Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 98
sehr viele Mails bekommen, ich habe mich zu dem Thema mit sehr vielen Menschen getroffen und habe hier zwei Problemzonen erkannt. Das ist erstens, dass es eine massive Verunsicherung über diese Regelung gibt und zweitens, dass es die Meinung in den Fachkreisen gibt: Na ja, diese Regelung wird ja sowieso vor den Gerichten nicht halten.
Ganz abgesehen davon meine ich auch, dass die grundlegenden Probleme auch darin bestehen, wie die Behörde denn hier überhaupt eine flächendeckende Überprüfung vornehmen möchte. Meiner Meinung nach wäre der richtige Ansatz gewesen, im ersten Schritt zuerst an der rechtlichen Gleichstellung der Kurzzeitvermieter und der Hotellerie zu arbeiten, das bedeutet, in Richtung aller Abgaben und Steuern, insbesondere der Ortstaxe der Kurzzeitvermieter.
Viele Kommunen weltweit zeigen, wie es geht, sind in einer ähnlichen Situation. Wir brauchen da das Rad nicht neu erfinden. In Paris ist es beispielsweise so, dass sie auf der Plattform eine Online-Identifikationsnummer angeben, das hätte man in Wien auch machen können, mit der verpflichtenden Angabe der Ortstaxenummer. Die Voraussetzung für so eine Lösung ist natürlich, dass es Verhandlungen der Stadt Wien mit den Plattformbetreibern gibt. In diesem Sinne würde ich mir auch die Neuaufnahme des Dialoges speziell mit Airbnb wünschen. (Beifall bei den NEOS.)
Wieder zurück zum Thema leistbares Wohnen, genaugenommen zum geförderten Wohnbau: Mit der Novelle wird ja eine neue Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ geschaffen, und der Vollzug dieser Novelle - ich habe es schon in einem Zwischenruf hier gehört - ist in den Planungsgrundlagen festgeschrieben. Das ist prinzipiell gut, dass es einen vom Gemeinderat beschlossenen Leitfaden gibt. Kritisch sehe ich aber die Tatsache, dass diese Planungsgrundlagen als Gemeinderatsbeschluss zwar als Grundlagenforschung bei Flächenwidmungen zu berücksichtigen sind, sie aber keine Rechtsverbindlichkeit haben.
Wir halten es für sinnvoller, diese Planungsgrundlagen als Teil der Bauordnung selbst zu konkretisieren. Auf diese Art und Weise wäre nämlich sichergestellt, dass diese Grundlagen auch tatsächlich rechtsverbindlich sind. Diesbezüglich möchte ich einen weiteren Antrag stellen: Im Entwurf des Gesetzes für die Bauordnung für Wien und das Kleingartengesetz, das Wiener Garagengesetz, das Wasserversorgungsgesetz und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz soll folgender Punkt angeführt werden: Die Widmung darf nicht auf bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung bestehende Baulandwidmungen, Wohngebiet und gemischtes Baugebiet ausgewiesen werden. Das ist der Punkt, der uns in der Planungsgrundlage ganz wichtig ist, dass es hier keine rückwirkenden Widmungen und keinen Eingriff in das Eigentum gibt. (Beifall bei den NEOS.)
Wenn man das Thema Wohnbauförderung hernimmt, dann möchte ich noch kurz auf das Thema eingehen, ob wir genug Fördermittel haben. Die Stadt Wien möchte ja mit der neuen Bauordnung leistbares Wohnen ermöglichen, indem man künftig auf neu ausgewiesenem Bauland zu zwei Drittel verpflichtend geförderte Wohnungen errichtet. Allerdings müssen wir, wenn wir so etwas bestimmen, auch tatsächlich die notwendigen Fördermittel bereitstellen, ansonsten können wir ja nicht bauen, auch nicht mit Eigenkapital bauen
Die Frau Landesrätin Gaál hat dazu in einer Pressekonferenz gesagt - ich zitiere: Eine Aufstockung der Wohnbauförderung sei nicht nötig, denn die Mittel seien in den vergangenen Jahren von den Bauträgern bei Weitem nicht ausgeschöpft worden. Na ja, das stimmt zwar, die Frage ist, ob das aber mit Blick nach vorne auch einer zukünftigen Berechnung standhält, denn das Budget für den Neubau von geförderten Wohnungen ist heute um 24 Prozent größer als es das im Voranschlag 2019 ist. Wenn wir jetzt die Annahme machen, dass 60 Prozent der neuen Wohnungen gefördert errichtet werden und pro geförderte Wohnung ungefähr 60.000 EUR liquide Mittel benötigt werden, dann heißt das, dass im nächsten Jahr eine Lücke von 14 Millionen im Voranschlag klafft. Über die kommenden 4 Jahre sprechen wir da bereits über 43 Millionen EUR.
Eine Anmerkung noch: Wenn wir das Ziel der Stadt Wien, das immer wieder auch kommuniziert wurde, 7.000 geförderte Wohnungen zu errichten, hernehmen, dann würde das bedeuten, dass wir eine Lücke von 200 Millionen EUR haben, wohlgemerkt pro Jahr. Das zeigt für mich, wie wenig plausibel diese Zieldarstellung ist. (Beifall bei den NEOS.)
Abschließend möchte ich zusammenfassen: Für uns NEOS setzt die Novelle der Bauordnung nicht ausreichende Maßnahmen, um kostengünstiger zu bauen. Wir sind davon überzeugt, dass es größere, mutigere, innovative Schritte gebraucht hätte bei der Frage, wie wir leistbaren Wohnraum schaffen. Aus diesem Grund werden wir heute der Novelle nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Ulm zum Wort gemeldet. - Bitte.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Positive gleich vorweg: Natürlich gibt es in dieser Bauordnungsnovelle auch positive Punkte, die wir begrüßen. Es ist bei über 100 Reform- und Veränderungspunkten ja auch gar nicht leicht anders denkbar, aber als Oppositionspartei müssen wir natürlich mit Nachdruck darauf hinweisen, wo diese Bauordnungsnovelle problematisch ist und auch sagen, dass sie dirigistisch ist, dass sie beteiligungsfeindlich und dass sie eigentumsfeindlich ist.
Ich habe heute die seltene Gelegenheit, auf Vorredner von den GRÜNEN und von der roten Fraktion eingehen zu können, weil es sich auf Grund des Themas der Aktuellen Stunde einfach so ergeben hat. Sonst habe ich immer den Nachteil, dass ich mir ein bisschen schwerer tue.
Kommen wir gleich zum Kernpunkt, zur Kategorie „geförderter Wohnbau“ und was sich da Rot-Grün überlegt hat. Ich sage es ganz dezidiert, vielleicht ist das in meiner Wortmeldung in der Aktuellen Stunde nicht deutlich genug herausgekommen: Ich lehne die Kategorie an
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