Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 98
davon, dass es sinnvoll ist, miteinander über Bauprojekte zu reden.
Mit Vehemenz abgelehnt wird der § 81 Abs. 6, das ist also die ehemalige Gaubenregelung. Man hat vielleicht zuletzt auf Grund des Einwandes vom Kollegen Pawkowicz da ein bisschen etwas verändert. Es ist jetzt nicht mehr so, dass man auch senkrecht über die Hälfte der Fassadenfront höher bauen darf, sondern es ist immerhin nur noch ein Drittel. Aber trotzdem, den Bezirken reicht es nicht, und ich bin auch sehr skeptisch, denn wenn ich senkrecht in einem ganz beträchtlichen Ausmaß aufbauen darf, dann wird das natürlich das Stadtbild verändern. Vor allem der 1. Bezirk hat darauf hingewiesen, dass die Dachlandschaft durch Jahrhunderte gewachsen ist, dass es da alte Holzkonstruktionen gibt, dass es da einen Schatz gibt, mit dem sorgfältig umgegangen werden muss. Das passiert leider Gottes nicht.
Interessant ist auch die Wertigkeit zwischen Kindern und Fahrradfahrern, die man aus dem § 119 Abs. 5 herauslesen kann. Da geht es darum, wie viel Raum man für Fahrräder und für Kinderwägen zur Verfügung stellt. Für Fahrräder hat man sich also sehr genau damit auseinandergesetzt und sagt, pro 30 m² Wohnnutzfläche ist ein Fahrrad anzunehmen. Wie viele Kinderwägen anzunehmen sind, geht leider Gottes aus dem Gesetz nicht hervor. Das wäre für die Gleichbehandlung von Kinderwägen und Fahrrädern grundsätzlich, was noch nicht bedeutet, dass ich mich auf diese 30 m² festlegen lassen möchte. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe jetzt einiges genannt, was die Bezirke zu kritisieren haben. Den Bürger wird es treffen, wenn er Schwierigkeiten hat, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte geltend zu machen. Es geht um den § 134a Abs. 1, dort steht auch nur etwas ganz Lapidares, nämlich die Einfügung des Wortes ausschließlich. Selten hat auch die Einfügung eines Wortes eine derartig große Konsequenz gehabt wie in diesem Fall. Als Nachbar kann man natürlich die Höhe und den Abstand und die Ausnutzbarkeit, Fluchtlinienemissionen geltend machen, aber was man als Nachbar nicht mehr geltend machen kann, sind die Tragfähigkeit beim Nachbarn und der Brandschutz beim Nachbarn. Im § 92 steht, es muss natürlich die Tragfähigkeit beim Nachbarn gewährleistet sein, dass keine Schäden beim Nachbarn durch einen allfälligen Einsturz entstehen. Im § 94 steht, selbstverständlich muss der Brandschutz derartig gewährleistet sein, dass es keine Ausbreitung von Feuer zum Nachbarn gibt. Das ist eine ganz eine andere Regelung als in der Niederösterreichischen Bauordnung, auf die man sich da angeblich beruft. Im § 6 Abs. 2 Punkt 1 steht, selbstverständlich gibt es ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht für den Nachbarn bei Bauwerken des Nachbarn hinsichtlich Standsicherheit, Trockenheit und Brandschutz. Eine wesentliche Veränderung, eine problematische Bestimmung.
Womit ich schon beim Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz bin: Diese 40 Jahre werden natürlich auch von der Rechtsanwaltskammer stark kritisiert, diese 40 Jahre sind überschießend. Völlig unverständlich wird es, wenn eine Förderung überhaupt nicht in Anspruch genommen wird oder die Förderung auch vorzeitig zurückgezahlt wird, dann soll es also nicht möglich sein, mit Gewinn zu vermieten oder mit Gewinn zu verkaufen. Der Bewohner wird schlechter als die Genossenschaft gestellt, die nach zehn Jahren praktisch zum Verkehrswert verkaufen darf. Das ist mir unverständlich.
Es wird wahrscheinlich auch ein Problem mit einer 15a-Vereinbarung aus dem Jahr 1988 geben, da gibt es eine Vereinbarung vom 29.11.1988, ich hätte nicht gefunden, dass die mittlerweile nicht mehr in Kraft steht. Da steht drinnen, dass es zivilrechtliche Beschränkungen geben kann, dass die Verfügungsmacht eingeschränkt werden kann, dass sonstige Belastungen vorgesehen werden können, also zum Beispiel die Reglementierung eines Vermietungspreises oder eines Verkaufspreises, aber - und jetzt kommt der entscheidende Punkt - nur bis zur gänzlichen Rückzahlung der Fördermittel. Da würde mich auch interessieren, ob sich ein Spezialist überlegt hat, ob das überhaupt möglich ist.
Zu den Eigentumswohnungen habe ich schon genug gesagt. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Na, ein bisschen noch!) - Ja, Herr Kollege, im Privatissimum sehr gerne jederzeit. Ich habe einige Anträge einzubringen, einen zur Weltkulturerbe-Stätte und zur Aufnahme in unsere Rechtsordnung, dass wir nachvollziehbare Berechnungsmethoden bei städtebaulichen Verträgen wollen, dass die Bezirke ihre Kernkompetenzen beibehalten sollen, dass die Stadt Wien ausreichend baureife Grundstücke auf den Markt bringen soll und Maßnahmen zur Nachverdichtung im Gemeindebau. Sehr geehrte Damen und Herren, stimmen Sie unseren Anträgen zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Chorherr. - Bitte sehr.
Abg. Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE): Meine Damen und Herren!
Ich habe zwar schon in der Aktuellen Stunde gesagt, für mich ist das heute ein wichtiger, ein großer Tag, weil er eben in zwei Bereichen, derentwegen ich jetzt Jahrzehnte in der Politik tätig war, einen wirklichen Meilenstein setzt, in einem Kernbereich der Wiener Politik.
Ich fange mit jenem Bereich an, wegen dem ich in die Politik gegangen bin, der leider in den bisherigen Reden überhaupt nicht vorgekommen ist, das ist die Frage der Klimaerhitzung. In einer Situation - und ich lasse hier nur ganz einen Hauch Pathos mitschwingen -, wo uns unsere Kinder und Enkel fragen werden: Sagt, habt ihr das eigentlich alle gewusst, das mit der Klimaänderung? Habt ihr gewusst, was in der Arktis passiert? Was habt ihr gemacht?
Aus heutiger Sicht ist das 2-Grad-Ziel in weiter, weiter Entfernung, weil wir auf der ganzen Welt fossile Brennstoffe verheizen. Was vergessen wird? - Wir diskutieren unglaublich leidenschaftlich über den Verkehrssektor, über den Autoverkehr, das werde ich heute fast gar nicht machen. Ich weiß nicht, ob alle wissen, dass für Heizung und Warmwasser in Wien mehr Energie verwendet wird als für den gesamten Verkehrssektor. Ich übersetze jetzt nur das, was wir heute beschließen werden für den Verkehrssektor, das wäre so, als würde man sagen, wir beschließen ein Gesetz, dass ab März 2019 mit wenigen Ausnahmen keine neuen Autos mehr zuge
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