Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 88 von 98
Was mich wirklich enttäuscht, ist, dass Sie, die hier eine Vorbildwirkung haben sollten und gemeinsam mit uns allen Menschen eigentlich sagen sollten, egal, welcher Meinung wir jetzt zu den sogenannten Kampfhunden sind oder nicht: Mit einem solchen Tier alkoholisiert hinauszugehen, ist grob fahrlässig. Sie machen das hier auch noch salonfähig, Sie unterstützen das in Ihren Aussendungen. Das finde ich ungeheuerlich, und Sie sollten sich dafür schämen, denn Sie haben hier eine Verantwortung und der kommen Sie nicht nach. Das ist wirklich eine Schande! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist keine Berichterstattung, wieder einmal! Was soll das?)
Ich habe Ihnen hier noch ein für mich sehr schlagendes Argument gebracht, warum es gerechtfertigt ist, dass wir einen Beißkorb für sogenannte Kampfhunde vorschreiben, denn, ehrlich gesagt, jeder Unfall, und sei es nur ein einziger, den wir dadurch verhindern können, rechtfertigt für mich eine solche Maßnahme. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist keine Berichterstattung! Herr Präsident, bitte!)
Ich durfte heute eine sehr engagierte und mutige Frau kennen lernen. Sie hat in Wien gejoggt, ein Kampfhund hat sie von hinten attackiert, sie wurde umgerissen und dann kann sie sich an nichts mehr erinnern. So hat sie ausgesehen, als sie aufgewacht ist. (Die Rednerin hält ein Bild in die Höhe. - Abg. Michael Stumpf, BA: Da ändert das Gesetz nichts dran!) Es ist eine mutige Frau, weil sie sich dadurch nicht entmutigen ließ. Die Angst war zwar jahrelang ihr Begleiter, aber sie hat sich nicht unterkriegen lassen, sie geht auch heute noch joggen und sie hat mir gesagt, sie will sich nicht mehr als Opfer sehen. Ich kann Ihnen sagen, sie begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich, sie will, dass solche Hunde und vor allem solche Hunde, die manchmal im Zusammenhang mit verantwortungslosen Hundehaltern auftreten, künftig immer Beißkorb tragen müssen, damit solche Dinge in Wien nicht mehr passieren können. Das ist es, was heute hier beschlossen werden soll, und ich glaube, das ist wirklich ein sehr wichtiger Punkt zum Schutz der Menschen und Kinder in unserer Stadt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Sie wissen, dass ich mich diesem Thema seit vielen, vielen Jahren sehr intensiv gewidmet habe, weil es mir ein besonderes Anliegen war. Was wir im Zusammenhang mit den sogenannten Kampfhunden einfach sehr oft beobachten - Kollege Juraczka hat das versucht, vorher ein bisschen zart anzudeuten -, ist, dass diese Hunde auf eine bestimmte Schicht von Hundehaltern eine geradezu, wie soll ich sagen, magische Anziehungskraft haben. Die sehen diese Hunde als Statussymbol, sie verwenden oder missbrauchen diese Hunde teilweise als Waffe. Viele andere Hundehalter und Hundehalterinnen fürchten sich vor dieser Kombination von Hundehalter mit einem Kampfhund. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie hätten das jetzige Gesetz kontrollieren sollen! Das wäre Ihre Aufgabe gewesen!) - Also, meine Aufgabe ist es, gemeinsam mit der Polizei, die uns in dieser Frage übrigens ein sehr guter Partner ist … Die sagen, ob eine Waffe jetzt sozusagen eine Schusswaffe ist, die man in der Hand hält oder eine andere Waffe, die ich an der Leine habe, das ist für die Polizei unerheblich. Die Polizei wünscht sich hier strenge Maßnahmen. Das ist nicht nur der Polizeipräsident, sondern das sind auch die vielen Kolleginnen und Kollegen draußen auf der Straße, die jeden Tag mit dem Vollzug von Gesetzen zu tun haben und die sich auch wünschen, dass wir hier eine strenge Regelung auch zu ihrem Schutz einführen, denn die sind ja auch oft betroffen.
Der Fall, der vorher genannt worden ist: Zwei Polizisten haben einen Lenker kontrolliert, weil er keinen Führerschein hatte. Der Mann war psychisch krank und hat die zwei Kampfhunde in der Wohnung dann auf die Polizei gehetzt. Die haben dann gerade noch die Tür zuschlagen können. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist jetzt schon strafbar!) Natürlich wünschen die sich ganz strenge Voraussetzungen und strenge Strafen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Machen Sie nicht andere verantwortlich für Ihre Fehler!)
Herr Abg. Aigner, was ich schon spannend finde: Ich meine, Ihre Fraktion ist ja sonst immer für Strafen in allen Bereichen. Hier haben wir ganz klar ein Bekenntnis dazu, dass es hier kein Pardon gibt. Die Abschaffung des § 33a heißt ja nicht, dass sofort immer gestraft werden muss, das brauche ich Ihnen, glaube ich, nicht zu erklären, sondern dass es im Ermessen des Beamten ist, ob er zunächst eine Ermahnung oder sofort eine Strafe ausspricht. Nur weil Sie das vorher erwähnt haben. Aber grundsätzlich ist Ihre Fraktion schon immer eine, die eigentlich Strafen befürwortet, nur in diesem Bereich nicht.
Interessanterweise gibt es noch einen zweiten Bereich, in dem Sie auch nicht gerne wollen, dass wir Strafen aussprechen, das sind die illegalen Wettbüros. Da sind wir auch immer fundamental anderer Meinung, da haben Sie noch nie irgendeiner Gesetzesnovelle zugestimmt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Herr Präsident, aufwachen!) Es ist halt wirklich interessant, in welchen Bereichen die Fraktion von Herrn Abg. Aigner … (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Ja, es tut halt immer weh, wenn man die Wahrheit hören muss, das weiß ich. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Anton Mahdalik: Unerhört! Die redet über illegale Wetten!) - Ja, das ist wirklich unerhört, hier eine Parallele zu einer anderen Gesetzesmaterie zu treffen, die hier in diesem Haus verabschiedet wurde. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was soll das? - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist schäbig, gelinde gesagt!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie um Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle, die Wien, so hoffe ich, ein Stückchen sicherer und ein bisschen besser machen wird. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Bevor ich jetzt zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage komme, liegen mir drei Anträge der FPÖ vor.
Der erste Antrag ist auf Absetzung dieses Geschäftsstückes. Ich bitte, wer für die Absetzung dieses Geschäftsstückes ist, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum zweiten vorliegenden Antrag auf Vertagung des Geschäftsstückes. Ich ersuche ebenso,
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