Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 32
es ja auch im Vorfeld schon Diskussionen, auch personelle Vorschläge in den Medien gegeben hat. Es ist also nicht so, dass das nicht der Öffentlichkeit bekannt gewesen wäre. Und richtig ist, dass es gerade bei auch gesetzlich festgelegten Terminen möglich ist, sich auch entsprechend vorzubereiten.
Ich möchte aber noch einmal betonen, es sind auch von der zuständigen Abteilung alle gesetzlich notwendigen Fristen eingehalten worden, ich habe sogar den Minutenverlauf dargestellt. Ich glaube also, man kann hier der zuständigen Abteilung keinen Vorwurf machen.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landeshauptmann. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. - Bitte.
Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Landeshauptmann, für die ausführliche Beantwortung. Ich bin selbst Mitglied des zuständigen Ausschusses und habe ein weiteres Mal an diesem sehr aufschlussreichen und interessanten Hearing teilnehmen dürfen. Und nicht nur ich, sondern auch andere Mitglieder des Ausschusses haben da bemerkt, dass das Gesetz zwingend vorsieht, es müssen ein Anwalt und eine Anwältin sein, was grundsätzlich ja ein guter Zugang ist, aber es hat sich eben bei dieser Ausschreibung herausgestellt, dass wir mehrere exzellente Bewerbungen weiblicher Anwärterinnen gehabt haben, wo es eigentlich schade war, dass wir nur eine einzige vorschlagen konnten, wo wir wirklich vor der Qual der Wahl gestanden sind. Wir haben uns unabgesprochen für eine sehr gute Kandidatin entschieden, und der Herr Landesrat ist diesem Wunsch des Ausschusses auch gefolgt, aber es hat auf Grund des Gesetzes gar keine Möglichkeit gegeben zu sagen: Wenn wir so tolle Frauen haben, warum schlagen wir nicht zwei hervorragende weibliche Bewerberinnen vor?
Können Sie sich vorstellen, dass wir das Gesetz dahin gehend ändern - das liegt natürlich an uns, am Landtag -, dass man sagt, nach Tunlichkeit sollen es ein Jugendanwalt und eine -anwältin sein, aber es zumindest ermöglicht, in Ausnahmesituationen unter Umständen eben auch zwei weibliche Anwältinnen vorzuschlagen, wenn bei den Männern die Bewerbungen nicht so toll sind, dass einer unbedingt drankommen muss?
Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Das ist eine sehr grundsätzliche Frage, wenn man Geschlechterparität herstellen möchte. Das gilt ja beispielsweise auch dann, wenn man für eine Funktion mehrere qualifizierte Männer hätte, dass man trotzdem auf dem Prinzip der Geschlechterparität besteht. Das ist ja auch gerade in umgekehrter Art und Weise oft der Fall. Ich kenne jetzt die Hintergründe zu wenig - da sind die Mitglieder des Ausschusses sicher stärker eingebunden -, aber ich kann mir natürlich gut vorstellen, dass mit eine Rolle spielt, ob jetzt ein in der Funktion Tätiger wieder antritt und vielleicht bei potenziellen Mitbewerbern der Eindruck entsteht, es gibt da einen Vorsprung in der Erfahrung in einer bestimmten Funktion, dass das vielleicht andere eher abhält, sich zu bewerben, als im konkreten Fall bei der Kinder- und Jugendanwältin, die von sich aus angekündigt hat, nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Also vielleicht hat das neben den unterschiedlichen geschlechterspezifischen Zugängen auch ein bisschen den Hintergrund, dass die jeweilige Person im Fall des Mannes angekündigt hat, wieder für die Funktion anzutreten. Bei der Kinder- und Jugendanwältin war irgendwie klar, dass das eine Neubesetzung sein wird. Das merken wir auch bei anderen Funktionen, dass das dann unterschiedliche Anzahlen von Bewerbungen auslöst, je nachdem, ob der ursprüngliche Inhaber oder die ursprüngliche Inhaberin dieser Funktion noch einmal kandidiert oder nicht kandidiert. Ich glaube, dass das im konkreten Fall vielleicht auch mit ein Grund war, weil wir das auch bei anderen vergleichbaren Funktionen beobachten.
Aber prinzipiell, wenn es diese Geschlechterparität gibt, dann ist das schon eine sehr starke, wirksame Rahmenbedingung, die wir auch in anderen Funktionen haben und die, wie gesagt, oft hilft, Frauen stärker auch in leitende Funktionen zu bringen. Und das heißt, wenn man das in einem konkreten Anlassfall ändert, besteht natürlich die Gefahr, dass man das dann auch in anderen Bereichen in umgekehrter Art und Weise ändert. Ich glaube, wir haben uns da auch im Haus festgelegt, dass wir Frauen ganz stark fördern wollen und diese Geschlechterparität herstellen wollen, aber wir können das gerne auch einmal grundsätzlich diskutieren.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Vielen Dank für die Beantwortung.
Vieles wurde jetzt schon vorweggenommen, gerade auch das Thema Geschlechterparität. Es war, glaube ich, auffällig, dass es nur die zwei männlichen Bewerber gab. Deshalb wollte ich eigentlich auch fragen, ob man hier speziell männliche Bewerber noch ansprechen kann.
Ich glaube aber - Ihrer Antwort folgend -, dass das sicher auch damit zu tun hat, dass sich der bisherige Jugendanwalt noch einmal beworben hat und es somit eigentlich klar war und dass das wahrscheinlich auch viele abgehalten hat.
Jetzt noch etwas anderes: Es kamen viele Bewerbungen - ich glaube, mehr als die Hälfte - aus dem magistratsinternen Umfeld. Daher vielleicht noch die Frage dahin gehend: Was kann man tun oder was gedenken Sie auch zu tun, damit man diese Bewerbung - auch wenn sie innerhalb einer Frist erfolgte und vieles getan wurde - noch breiter hinausträgt und die ausgeschriebene Position mehr bewirbt, vielleicht auch in magistratsexternen Funktionen und in einem breiteren Feld?
Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Also ich denke, dass wir da sehr stark in die Öffentlichkeit getreten sind, weil wir wussten, das ist eine sehr interessante Aufgabe. Wir haben das in allen uns zur Verfügung stehenden Medien ausgewiesen, im Internet sehr schnell, im Amtsblatt,
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