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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 98

 

Meine Damen und Herren, das hatten wir uns eigentlich auch erwartet, dass diese Punkte endlich einmal abgearbeitet werden und dass die in diese Bauordnung Eingang finden. Nichts ist. Ich habe die Frau Vassilakou gefragt, warum denn eigentlich, obwohl das im Planungs- und Verkehrsausschuss mehrmals besprochen worden ist, warum da nichts ist. Da hat sie gemeint, ich soll die Frau StRin Gaál fragen, weil das ist ihr Zuständigkeitsbereich. Ich sehe das nicht so, denn das ist eine Regierungsvorlage insgesamt. Und es ist natürlich die Verantwortung aller der Stadträte, die ein Gesetz vollziehen, sich da einzubringen und das Notwendige entsprechend auch vorzuschlagen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber wie gesagt, bei all dem ist nichts passiert, weil man dem Herrn Tojner im Wort ist, dass er sein Haus dort hinbauen darf, koste es, was es wolle.

 

Und das ist des ganzen Problems Wurzel.

 

Wenn wir schon beim Herrn Tojner sind, dann erinnern wir uns, dass er ja eine Wohnbaugenossenschaft über diverse Firmenkonstrukte erworben hat und diese Angelegenheit großen Staub aufgewirbelt hat, weil die Gemeinnützigkeit dort aufgehoben werden sollte. Jetzt ist da schon einiges in Bewegung geraten. Aber es gibt zum Beispiel einen Firmenbucheintrag, der offensichtlich noch das stützt, was der Herr Tojner da vorgehabt hat. Deswegen bringen wir einen Antrag ein, diese Firma aus dem Firmenbuch zu streichen, und ich ersuche Sie daher um Zustimmung zu diesem Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Kurz und zusammenfassend: Die Sache ist inhaltlich unvollständig und dünn. Sie ist handwerklich schlecht gemacht. Sie haben eine Chance verpasst, die wirklich wichtig gewesen wäre. Wir werden das deswegen ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Wort.

 

14.11.23

Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál|: Danke vielmals, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die ausführliche und sachliche Debatte!

 

Ich bin davon überzeugt, dass die neue Wiener Bauordnung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist und zwar in Richtung Absicherung des leistbaren Wohnens, in Richtung einfachere, schnellere und kostengünstigere Verfahren, in Richtung verbesserten Klimaschutz und verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie. Außerdem reagieren wir mit der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ auf die erhöhten Bodenpreise und das im Interesse der zukünftigen Mieterinnen und Mieter. Aber wir greifen natürlich nicht in bestehende Rechte ein und auch nicht in bestehende Flächenwidmungen. Und, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, weil Sie immer wieder die Arbeiterkammerstudie bezüglich der eigentlich so schnell funktionierenden Nachverdichtung von 130.000 Gemeindewohnungen strapazieren, ich bin fast verleitet, zu sagen, überstrapazieren: Ich bin mir sicher, Sie haben die Studie genau gelesen und da steht drinnen, dass die 130.000 eine theoretische Größe sind und der Umgang damit auf Grund der unterschiedlichen Situationen und Voraussetzungen objektbezogen bewertet werden soll. Und das heißt, baurechtliche Aspekte, Belichtungssituation, Baubestände, Zufahrtsmöglichkeiten, und so weiter, und so weiter. Da geht’s um AnrainerInnenrechte. Da geht‘s um BürgerInneninteressen, BürgerInneninteressen, die den Kollegen Wansch heute so beschäftigt haben. Und, Herr Kollege, ich möchte Sie nur erinnern, vor Kurzem hat ein Volksbegehren stattgefunden, das sehr viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt hat, und das ignorieren Sie offensichtlich wissentlich! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sind Sie jetzt Berichterstatter oder Debattenrednerin? - Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich bedanke mich an dieser Stelle (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das geht nicht! Das ist immer das Gleiche!) bei allen Dienststellen, die an der Bauordnung mitgearbeitet haben, allen voran die MA 64 und die MA 37. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke, Frau Berichterstatterin.

 

14.13.47Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Geschäftsordnung! - Abg. Mag. Thomas Reindl: Die FPÖ ist heute sehr nervös!) Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung … (Aufregung bei Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ und GRÜNEN beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über Zusatzanträge.

 

Ich lasse zuerst den Zusatzantrag der NEOS abstimmen, Zusatzantrag Nummer 2 betreffend die Bauordnungsnovelle. Wer diesem Zusatzantrag die Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist von NEOS und FPÖ, ÖVP auch … (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Welcher Antrag?) Wie bitte? (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Welcher Antrag? NEOS?) Dann muss ich ihn ganz vorlesen. Es steht oben kein Titel, daher schwer zu sagen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung der Stadt Wien, und so weiter, und so weiter abgeändert werden soll. Für Bauland gelten nachfolgende Übergangsbestimmungen: Die Widmung darf nicht auf bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bestehende Baulandwidmung in Wohngebiet ausgewiesen werden. Dieser … (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Welcher?) Nummer 2 (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: NEOS?) NEOS. Also Zusatzantrag Nummer 2 der NEOS.

 

Ich frage noch einmal, wer dem zustimmt? - Das ist mit Zustimmung der ÖVP, FPÖ und NEOS, ist damit abgelehnt.

 

Wir kommen zum 2. Zusatzantrag der FPÖ betreffend, Titel steht da auch wieder keiner, wo der § 148 abgeändert wird. Ich glaube, das ist bekannt. Wer diesem Zusatzantrag die Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist dasselbe Stimmverhalten mit Stimmen FPÖ, ÖVP und NEOS. Das ist nicht ausreichend unterstützt. Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

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