Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 32
schiedlichen Bereichen - von der Betreuung der Kinder, die in MA 11-Obsorge sind, bis hin zur Bildungsombudsstelle - eine großartige Unterstützung der Kinder- und Jugendanwälte darstellen. Die Kinder- und Jugendanwältin und der Kinder- und Jugendanwalt - das sei an dieser Stelle auch noch gesagt - sind, wie wir alle wissen, in der Erfüllung ihrer Aufgaben an keine Weisungen gebunden.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen auch vor, dass die Stellen öffentlich auszuschreiben sind und legen auch genau fest, was der Gemeinderatsausschuss im Rahmen des Auswahlverfahrens zu tun hatte, nämlich dass sich sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf Grund der öffentlichen Ausschreibung beworben haben, dem Ausschuss stellen, dass der Ausschuss diese anhört und die geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten, nämlich drei weibliche und drei männliche, dem amtsführenden Stadtrat vorschlägt.
Das führt auf Vorschlag des Stadtrates dann durch einen Beschluss der Landesregierung zu einer Bestellung von fünf Jahren.
Warum hole ich so aus? - Weil Sie ja in Frage stellen, ob die Ausschreibung eine zu enge war, oder aber auch, ob man die gesetzlichen Bestimmungen ändern sollte. Gut, der Bürgermeister, der Landeshauptmann hat vorhin schon sehr episch den zeitlichen Ablauf dargestellt. Noch einmal zur Erinnerung, die Periode läuft mit Juni 2019 aus, mit Wirksamkeit von 1. Juli hat die Bestellung zu erfolgen und in der dreiwöchigen Bewerbungsfrist, die vom 5. bis 26. März angedauert hat, langten die Bewerbungen ein, nämlich neun Bewerbungen, davon sieben Frauen und zwei Männer. Die erste Bewerbung ist übrigens, wie gerade erwähnt, schon am 7. März 2019 eingelangt.
Was mir wirklich wichtig ist, ist hier noch einmal zu sagen, dass von dem ganzen Prozess her gesehen alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Bestimmungen penibel eingehalten worden sind. So viel noch einmal in aller Kürze zum Procedere.
Sie erwähnen in Ihrer Anfrage auch das Procedere des Jahres 2014. In Bezug auf das Jahr 2014 muss ich auch noch einmal berichtigen: Das war auch keine kurze Bewerbungsfrist, sondern die Bewerbungsfrist dauerte vom 10. März bis 2. April 2014, also 24 Tage lang.
Sie sehen, die Positionen sind rechtzeitig ausgeschrieben worden, nicht nur dieses Mal, sondern auch in all den Jahren davor. Ich selbst war bei vier Hearings dabei, es haben sich stets auch ausgezeichnete Persönlichkeiten beworben, die - in der Zwischenzeit kann ich das nach dieser langen Periode auch sagen - eine großartige Arbeit als Kinder- und Jugendanwälte gemacht haben. Es war nicht immer angenehm und aus Sicht der Regierung auch durchaus kritisch, aber das ist ja der Sinn einer unabhängigen Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Daher bin ich auch wirklich stolz, dass wir als Land und als Republik diese Einrichtung haben, was gut und richtig ist, denn in Österreich haben ja der Kinderschutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen eine hohe Priorität, das ist in verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen auch festgelegt. Österreich war eines der ersten Länder, das die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, und nach langen Debatten ist es uns auch gelungen, dass Teile der Kinderrechte in der Bundesverfassung verankert wurden.
Ein Höhepunkt in diesem ganzen Prozess, der ja über viele, viele Jahre weitere Fortschritte gegangen ist - bezugnehmend auf die Rechte von Kindern, auch auf den Kinderschutz -, war das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013. Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 hat bundeseinheitliche Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt, und dort wäre natürlich auch Platz für den Rahmen für weitere Mindeststandards, die Sie nun fordern.
Ich darf Sie daran erinnern, dass auf Betreiben der ehemaligen Bundesregierung und auf Betreiben von Bundesminister Moser durch die Novellierung der Bundesverfassung in Form der Kompetenzregelung zwischen Bund und Ländern bei der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf diese Mindeststandards zumindest insofern leider ein Rückschritt passiert ist, als dass diese Mindeststandards nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt werden.
Bundesweite Mindeststandards, aber auch die Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften, insbesondere auch die Weisungsfreiheit, wurden damit ganz in die Länderkompetenz verschoben, und das birgt grundsätzlich die Gefahr einer Ungleichbehandlung, je nach Wohnort der Kinder. Deshalb war es uns in diesem ganzen Prozess als Land Wien extrem wichtig, und das ist es noch, sicherzustellen, dass die bisherigen Standards garantiert werden und dass darüber hinaus ein Procedere garantiert wird, das die Länder selbst verpflichtet, wenn, dann gemeinsam an einem weiteren Ausbau dieser Mindeststandards zu arbeiten.
Sie erinnern sich, das waren die Landeshauptleuteberatungen im Umfeld, auch die Beratungen gemeinsam mit Bundesminister Moser, die dann zu dieser 15a-Vereinbarung geführt haben, und diese 15a-Vereinbarung ist, wenn man so will, flapsig gesagt, ein Bekenntnis der Bundesländer, nämlich ein Bekenntnis zu den Mindeststandards, die früher im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz abgesichert wurden, und ein Bekenntnis dazu, gemeinsam darauf zu schauen und regelmäßig weitere Standards festzulegen. Das ist gelungen.
Die 15a-Vereinbarung liegt vor, sie ist abgeschlossen, verpflichtet die Länder zu einem solchen gemeinsamen Vorgehen und zumindest zu einem gemeinsamen Daraufschauen, was eine Weiterentwicklung nach oben, eine Verbesserung betrifft. Ich habe da viele Ideen, besonders inhaltlicher, qualitativer Natur, setze mich auch sehr, sehr gerne dafür ein, möchte aber dem Bekenntnis der letzten Monate auch Folge leisten und sagen, wir machen das gemeinsam und wir arbeiten auch gemeinsam an notwendigen Mindeststandards.
Ich finde, die Ausschreibungsdauer ist keine großartig zu novellierende Sache, denn das funktioniert ausgesprochen gut, weil das Procedere gut funktioniert, weil sich tolle Leute bewerben und beworben haben und - wie Sie auch sehen - es lange genug ausgeschrieben war.
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