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Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 55

 

dort gibt es eine positive Entwicklung: Die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten ist rückläufig, ist im letzten Jahr auch um 7 Prozent zurückgegangen, und bei den Asylberechtigten konnten wir auch im letzten Monat eine Stagnation feststellen.

 

Schauen wir uns - Herr Lhptm-Stv. Nepp hat das ja auch in seiner Rede angeführt - das finanzpolitische Horrorszenario an: Analog zu den BezieherInnen der Mindestsicherung sind auch die Kosten für die Wiener Mindestsicherung rückläufig. 2018 werden laut vorliegendem vorläufigen Rechnungsabschluss 659,6 Millionen EUR aufgewendet werden. Das Jahr davor sind es 680,6 Millionen EUR gewesen. Vor allem diese Zahl ist auch beachtlich, denn man muss eines bedenken: Jährlich werden die Richtsätze in der Mindestsicherung valorisiert und auch bei den Einkommen, gerade in der Notstandshilfe, sind diese rückläufig. Die Aussagen des Rechnungshofes, die Sie auch in Ihrer Anfrage anführen und auch in Ihren Wortmeldungen strapaziert haben, beziehen sich auf das Jahr 2017. Damals hat man auch auf eine lineare Fortschreibung der Höhe der Mindestsicherung, vor allem auch auf Grund der Flüchtlingskrise hingewiesen, aber davon sind wir weit entfernt, und diese Zahlen sind auch völlig überholt. Diesen Standpunkt unterstreicht auch der Rechnungshof in einer aktuellen Einschätzung. Ich darf jetzt ein Zitat des Rechnungshofes zitieren: „Die Stadt Wien hat die wesentlichen Ausgabentreiber der Mindestsicherung identifiziert und die Ausgabenprognosen für die kommenden Jahre aktualisiert.“ - Zitat Ende.

 

Die Einschätzungen des Rechnungshofes kann man auch mit Jänner 2019 auf der Web-Seite des Rechnungshofes nachlesen. Wenn Sie sich vielleicht auch die Mühe gemacht hätten, einmal auf diese Web-Seite zu schauen, dann würden Sie auch sehen, dass Ihre Kritik an Wien bezüglich der Mindestsicherung völlig substanzlos ist.

 

Der Rechnungshof schreibt nämlich: Die Stadt Wien hat die Empfehlungen überwiegend umgesetzt, das Ziel der verstärkten Armutsbekämpfung konkretisiert - ganz im Gegensatz zum vorliegenden Entwurf für die Sozialhilfe Neu, dort ist nämlich die Armutsgefährdung überhaupt gestrichen worden -, und die Reform der Mindestsicherung ist sehr transparent dargestellt und Verwaltungsvereinfachungen wurden eingeführt. Lobend erwähnt werden vom Rechnungshof auch die gute Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice, die verstärkten Kontrollen, die Änderung der Unterstützung für das Wohnen und vor allem, dass Anreize für die Eingliederung in das Erwerbsleben gesetzt wurden.

 

Gestatten Sie mir noch, dass ich auf den letzten Punkt dieses Regierungsentwurfs eingehe. Dort wird nämlich von 2.000 zusätzlichen Arbeitsaufnahmen pro Jahr ausgegangen. 2.000 Arbeitsaufnahmen sind nicht wirklich viele, und da könnte man jetzt hineininterpretieren, die Bundesregierung hat kein Vertrauen in ihre Maßnahmen, die mit diesem Gesetzentwurf gesetzt werden, oder das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt ist nur vorgeschoben.

 

Vertrauen kann man auch in einige andere Formulierungen in diesem Gesetzentwurf und auch in der Dringlichen Anfrage nicht haben. Sie schreiben dort, für AlleinerzieherInnen und Menschen mit Behinderung bringe die neue Sozialhilfe mehr Geld. - Das ist schlicht und einfach falsch, meine Damen und Herren.

 

Heute in der Fragestunde ist die Mindestsicherung auch schon Thema gewesen, und Herr Landesrat Hacker ist in seiner Anfragebeantwortung auch sehr intensiv darauf eingegangen. Wenn es um ein selbstbestimmtes Leben zum Beispiel für Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften geht, wird dies durch die Deckelung und Kürzungen bei Bedarfsgemeinschaften nahezu unmöglich gemacht. Und der sogenannte Bonus für Menschen mit Behinderung ist eigentlich ein Marketingschmäh, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn im Prinzip ist es ein Malus für Menschen mit Behinderung, denn es ist nur eine Kann-Bestimmung, und gleichzeitig werden die Sonderzahlungen, der 13. und 14. Bezug, gestrichen. Ähnliches gilt auch für die AlleinerzieherInnen mit einem erwachsenen Kind, auch dort wird ihr sogenannter Bonus, wenn man es sich genauer anschaut, zu einem Malus.

 

Unterm Strich kann man sagen, die Wiener Mindestsicherung, die Sie unablässig kritisieren und schlechtreden, funktioniert. Denn bei der Wiener Mindestsicherung, die mit 1. Februar des Vorjahres beschlossen und in Kraft getreten ist, haben wir, die rot-grüne Stadtregierung, uns ganz bewusst für den inklusiven Weg in der Sozialpolitik entschieden, nämlich Perspektiven und Chancen durch aktive Arbeitsmarktintegration zu geben. Motivation und Anreize stehen dabei im Mittelpunkt. Ich darf nur einige wenige Punkte in Erinnerung bringen: Es wurden mit der Mindestsicherung Neu in Wien neue Beschäftigungsmaßnahmen für junge Mindestsicherungsbezieher geschaffen. Ich führe da an: „Back to the Future“ und ArbeitsRaum. Es wurde der Wiener Beschäftigungsbonus eingeführt. Das bedeutet die Nichtanrechnung des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes. Es wurden aber auch schärfere Sanktionen gesetzt und auch die Pflichten der Mindestsicherungsbezieher wurden verschärft. Man kann sagen, die Mindestsicherung in Wien wirkt, und der Beweis dafür ist der Rückgang der Anzahl der Mindestsicherungsbezieher und auch der Rückgang bei den Kosten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Zieht man jetzt eine Zwischenbilanz der Sozialhilfe Neu, so kann diese nicht wirklich mit Erfolgsmeldungen aufwarten. Der Entwurf wurde in der Begutachtung von diversen Organisationen, aber auch Gebietskörperschaften regelrecht zerrissen. Es wurden 140 Stellungnahmen abgegeben, davon waren 137 negativ, unter anderem auch von der Bischofskonferenz, und nur 3 Stellungnahmen waren positiv. Diese 3 Stellungnahmen waren vom Land Niederösterreich, von der Wirtschaftskammer und von der Industriellenvereinigung. Ich kann daher nur hoffen, dass sich Frau Bundesminister Hartinger-Klein diese Kritik zu Herzen nimmt. Und ich appelliere ganz intensiv an die Frau Bundesministerin, dass sie dieses

 

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