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Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 32

 

Einreise von IS-Kämpfern sowie deren Angehörigen zu unterstützen. Welche Schritte haben die Staatsbürgerschaftsbehörden des Landes Wien konkret gesetzt, um die Einreise der Kinder nach Österreich zu unterstützen?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Lieber Herr Abg. Dr. Aigner!

 

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hat am 3. Mai 2019 die Magistratsabteilung 35 um Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft zweier minderjähriger Kinder im Kleinkindalter ersucht. Diese würden sich in einem Camp in Syrien befinden. Bei der Mutter der beiden Kinder würde es sich um eine österreichische Staatsbürgerin handeln, die vor einigen Jahren nach Syrien gereist sei, um sich dort dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Noch am selben Tag langte auch bei der MA 35 ein dahin gehendes Schreiben ein, und zwar ein Schreiben des Rechtsvertreters der vermutlichen Großeltern, und aus diesem Anlass hat das Land Wien ein Feststellungsverfahren eingeleitet, nämlich ein Feststellungsverfahren, um die Frage zu klären, ob die beiden Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

 

Die Grundlage für ein solches Feststellungsverfahren ist das staatliche Interesse an Rechtssicherheit in Staatsbürgerschaftsfragen - dafür führt der Staat, dafür führt in diesem Fall die MA 35 Feststellungsverfahren -, anders gesagt: das staatliche Interesse, nicht im Zweifel darüber zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsbürger oder Staatsbürgerin ist oder nicht. Liegt ein solcher Zweifelsfall vor, dann sind die Staatsbürgerschaftsbehörden gesetzlich verpflichtet, ein Verfahren zu führen, um die Frage zu klären. Es geht dabei um Rechtssicherheit nicht für die Betroffenen allein, sondern in erster Linie auch für den Staat selbst.

 

Was mir wichtig ist, ist, hier auch eine klare Unterscheidung zu machen: Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um ein Einbürgerungsverfahren. Es geht nicht darum, jemandem die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, der sie bisher noch nicht hatte. Vielmehr geht es um die Frage, ob die beiden Kinder schon seit ihrer Geburt, also unabhängig vom aktuellen Verfahren, österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind. Das könnte der Fall sein, wenn die beiden Kinder durch Abstammung die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben, weil ja das Staatsbürgerschaftsgesetz normiert, dass Kinder die Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt der Geburt erwerben, wenn in diesem Zeitpunkt die Mutter Staatsbürgerin ist. Der Staatsbürgerschaftserwerb wäre dann durch Abstammung ex lege, also automatisch, ohne Zutun der Behörden, erfolgt. Sollten die beiden Kinder also tatsächlich durch Abstammung die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben, dann wäre das eine Sache, die bereits vor einigen Jahren erfolgt ist, und das aktuelle Verfahren selbst hat darauf keinerlei Einfluss. Im aktuellen Verfahren werden Tatsachen festgestellt, die bereits in der Vergangenheit eingetreten sind.

 

Worum es im aktuellen Verfahren auch nicht geht, ist um die Frage, ob die beiden Kinder nach Österreich zu holen sind oder um deren Einreise nach Österreich. Das ist eine Frage, die von den Staatsbürgerschaftsbehörden nicht entschieden werden kann. Das Land Wien hat darauf auch keinerlei Einfluss beziehungsweise hat keinerlei faktische Möglichkeiten, die Einreise von Personen nach Österreich zu veranlassen oder zu ermöglichen oder zu verunmöglichen, weil Angelegenheiten der Einreise wiederum in der Gesetzgebung und in der Vollziehung Bundessache sind. Das heißt, sie fallen nicht in die Landesvollziehung. Das gilt auch für die Gewährung von konsularischem Schutz. Das Land Wien ist lediglich zur Klärung einer Frage berufen, nämlich der Frage, ob die beiden Kinder Österreicherinnen oder Österreicher sind - nicht werden, nicht waren, sondern derzeit sind.

 

Das Verfahren wird aktuell geführt, es wird vom Land Wien ergebnisoffen geführt. Das heißt, es werden objektive Ermittlungen angestellt - wie überall sonst auch in Feststellungsverfahren -, um zu klären, ob die Kinder eben seit ihrer Geburt österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind. Sollte das nachgewiesen werden können, wird die österreichische Staatsbürgerschaft festzustellen sein. Wenn ein Nachweis nicht möglich ist, dann wäre auch die Feststellung der Staatsbürgerschaft nicht möglich. So wie in jedem anderen Verfahren auch ist es natürlich das Bemühen der Behörde, das Verfahren so zügig und schnell wie möglich abzuschließen.

 

Was zu den Ermittlungen sonst noch zu sagen ist, ist, dass sie vom Land Wien in enger Zusammenarbeit mit dem BMEIA geführt werden, das ja auch das laufende Verfahren mitangestoßen hat.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte.

 

9.40.56

Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Wir haben ja in der MA 35 ziemliche Rückstände in einigen Verfahren, Staatsbürgerschaftsverfahren, die uns schon länger bekannt sind und auch jetzt in der Beantwortung einer von uns gestellten Anfrage wieder bestätigt worden sind. Können Sie uns einen Überblick verschaffen, wie es sich in den letzten Monaten entwickelt hat und was für Anstrengungen unternommen werden, um die Verfahren zu beschleunigen?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Sie erwähnen ja selber die Anfragebeantwortung, ich erspare mir daher jetzt die konkreten Zahlen. Es ist uns wirklich ein Anliegen gewesen - und ich glaube, das zeigt die Anfragebeantwortung auch -, da auf Punkt und Beistrich oder eher auf Zahlen und Komma darzulegen, wie sich die Fälle entwickeln, wie sich auch die Abarbeitung der Fälle, wie sich die durchschnittliche Dauer der Verfahren entwickelt. Und trotz der großen Herausforderung, die das darstellt - und Sie erwähnen das auch, es gibt auch Rückstände, aber es gibt auch eine riesengroße Anzahl an Verfahren, die von der MA 35 zu heben sind -, trotz dieser Tatsache möchte ich sagen, dass es mich mit Stolz erfüllt, was in den letzten Jahren gelungen ist, um eine Anstrengung zu entwickeln,

 

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