Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 52
Die einzige Sorge, die sie im Augenblick noch haben, ist die Konsequenz der Veränderungen in der österreichischen Sozialversicherung, im österreichischen Sozialversicherungswesen, wo die schon oftmals zitierte und bekannte Ausgabenbremse dazu geführt hat, dass die Wiener Gebietskrankenkasse im Augenblick bestimmte Beschlüsse nicht fasst, selbst wenn die Obfrau oder der Generaldirektor eine Änderung oder Beschlussvorlage geplant hat. Dies, weil die Ausgabenbremse im Augenblick die Handlungsfähigkeit der Wiener Gebietskrankenkasse dramatisch einschränkt.
Daher wird es erst nach Ablauf dieser Ausgabenbremse - und auch das wird in den nächsten wenigen Tagen der Fall sein - wieder entsprechende Beschlussvorschläge geben. So ist auch angekündigt, dass für die nächste Sitzung in der Kasse Ende April dann auch endlich die höchst überfällige Tarifanpassung der Wiener Rettungs- und Krankentransporte stattfinden wird. Und dann, denke ich mir, wird die Situation endgültig stabilisiert sein.
Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Schütz. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landesrat, vielen Dank für die bisherige Beantwortung!
Es gibt ja jetzt kurzfristig mit Anfang April, wenn das Rettungs- und Krankentransportgesetz in Kraft tritt, acht zusätzliche Fahrzeuge - fünf Tag, drei Nacht -, die mit freiwilligem Zusatzpersonal oder Zusatzdiensten besetzt sind. Das ist ja prinzipiell begrüßenswert, da es ja jetzt schon an mehreren Tagen zu hundertprozentiger Auslastung bei der Wiener Rettung kommt. Aber, wie gesagt, es ist kurzfristig.
In diesem Zusammenhang interessiert mich Folgendes, und das ist meine Frage: Ist es geplant, auch in Zukunft dauerhaft die Flotte der Wiener Rettung aufzustocken, also mit mehr Fahrzeugen und ständigem, fixem Personal auszustatten?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung dieser Frage.
Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete! Ich bin jetzt nicht im Detail auf die Frage vorbereitet, weil das an sich Rettungswesen ist und wir die Anfrage auf Krankentransportwesen haben, aber die wichtigen Eckpunkte weiß ich im Sinne Ihrer Frage auch auswendig.
Ich habe erst vor Kurzem gemeinsam mit der Personalvertretung sehr intensive Gespräche abgeschlossen, auch die Frage der Personalausstattung der Wiener Rettung. Das war notwendig, weil wir ja eine wachsende Stadt mit einem enormen Zuwachs in der Bevölkerung sind, und die Wiener Rettung natürlich die Aufgabenstellung hat, ihre hohe Qualität auch in einer wachsenden Stadt gewährleisten zu können. Wir haben daher intensive Gespräche über den notwendigen Bedarf an zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt und haben dazu auch einen positiven Abschluss gefunden. Es wird zusätzliches Personal in der Wiener Rettung geben, damit wir auch die Herausforderung einer wachsenden Stadt gut abbilden können.
Ich gehe davon aus, dass wir sogar hier eine einstimmige Meinung darüber haben, dass wir über die hohe Qualität der Wiener Rettung sehr froh sein können, dass sie wirklich das Rückgrat und die Säule des Transportes von Schwerstverletzten und Schwererkrankten in dieser Stadt ist. Daher glaube ich, dass wir gemeinsam auch einen sehr großen Konsens haben, dass wir an dieser zentralen Säule des Wiener Rettungswesens nicht rütteln werden. Für uns gilt das jedenfalls. Die Sozialdemokratie hat hier eine ganz klare Meinung, nämlich dass die Wiener Rettung eine zentrale Säulenfunktion hat. Das ist notwendig für den Alltag, das ist aber auch notwendig in den Ausnahmesituationen und in den Katastrophensituationen, et cetera.
Daher zu Ihrer Frage: Ja, es wird die Wiener Rettung weiter die zentrale Säule bleiben, und ich habe, wie gesagt, auch die zusätzliche Personalausstattung bereits abgeschlossen.
Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Akcay. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Safak Akcay (SPÖ): Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Herr Landesrat!
Können Sie uns vielleicht noch ausführen, was eigentlich Ihre Beweggründe dafür waren, dass Sie diese Novellierung in Auftrag gegeben haben?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Wir haben auf der einen Seite die schon besprochenen Diskussionen mit den Betriebsräten der Organisationen und mit den Geschäftsführern der Organisationen gehabt, die auf Grund der Entwicklung in den vergangenen Jahren - wie soll ich sagen? - reduktiv unterwegs waren, die Personal abgebaut haben, Fahrzeuge außer Dienst gestellt haben. Wir hatten auch sehr viele Beschwerden von Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht transportfähig waren, dass sie eigentlich sehr unprofessionell in Tragsesseln und auf Liegen die Stiegen hinauf- und hinuntertransportiert worden sind.
Daher haben wir vor mehreren Jahren begonnen, uns mit dieser Frage intensiv zu beschäftigen, und § 9 des Sanitätergesetzes ist in Wirklichkeit in dieser Frage sehr, sehr klar und sehr eindeutig. Im § 9 steht: Die selbstständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen, vor und während des Transports, und die Übernahme und Übergabe dieser Patienten und die Herstellung der Transportfähigkeit sowie die sanitätsdienstliche Durchführung des Transports obliegt ausgebildeten Sanitäterinnen und Sanitätern.
Ich denke, wenn es eine so klare bundesgesetzliche Regelung gibt, dann sind wir auch dazu aufgerufen, darauf zu schauen, dass diese Form von gesetzlicher Regelung, die einen Berufsvorbehalt für einen Sanitäter beinhaltet, auch im Alltag stattfindet.
Diese Gründe haben dazu geführt, dass wir gesagt haben, wir brauchen eine Klarstellung. Wir haben viele Diskussionen mit den Organisationen geführt, viele Diskussionen mit der Kasse geführt. Im Laufe der Diskussionen ist dann der Entschluss gereift, im Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz, in dem an sich schon klargestellt war, dass es keine andere Interpretati
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