«  1  »

 

Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 32

 

worüber auch neu nachgedacht wird, ernst. Ich stehe nicht an, hier gerne in eine Diskussion zu kommen, um eben auch von unserer Seite einen Schritt zu dieser Transparenz und Klarheit zu machen. Ich glaube aber, dass das in Gesprächen vorzunehmen ist, die wir gemeinsam zu führen haben, bin für solche aber offen und stehe dafür gerne zur Verfügung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. - Bitte.

 

9.07.09

Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Auf Bundesebene ist jetzt, neben einer Wahlkampfkostenbegrenzung nach oben, eine Sanktion vorgesehen, die offensichtlich niemanden abschreckt. Die ÖVP hat letztes Mal fast das Doppelte dessen ausgegeben, was man ausgeben darf: 13 Millionen statt 7 Millionen EUR. Wir wissen auch nicht, wer das bezahlt hat. Wir können aus einem Video ableiten, wer es vielleicht war, das reicht aber nicht als Beweisführung. Die zahlen dann 1 Million EUR Strafe, aber das tut der ÖVP nicht weh, denn das zahlt halt der nächste Spender. Es denken ja manche darüber nach, ob man nicht besser Haftstrafen verhängen soll, denn es wird ja kein Konzern kommen und einen Mitarbeiter zur Verfügung stellen, den die einzelnen Parteien dann einsperren lassen können.

 

Auf Bundesebene gab es am Ende dann Strafen - das wird auch immer vermischt: Die ÖVP hat 1 Million EUR an Strafe bezahlt, die FPÖ ein bisschen mehr als eine halbe Million, nämlich 565.000 EUR, die SPÖ hat es fast auf den Punkt getroffen, aber dann 40.000 EUR bezahlt - nur damit man auch die Relationen sieht -, und wir waren nicht im Stande, so viel Geld auszugeben, und die NEOS auch nicht. Diese Strafzahlungen gibt es aber im Wiener Gesetz gar nicht, solche haben wir nicht vorgesehen.

 

Können Sie sich vorstellen, dass wir wenigstens irgendeine Zahlung einführen? Momentan ist es im Bund ja so: Wenn man mehr als 7 Millionen ausgibt, zahlt man Strafe. Wenn man, so wie die ÖVP, das Doppelte ausgibt, dann zahlt man 1 Million Strafe. Wenn die ÖVP das Gleiche in Wien macht, zahlt sie nicht einmal einen Cent Strafe! Das Einzige ist, dass wir sagen: Das war aber unfair, dass - ich weiß nicht, wer - eine Waffenfirma oder sonst jemand den Wahlkampf finanziert hat, aber wir haben keine Möglichkeit, irgendeine Sanktion zu verhängen. Können Sie sich vorstellen - es gibt ohnedies heute Anträge dazu -, dass wir auch über Sanktionen in diesem Bereich sprechen?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Eines glaube ich schon: Dass es uns hier in Wien in der Vergangenheit gelungen ist, eigentlich sehr ordentlich mit diesem Thema umzugehen. Man muss jetzt, glaube ich, wirklich unterscheiden zwischen Wien und dem Bund und der Art und Weise, wie hier sich die Klubs und wir uns gemeinsam zu diesem Wahlkampfkostenthema verständigt haben. Ich halte diese Vorgangsweise für die richtige, und ich möchte das wiederholt sagen: Ich glaube, die Position 1 muss sein: Wir müssen die Kultur haben, hier gemeinsam über dieses Thema auf Ebene der Klubs zu diskutieren und nachzudenken und dann einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Sollte dieser auch in die Richtung einer Sanktion gehen, dann soll es so sein. Aber ich glaube, den Wiener Weg, der ein ganz spezieller und ein guter ist, sollte man in dieser Form nicht verlassen. Deshalb möchte ich diesbezüglichen Überlegungen der Klubs hier im Raum nicht vorgreifen, aber ich glaube, wir sollten natürlich nach dem, was wir in den letzten Wochen gesehen haben, mit Vernunft und auch mit der notwendigen Klarheit vorgehen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Stumpf. - Bitte.

 

9.10.17

Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Vor wenigen Tagen hat der designierte Bundesparteiobmann der FPÖ, Norbert Hofer, erneut die Forderung erhoben, eine Spendenobergrenze für Einzelspenden von maximal 3.500 EUR einzuführen. Höhere Beiträge sollen die Parteien auf keinen Fall entgegennehmen dürfen. Mich würde interessieren, wie Sie diesem Vorschlag gegenüberstehen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Danke für die Frage. Ich bin da auch der Meinung, dass das nicht so mit einem leichten „Ja, richtig!“ oder „Nein, falsch!“ zu beantworten ist. Es ist jedenfalls die Seriosität derer, die da einer politischen Partei eine Unterstützung geben, in den Fokus zu stellen, und es ist natürlich schon darüber nachzudenken, wie wir hier mit gewissen Grenzen umgehen. Aber auch da gilt das, was ich vorher gesagt habe: Ich glaube nicht, dass wir uns jetzt radikalisierend auf alles stürzen müssen, was wir derzeit auf Bundesebene vorgelegt bekommen, sondern ich glaube, dass dieser Wiener Weg über viele Jahre wirklich ein guter war und dass das Herausnehmen der Emotion aus all diesen Fragen jetzt das Gebot der Stunde ist und dass wir uns hier einfach gemeinsam aufstellen sollten und versuchen sollten, einen Weg zu finden - ob das jetzt diese Grenze für Spenden ist oder ob diese höher oder niedriger liegt, beides kann gut oder falsch sein. Ich bin jetzt nicht der Experte dafür. Derzeit beschäftige ich mich eher mit dem eigenen Budget der Stadt Wien. Erlauben Sie mir deshalb derzeit dieses Augenzwinkern, aber ich bin gerne bereit, mit den Expertinnen und Experten auch darüber nachzudenken, ob wir hier Grenzen einzuführen haben. Ich bin mir jetzt in dieser direkten Reaktion nicht ganz sicher, ob wir uns an diese Grenze exakt zu halten hätten.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte.

 

9.12.22

Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich komme zurück auf meine ursprüngliche Frage, die gelautet hat, ob die Wahlkampfkostenobergrenze zu hoch ist. Die Wahlkampfkostenobergrenze ist in Wien im § 7 des Parteienförderungsgesetzes mit 6 Millionen EUR festgelegt. Sie haben gesagt, da sind viele Bestimmungen analog zum Bund zu sehen. Wenn man diese Summe analog zum Bund sieht, haben wir in Wien eine wesentlich höhere Wahlkampfkosteno

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular