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Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 32

 

(Beginn um 9 Uhr.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Guten Morgen! Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten bitten, ihre Plätze einzunehmen, und eröffne die 37. Sitzung des Wiener Landtages.

 

09.00.30 Entschuldigt sind ganztägig aus gesundheitlichen Gründen die Abgeordneten Mag. Michael Aichinger, Mag. Gremel und Abg. Kops. Die Abgeordneten Korosec und Stark sind beruflich verhindert. Temporär verhindert sind Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, Abg. Mag. El-Nagashi, Abg. Hebein, Abg. Prof. Kopietz, Abg. Peter Kraus, Abg. Lindenmayr und Abg. Mag. Taucher.

 

09.01.01Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.01.10†Amtsf. StR KommR Peter Hanke - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-454678-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales gerichtet. (In der Sitzung des Wiener Landtages vom 22. November 2018 antworteten Sie auf die Frage, ob es aus Sicht des Finanzressorts Handlungsbedarf bei der Regelung zur Beschränkung der Wahlkampfkostenobergrenze auf Landesebene gebe: 'Ich glaube nicht, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt.', und dass die Wahlkampfkostenbeschränkungen 'in der Form aus meiner Sicht jetzt nicht zu diskutieren sind'. Sehen Sie angesichts der aktuellen Enthüllungen rund um mutmaßlich irreguläre Systematiken der Parteien- und Wahlkampffinanzierung, in die auch eine Wiener Landespartei verstrickt zu sein scheint, nach wie vor keinen Handlungsbedarf in Gesetzgebung oder Vollziehung hinsichtlich der Höhe der Wahlkampfkostenobergrenzen bzw. der Transparenz der Parteienfinanzierung auf Landesebene im Allgemeinen?)

 

Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Einen schönen guten Morgen! Die Fragestellung hätte es natürlich in sich, schon morgendlich um 9 Uhr über das zu diskutieren, was in den letzten Wochen vorgefallen ist. Noch fehlt mir in dieser frühen Stunde ein wenig die Energie, den Ball gleich aufzunehmen, aber ich darf die Frage beantworten, um die es hier geht, und darf einleitend darauf hinweisen, dass seinerzeit im November nicht die Obergrenze so sehr das Thema war, sondern die Frage der Überschreitung dieser Obergrenze und dass zusammenhängend damit damals auf Bundesebene die Diskussion über die Thematik der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze bei der Nationalratswahl geführt wurde, wo es ja, wie wir alle wissen, massive Überschreitungen gab, da die Ausgaben auf Seiten der ÖVP in Summe bei 13 Millionen EUR, bei der FPÖ bei 10,7 Millionen EUR gelegen sind, und dass natürlich damals die Fragestellung - und ich ersuche, dass wir das sehr wohl auseinanderhalten - einerseits das Thema der Wahlkampfkostenobergrenze war und auf der anderen Seite die Frage der Transparenz, die uns allen sehr wichtig ist. Und ich glaube, darum geht es auch, dass wir natürlich wissen wollen, woher das Geld kommt und wohin es geht, und in der Form sind wir hier diesem Thema alle verpflichtet.

 

Ich darf jetzt zur Höhe der Wahlkampfkostenobergrenze kommen und erlaube mir, dazu nur fünf Zeilen vorzutragen, und zwar: Die Dokumentation hinsichtlich der Beschränkung der Wahlwerbungskosten muss derzeit gemäß § 7 des Wiener Parteienförderungsgesetzes in einem eigenen Rechenschaftsbericht spätestens neun Monate nach einer Wahl abgeschlossen sein. Die Prüfung einer legistischen Anpassung der diesbezüglichen landesgesetzlichen Bestimmungen ist seitens des Magistrats der Stadt Wien frühestens bei einer etwaigen Änderung in Bezug habenden bundesgesetzlichen Regelungen - und ich betone: bundesgesetzlichen Regelungen - in § 4 des Parteiengesetzes aus 2012 in die Wege zu leiten. - Deshalb erlauben Sie mir, wiederholt auch festzuhalten, dass es doch wichtig ist, hier analog zum Bund vorzugehen und auch eine entsprechende Regelung nur Hand in Hand vorzunehmen.

 

Außerdem glaube ich, dass dieses Haus und die Klubs dieses Hauses über all die letzten Jahre und Jahrzehnte eine gute Praxis gelebt haben, dass man sich nämlich hier auf Klubebene gemeinsam diesem Thema gewidmet hat und auch gemeinsam vorgegangen ist. Ich darf auch wiederholt festhalten, dass das Wiener Parteienförderungsgesetz ja einstimmig vom Landtag beschlossen wurde. Ich denke daher, dass hier auch gemeinsam vorzugehen ist, und darum würde ich auch ersuchen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte.

 

9.05.03

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich sehe es im Wesentlichen so wie Sie. Es sind die Wiener Vorschriften ja analog zu den Bundesvorschriften gebaut, und es ist in den vergangenen Jahren zu mehr Transparenz gekommen. Ich sehe es aber auch so wie die Präsidentin des Rechnungshofes, die gerade in der Debatte, die jetzt stattfindet, auch sagt, es gibt Kontrolllücken. Ich denke mir, diese Kontrolllücken sollten wirklich geschlossen werden. Sie hat ein Forderungsprogramm mit fünf Punkten erstellt, das für mich sehr plausibel und nachvollziehbar ist, womit sich natürlich die Frage stellt, ob das nicht eine gute Grundlage für uns alle sein könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie man mit dem jährlichen Rechenschaftsbericht umgehen sollte. Da meint die Präsidentin des Rechnungshofes, na ja, den würde sie schon ganz gerne konkreter und genauer kontrollieren können. Sie möchte ganz gerne vor Ort prüfen, sie möchte ganz gerne in die Akten und in die Belege Einsicht nehmen - für mich eine nachvollziehbare Forderung.

 

Können Sie sich Veränderungen im Sinne der Präsidentin Kraker vorstellen, die in diese Richtung gehen oder diese Punkte des Rechnungshofes berücksichtigen?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir alle, glaube ich, sind dem Thema der Transparenz verpflichtet. Wir alle nehmen das, was seitens des Rechnungshofes hier kommuniziert und

 

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