeben wird, nicht veröffentlich wird -, denn die Stellungnehmer wollen ja, dass ihre Stellungnahme auch online gestellt wird.

 

Das heißt, hier wäre einfach die Bitte, sich den Prozess noch einmal anzusehen. Wenn sich bei uns Personen melden, die es gewollt hätten, aber es passiert nicht, dann glaube ich, dass es hier ein Defizit gibt.

 

Die Frage zur Begutachtung, die ich stellen möchte, ist, ob Sie sich vorstellen könnten, die Begutachtungsphase bei Gesetzen, die nicht als Initiativantrag eingebracht werden, auch gesetzlich zu definieren und vorzuschreiben, weil das jetzt auch sehr, sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Wir können uns gerne den Prozess gemeinsam anschauen und die Frage im Prozess ableiten, ob die Einreicher anklicken sollen, ob sie dafür sind, dass ihr Vorschlag veröffentlicht wird, oder ob sie sich dessen entschlagen. Wir brauchen aber auf jeden Fall, vor allem von Einzelpersonen, die das einreichen, aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Zustimmung für die Veröffentlichung. Nicht alle wollen, dass es veröffentlicht wird. Es gibt bei manchen auch gute Gründe, warum sie eine Veröffentlichung nicht wollen - weil Sie zum Beispiel als Privatperson beruflich gebunden sind, bei einer Einrichtung, die beispielsweise eine andere Meinung vertritt, und deshalb nicht wollen, dass das öffentlich ist. Das müssen wir auch berücksichtigen. Ich finde das auch prinzipiell richtig, dass wir die Inhalte sammeln, aber den Menschen, die sie einreichen, keine Schwierigkeiten machen, weder in ihrem Berufsleben noch in einem anderen Zusammenhang. Aber man kann sich das immer anschauen, was leichter anzuklicken ist oder kundenfreundlicher ist, dem möchte ich mich gar nicht verschließen.

 

Prinzipiell sind die Veröffentlichungen bei allen von der Verordnung festgelegten Einrichtungen gegeben und bei all jenen Privatpersonen, die das wollen. Wenn Sie wissen, welche Personen das wollen und nicht veröffentlicht worden sind, dann würde ich Sie bitten, uns das mitzuteilen. Dann können wir gerne überprüfen, ob das in der Stellungnahme auch so erfolgt ist.

 

Prinzipiell haben wir, was den Gesetzwerdungsprozess betrifft, viele Zugänge, die dazu führen, dass wir zu einer Novelle oder zu einem Landesgesetz kommen. Da bin ich offen, denn ich glaube, man sollte sich keinen guten Ideen verschließen, und es wird immer notwendig sein, im parlamentarischen Diskurs, also hier im Landtag, vorbereitend auch in den Ausschüssen, und in der Landesregierung diese Vorschläge zu beraten. Dieser Zugang ist jetzt schon in vielfältiger Art und Weise gegeben. Da kann man jedoch sicher noch über das eine oder andere nachdenken. Ich denke, es sollte keine gute Idee verloren gehen, weil aus bürokratischen Gründen der Zugang nicht gegeben ist.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 5. Anfrage beantwortet.

 

10.03.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 6. Anfrage (FSP-979483-2018-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Durch die Bildung und Betreuung in elementarpädagogischen Einrichtungen wird der Grundstein für den Erfolg in der weiteren Bildungs- und Berufslaufbahn gelegt. Die empirische Bildungsforschung und -ökonomie zeigen klar auf, dass die ersten Bildungsjahre eines Kindes entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf sind und erfolgreiche Modelle in der Elementarstufe auch volkswirtschaftlich die größten Effekte bewirken. Daher ist es wesentlich, dass elementarpädagogische Einrichtungen bewusster als erste Bildungseinrichtungen gesehen werden und diese Rolle auch stärker wahrnehmen. Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, die heute beschlossen wird, werden wesentliche Impulse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in elementarpädagogischen Einrichtungen gesetzt. Welche rechtlichen Maßnahmen sind konkret in Wien, das derzeit diesbezüglich keine Vorreiterrolle einnimmt, zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels geplant?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Sehr geehrte Frau Abg. Schwarz!

 

Erstens einmal möchte ich mein Bekenntnis dazu ablegen, dass natürlich bei der Wahrnehmung der sehr verantwortungsvollen und auch ordentlich komplexen Aufgabe der Förderung der Kinder in unserem Staat, in unserem Land, in unserer Stadt in einer Bildungseinrichtung dem Betreuungsschlüssel eine zentrale Bedeutung zukommt, sowie auch den Pädagoginnen und Pädagogen eine zentrale Betreuung zukommt, und festhalten, dass ich auch alle Maßnahmen, einen solchen Schlüssel zu verbessern, begrüße. Der erste Schritt - und das muss man in einer Ehrlichkeit auch in einem solchen Haus bei einer Debatte sagen - ist aber natürlich die Antwort auf die Frage, wie es genug Pädagoginnen und Pädagogen gibt. Denn um Verbesserungen angehen zu können, ist natürlich die zentrale Größe für eine praktische Umsetzung bei der Erhöhung des Betreuungsschlüssels, ausreichend Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung zu haben. Und eine gesetzliche Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation braucht natürlich, unabhängig von diesem hohen zusätzlichen Personalaufwand, auch das Geld. Auf diese beiden Dinge möchte ich ein bisschen eingehen, einfach damit wir da auch die Diskussion und die Herausforderungen gemeinsam einschätzen können und vielleicht in den nächsten Wochen und Monaten auch an einem Strang ziehen können.

 

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