Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 98
Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, erlaube ich mir auch seitens des Präsidiums, mich für die tagtägliche Arbeit, die von den Rettungsorganisationen geleistet wird, zu bedanken. Danke sehr. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.)
Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das sind GRÜNE, SPÖ, FPÖ, ÖVP und somit mit großer Mehrheit angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist jetzt einstimmig. Danke.
Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - GRÜNE, SPÖ, Freiheitliche, ÖVP, das Gesetz ist mit großer Mehrheit angenommen. Ich danke sehr.
Wir kommen zu Postnummer 2. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Sima. Ich ersuche Sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche um Zustimmung zur Novelle des Tierhaltegesetzes.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte sehr.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher, Besucher auf der Galerie, die Sie noch hier sind, wahrscheinlich auf diese Debatte gewartet haben!
Ich glaube, wir starten hier jetzt oder ich gebe den Einstand in eine sehr emotionale Debatte. Und warum ist es so emotional? Ich glaube, liebe Frau Stadträtin, weil Sie sie dazu gemacht haben (Beifall bei den NEOS und von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc), da Sie von Anfang an jede sachliche Herangehensweise an so eine wichtige Thematik verhindert haben.
Es gab einen sehr bedauerlichen Vorfall im September dieses Jahres, es kam ein Bub zu Tode, der von einem Hund gebissen wurde, und es war klar und auf der Hand liegend, dass man dahin gehend über Maßnahmen, über Verschärfungen im Tierhaltegesetz spricht und wie solche dramatischen Unfälle zu verhindern sind. Was ist aber passiert? - Man hat das eben nicht dazu genutzt, diese Debatte zu führen, sondern man hat ein Husch-Pfusch-Gesetz präsentiert, das Sie, Frau Stadträtin, genutzt haben, um Ihren Ruf als Verbotsstadträtin hier zu unterstreichen und schnell für Recht und Ordnung zu sorgen.
Wie wenig Evidenz in Ihrem Vorschlag drinnen ist, haben Sie uns eigentlich selbst vorgeführt. Es begann mit einer Pressekonferenz, die Sie gegeben haben. Sie haben erstmals Ihre Maßnahmen präsentiert, da war auch noch eine Beißkorbpflicht für alle Listenhunde dabei. Einige Tage später hat man erfahren, die GRÜNEN gehen da nicht mit, eine Beißkorbpflicht kommt für sie überhaupt nicht in Frage, und die GRÜNEN haben dann selbst Vorschläge präsentiert. Dann verging wieder einige Zeit, Sie haben sich anscheinend geeinigt und Sie haben uns zwei Initiativanträge vorgelegt, mit neuen Vorschlägen, in denen auch die Beißkorbpflicht nicht mehr drinnen war.
Und jetzt kommen wir heute wahrscheinlich zur Beschlussfassung dieser Anträge und bekommen gestern Abend und 18.25 Uhr einen Zusatzantrag, einen Abänderungsantrag und die neue Fassung, die wieder vollkommen anders aussieht. Ich glaube, hätten wir noch eine Woche länger gewartet, also würde diese Sitzung erst in einer oder in zwei Wochen stattfinden, dann könnten wir das Spiel vielleicht so fortsetzen, weil da so viel Emotionalität und so viel Vorschläge von allen möglichen Seiten drinnen sind, dass man halt einfach einen Punkt setzt und sagt, so ist es jetzt. Aber in Wahrheit ist da wenig Evidenz drinnen, und das sieht man hier, glaube ich, ganz genau. (Beifall bei den NEOS.)
Sie kommen auch mit einem Initiativantrag, müssen also nicht in eine Gesetzesbegutachtung, da Sie ganz genau wissen, dass Ihnen kein Experte, kein Hundeverband, kein Tierschutzverein dazu eine positive Stellungnahme abgeben würde. Nicht einmal Vier Pfoten geht damit mit, sogar die sind dagegen.
Der Vorschlag, der jetzt präsentiert wurde, enthält einige Modifizierungen, die wir auch begrüßen, ist also besser als der Vorschlag davor, keine Frage. Zum Beispiel haben Sie diese ex lege-Tötung eines Hundes, wenn eine schwere Bissverletzung einer Person oder die Tötung einer Person vorliegt, dahin gehend geändert, dass jetzt zu prüfen ist, ob sich diese Person grob fahrlässig verhalten hat. Aber dann frage ich mich schon, sehr geehrte Damen und Herren: Warum schreibe ich dann überhaupt noch ex lege drein, wenn ich eh eine Fallprüfung will, wenn ich mir eh den einzelnen Fall anschauen will? Das ist ja genau das, um was es geht. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber wie glauben Sie auch zum Beispiel, ist es exekutierbar, dass eine Person, die mit einem Tierhalteverbot belegt ist, nicht mehr mit dem Hund in einem Haushalt leben darf? Das ist nicht exekutierbar, und das wissen Sie auch genau. Und auch die Sicherheit, von der Sie sprechen: Sie haben heute Plakate mit, in Wahrheit schüren Sie Ängste mit dem Kinderbild. Das ist keine Frage, es steht Ihnen zu, so zu arbeiten, aber was ist mit der Sicherheit im häuslichen Bereich? Über 60 Prozent der Hundebisse und Unfälle finden im häuslichen Bereich statt, hier gibt es keine Sicherheit. Was ist auch mit diesen Listenhunden, mit diesen Hundelisten? Wir wissen bis heute nicht, wie diese Liste zustande kommt. Sie können uns nicht die Experten, die Expertinnen nennen, die diese Hunde auf diese Liste gebracht haben. Wir haben Beißstatistiken, wo der Schäferhund führt und wo der Dackel führt, und die kann man ja wohl nicht als Kampfhunde bezeichnen. Aber sie sind eben nicht auf
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