Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 92 von 98
haben und sich gegenseitig befetzt haben. Ich habe das mehrfach erlebt, dass hier die Hundebesitzer oft erschrocken mit der Hand dazwischengegangen sind. Ich habe es erlebt, dass Hundebesitzer dadurch gebissen worden sind, weil der Besitzer, der Mensch, sich hier falsch verhalten hat. Dann den Hund einzuschläfern für dieses falsche Verhalten des Hundebesitzers, so wie Sie das in Ihrer ursprünglichen Version vorhatten, halte ich für ungeheuerlich. Und ich bin vielleicht deswegen in diesem speziellen Fall auch so emotional, weil genau dieser Fall uns mit unserem eigenen Hund passiert ist, der in der Stadt immer mit Beißkorb unterwegs war, obwohl er nicht als Listenhund gezählt worden ist, dem wir am Hundespielplatz den Beißkorb abgenommen haben. Und einmal ist es passiert, dass ein Rottweiler ohne Leine, ohne Beißkorb auf unseren losgegangen ist. Meine Mutter hatte unseren Hund damals an der Leine und hat genau diesen falschen Reflex gesetzt. Sie hat versucht, unseren wegzuziehen mit dem Ergebnis, dass unser Hund meine Mutter gebissen hat, das erkannt hat, sich vor Schreck hingelegt hat entgegen seinen Instinkten und vom Rottweiler weiter gebissen wurde. Wenn ich jetzt Ihrem Gesetz folge, das Sie ursprünglich eingebracht hätten, dann wäre das Ergebnis, dass der Rottweiler, der angegriffen hat, davonkommt, weil er ja nur einen anderen Hund verletzt hat, dass aber unser eigener Hund, der in dem Fall meine Mutter gebissen hat, weil sie dazwischen gegangen ist, eingeschläfert hätte werden müssen. Vollkommen absurd! Das wäre die Rechtslage gewesen, wenn Sie Ihren Gesetzestext beim letzten Landtag durchgebracht hätten, denn so stand es dort drin. Im ursprünglichen Gesetzestext war ganz klar die Rede davon, dass der Hund abzunehmen oder einzuschläfern ist, wenn eine schwere Körperverletzung vorliegt, vollkommen gleichgültig, was dazu geführt hat.
Jetzt entschärfen Sie es, und das und die Art und Weise, wie Sie es entschärfen, ärgert mich ebenfalls, denn ich weiß schon, die Fraktionen haben gestern um 18.30 Uhr den Antragstext zugeschickt bekommen, irgendwann einmal sozusagen am Abend. Da kann man sich dann noch einmal darauf einstellen. Alle Leute, die heute an dieser Debatte teilgenommen haben, die Damen und Herren oben auf der Galerie und auch die Mandatare hier herinnen, insbesondere jene, die nicht diesem Ausschuss angehören, haben auf der Informationsdatenbank des Landes Wien für die heutige Sitzung grundsätzlich ein Gesetz, von dem wir jetzt wissen, dass Sie, die es gemacht haben, es jetzt in dieser Art und Weise gar nicht zur Abstimmung bringen, weil Sie hier einen seitenlangen Abänderungsantrag, drei Seiten lang, in allerletzter Sekunde einbringen, dazu noch einen Zusatzantrag, wieder mehrere Seiten lang, und dazu noch erläuternde Bestimmungen, die sich grundlegend ändern, auf zehn Seiten. Da kommen Sie jetzt während der laufenden Sitzung drauf, nachdem Sie jetzt monatelang gewusst haben, dass Sie das Gesetz verschärfen sollen? Das ist billiger Populismus, den Sie hier betreiben! Das ist Husch-Pfusch-Manier auf dem Rücken der Hundebesitzer in dieser Stadt! (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, selbstverständlich gehören die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die sich nicht an die Gesetze halten, bestraft. Aber ich würde mir wünschen, dass Sie mit derselben Vehemenz, mit der Sie da jetzt auf einmal sämtliche Leute, die in Wien einen Hund besitzen, kriminalisieren, vielleicht auch einmal vorgehen, wenn es um das Thema „Ehrenmorde“ geht oder wenn es um das Thema Kriminalisierung geht von … (Aufregung bei der SPÖ.) Wie bitte? (Aufregung bei den GRÜNEN.) Ja, da wachen auf einmal alle auf, jetzt auf einmal, ganz typisch! (Beifall bei der FPÖ.)
Da wachen Sie jetzt auf einmal auf. Und dann unterhalten wir uns vielleicht bei derselben Thematik auch noch darüber, wie das mit den Drogen und den Menschen ist, die durch Drogen zugrunde gehen und Ähnliches, die Drogendelikte begehen, wie das dann dort ist, weil das sind dann arme, arme, arme Hascherln, denen man ja helfen muss. Aber 50.000 Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden hier wegen eines tragischen Einzelfalles kriminalisiert, der aber auch durch die anderen bestehenden Gesetze, Stichwort fahrlässige Tötung und Ähnliches, in den Griff zu bekommen ist. (Weitere Aufregung bei SPÖ und GRÜNEN. - Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich werde versuchen, mein zweites Schlusswort jetzt sehr kurz zu halten. Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen mit der Kriminalisierung von 50.000 Hundebesitzern und dem Pauschalverdacht nicht ganz folgen können. Ich sehe nicht ganz, wo Sie das in diesem Gesetz wiederfinden. Ich glaube, dass ein Sachkundenachweis für künftige Hundebesitzer, das heißt, für diejenigen, die sich neu einen Hund nehmen, die in den letzten zwei Jahren noch keinen Hund hatten, der mit keiner Prüfung oder sonstigen Dingen verbunden ist, grundsätzlich eine gute Sache ist und eigentlich so etwas wie ein Serviceangebot der Stadt, wenn man in vier Stunden sehr kompakt alles Wesentliche über die Hundehaltung erfährt, wo wir auch Dinge hineinpacken werden wie nicht bei Welpenhändlern kaufen, welche Voraussetzungen braucht man eben, wenn man einen sogenannten Kampfhund halten will, und andere wesentliche Dinge in der Hundehaltung. Also ich sehe das weder als Kriminalisierung noch als Pauschalverdacht noch als sonst irgendwas Negatives. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Wir haben das ja im Ausschuss schon klargestellt, ich möchte hier an dieser Stelle auch noch einmal klarstellen, dass für mich zu keinem Zeitpunkt die Gesetzesinterpretation so zulässig war, wie Sie das hier vorgebracht haben. Es gab eine einzige Intention, die wir hatten, dass, wenn künftig so ein Vorfall passiert wie mit diesem kleinen Jungen, der von einem Rottweiler zu Tode gebissen worden ist, dieser Hund dann einzuschläfern ist. Das war die Intention dieses Gesetzes und keine andere. Aber Sie können ja jetzt, glaube ich, sehr beruhigt sein, weil wir auch noch einmal eine Klarstellung hineingenommen haben, eine ganz klare Klarstellung in den Erläuterungen wie auch im Gesetz (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Klarstellung! Das ist eine Neufassung! -
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