Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 32
Ich gebe Ihnen schon recht, beim ersten Eindruck könnte man meinen, es wird komplizierter, weil man sich mit zwei Magistratsdienststellen auseinandersetzen muss. Nichtsdestotrotz haben beide Magistratsdienststellen ihre Aufgabe - die MA 19 schaut auf das Stadtbild, die MA 37 schaut auf die Sicherheit -, und ich kann Ihnen versichern, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Magistratsdienststellen sehr, sehr gut funktioniert, problemlos funktioniert, weil sie ja auch das gleiche Ziel haben. Ich kann Ihnen Prozente jetzt nicht sagen, das muss ich schon zugeben. Das, was ich Ihnen sagen kann, ist, dass die MA 19 bis März 2019 insgesamt 426 Ansuchen für Abbrüche behandelt hat und in 371 Fällen davon kein öffentliches Interesse festgestellt hat.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Pawkowicz. - Bitte.
Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Stadträtin!
Die Einführung dieser neuen Gesetzespassage hat in der Mitte des vergangenen Jahres nicht nur dazu geführt, dass einige Spontanabbrüche zu Recht gestoppt wurden, sondern auch dazu, dass einige bestehende Baugenehmigungen und Abbrüche, die im Rahmen von bestehenden Baugenehmigungen durchgeführt worden sind, gestoppt wurden, was natürlich zu erheblichen Verzögerungen seitens dieser genehmigten Baustellen geführt hat.
Meine Frage ist: Wie viele Verfahren sind derzeit noch offen, beziehungsweise gibt es Verfahren, die derzeit womöglich noch beim Verwaltungsgericht anhängig sind?
Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen!
Die Ankündigung, dass das in der Bauordnungsnovelle stattfinden wird, hat damals einen Abriss-Boom ausgelöst. Deshalb haben ja wir damals den Initiativantrag gestartet, um hier einiges zu verhindern. Anfang Juli gab es dann 50 Baueinstellungen. Einige wurden vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, einige bestätigt. Gegen jene, die bestätigt worden sind, ist eigentlich in allen Fällen vom Antragsteller Beschwerde erhoben worden, und die Endentscheidungen des Höchstgerichts sind noch ausständig.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. - Bitte.
Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für die Beantwortung.
Ich möchte ganz konkret auf das Thema der Kliniken im AKH eingehen, wo ja die MA 19 keine Bestätigung ausgestellt hat. Ich habe mir das vor Ort angesehen und habe dann den Eindruck gewonnen, dass dort einiges fast illegal nachgebaut wurde - also in Wirklichkeit geht es nur um die Fassade vorne -, und die Problematik, die mit dieser Änderung in der Bauordnung auch in diesem konkreten Fall entsteht, ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Ensembleschutz. Das heißt, wir haben in vielen Fällen einzelne Gebäude, die eigentlich im gesamten Kontext aber so keine besondere Bedeutung mehr haben. Gerade im AKH sieht man das sehr stark, mit dem Schwesternwohnheim, und so weiter.
Das ist die Problematik, und daher meine Frage: Wäre es nicht sinnvoller, auch da die Schutzzonen entsprechend anzuwenden, dass man also quasi mehr auf das Gesamtensemble schaut, als nur einzelne Gebäude herauszunehmen, die oftmals, was deren Erhaltung betrifft, sage ich, weder wirtschaftlich noch vom stadtplanerischen Aspekt relevant sind?
Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen, Herr Gemeinderat!
Dieser konkrete Fall, den Sie hier nennen, ist ein wirklich schwieriger und komplizierter, der sich auch schon über einen sehr langen Zeitraum zieht, und Sie haben recht, es wurde bis jetzt kein Ansuchen an die zuständige Magistratsdienststelle gestellt. Es kommt einem ein bisschen der Gedanke, dass hier die Gefahr groß ist, dass man das so lange stehen und verwittern lässt, bis man die Abbruchreife erreicht hat. Ich kann Ihnen versichern, dass die MA 37 hier sehr genau darauf achtet, wie der Zustand des Gebäudes ist, dass die Bausubstanz nicht beschädigt wird. Leider herrscht nach wie vor keine Klarheit über die Nutzung des Gebäudes. Das macht das Ganze nicht einfacher, aber ich werde Ihre Anregung mitnehmen und darüber nachdenken.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Stadträtin.
Wir kommen zur 5. Anfrage. Die 5. Anfrage (FSP-454742-2019-KVP/LM) wird von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Die Ausschreibungsfrist für die Stelle der Kinder- und Jugendanwältin wurde dieses Jahr wie auch die letzten Male extrem kurz (2014: 13 Tage; 2019: 12 Tage!) angesetzt, sodass es potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen sehr schwer gemacht wurde, darauf zu reagieren - wie zuletzt das mehr als dünne Bewerberfeld gezeigt hat. Das stellt eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Vorgangsweise dar. Das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes normiert eine Mindestbewerbungsfrist von nicht weniger als einem Monat. Werden Sie die Ausarbeitung einer entsprechenden Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 in Richtung einer Mindestbewerbungsfrist von einem Monat in die Wege leiten?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Einen wunderschönen guten Morgen! Liebe Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Frau Abg. Schwarz!
Das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 sieht zur Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Amt der Wiener Landesregierung vor, und diese besteht - eben auch gesetzlich definiert - aus der Kinder- und Jugendanwältin und dem Kinder- und Jugendanwalt sowie - das ist wichtig, weil das bei den Diskussionen, die wir dazu haben, oft auch untergeht - der erforderlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine großartige Arbeit leisten und auch in unter
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