Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 98
Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des NEOS-Rathausklubs ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 5, 1, 6, 7, 8, 9, 2, 3 und 4 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen.
Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz 2008, das Wasserversorgungsgesetz und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 geändert werden - Bauordnungsnovelle 2018.
Die Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Gaál. Ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Frau Präsidentin! Einen wunderschönen guten Morgen! Werte Kolleginnen und Kollegen!
In meiner Funktion als Berichterstatterin darf ich nur eingangs kurz darauf hinweisen, dass parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren sogenannte Planungsgrundlagen zur Widmung „Gebiete für geförderten Wohnbau“ erarbeitet wurden. Diese Planungsgrundlagen führen im Detail aus, wie die Bestimmung zur neuen Widmungskategorie vollzogen werden soll. Sie sollen kommende Sitzungswoche im Gemeinderat behandelt und sodann auch veröffentlicht werden. Ich bitte um Zustimmung zur Bauordnungsnovelle. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was ist das dann rechtlich gesehen? Welche rechtliche Qualität hat das dann? Ist das eine Verordnung, oder sonst etwas? Es interessiert mich!)
Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet, und zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber.
Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Landtag! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Liebe Gäste! Schön, dass sie immer noch bei uns sind!
Wien braucht eine Bauordnung für das 21. Jahrhundert. Wenn man die Urfassung der Wiener Bauordnung aus dem Jahr 1929 mit der aktuellen Fassung vergleicht, dann fällt auf, dass sich die Bauordnung seit jener in den letzten knapp 100 Jahren strukturell nicht wesentlich geändert hat. Das heißt, dass die Bauordnung in der Stadt unter Lhptm Karl Seitz sicherlich fortschrittlich war, die Struktur des Gesetzes und die darin bestehenden Bestimmungen seit 1929 sind länger, komplexer, detaillierter geworden. Wir hielten es nach fast 100 Jahren und nach fast 60 Novellierungen für angebracht, dass die Bauordnung komplett neu überarbeitet wird beziehungsweise es eine komplett neue Fassung der Bauordnung gibt.
Positiv an der Bauordnung sehen wir, dass das Thema Energieraumplanung einen wesentlichen Stellenwert in der Bauordnung bekommen hat. Das ist gut, das ist richtig, das ist für uns NEOS auch sehr wichtig. Mein Kollege Abg. Gara wird auf diesen Punkt dann noch detailliert eingehen.
Ich habe heute im Rahmen der Aktuellen Stunde auch schon gesagt, im Zusammenhang mit der Bauordnung hätten wir einige wesentliche Hebel gesehen, die Baukosten zu senken und somit einen wertvollen Beitrag für das Thema leistbares Wohnen zu bringen. Ein Thema, das ich genannt habe, war die Stellplatzverpflichtung. Ich erinnere noch einmal: 20.000 EUR pro Tiefgaragenplatz, ein wesentlicher Beitrag für das Thema Kosten beim Bauen senken. Diesbezüglich möchte ich auch einen Antrag einbringen, wonach der Wiener Landtag sich dafür ausspricht, die allgemeine Stellplatzverpflichtung durch eine projektbezogene Stellplatzauflage zu ersetzen, die im Zuge des Bauverfahrens im begründeten Bedarfsfall vorgeschrieben werden kann. (Beifall bei den NEOS.)
Weitere Themen, die wir anhand der Diskussion auch in der Aktuellen Stunde schon gebracht haben, sind die Trennung von Bad und WC und die Mindestgröße der Wohnungen. Auch da hätten wir gewünscht, dass diese innovativen Vorschläge in der Novelle geblieben wären.
Jetzt möchte ich aber zu einem Punkt kommen, der mich wirklich sehr überrascht hat, als ich mir die Novelle angesehen habe, der mich nicht nur sehr überrascht hat, sondern der mich auch sehr - ich sage es einmal - betroffen hat, weil es mir ein Herzensanliegen ist, nämlich das Thema Mitbestimmung, Partizipation. Da geht die Bauordnung unter dem Schlagwort Nachbarschaftsrechte für mich wirklich ganz eindeutig in die falsche Richtung. Unter dem Titel Verfahrensbeschleunigung werden hier Nachbarschaftsrechte einfach gestrichen, Stichwort Entfall der mündlichen Bauverhandlungen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, diesen Zugang verstehe ich überhaupt nicht, den sehe ich deshalb als besonders kritisch, weil die mündlichen Bauverhandlungen ein Ort des Dialoges sind und ein ganz ein wesentliches Instrument, berechtigte Einwände vorzubringen und diese im Dialog auszuräumen.
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wieso wir hier unter dem Schlagwort Verfahrensbeschleunigung bei den Bürgerinnen und Bürgern einsparen und sagen, die müssen sich darum kümmern, dass es schnellere Verfahren gibt. Letztendlich glaube ich, dass dieser Wegfall der mündlichen Bauverhandlungen dazu führen wird, dass wir die Verwaltungsgerichte mehr beschäftigen.
Wieso müssen wir beim Thema Verfahrensbeschleunigung eigentlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ansetzen? Wir schreiben uns hier die Digitalisierung auf die Fahne, und ich hätte mir gewünscht, auch zum Beispiel zum Thema elektronischer Bauakt ein paar Inputs zum Thema Verfahrensbeschleunigung zu bringen. Den Zugang, hier das über die Bürgerinnen und Bürger zu machen, verstehe ich, ehrlich gesagt, gar nicht.
Ein anderes Thema, bei dem es aktuell viel Verunsicherung im Zusammenhang mit der Bauordnung gibt, ist das Thema Airbnb, genauer gesagt, die geplante Einschränkung von kurzfristigen Vermietungen in Wohnzonen. Ich habe zu dem Thema in den letzten Wochen
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