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Landtag, 38. Sitzung vom 27.06.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 63

 

Umsetzung des Städtebautatbestandes, die unmittelbare Anwendung der UVP-Richtlinie und die Anwendung eines schwellenwert- und kriterienlosen Tatbestandes, die Rechtslage verkannt. Seitens der Projektwerberin ist, wie mir mitgeteilt wurde, überdies eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen der Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte erhoben worden. Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass das Bundesverwaltungsgericht jüngst auf Antrag der Projektwerberin der Revision an den Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuerkannt hat.

 

Was Ihre Frage nach dem aktuellen Stand des betreffenden UVP-Verfahrens anbelangt, ergibt sich also, dass, wie es so schön heißt, der Ball nunmehr bei den Höchstgerichten liegt. Im gegebenen Zusammenhang möchte ich schließlich ein Mal mehr betonen, dass der Erhalt des Welterbe-Status für das Historische Zentrum von Wien eine oberste Priorität für die Stadt darstellt. Ebenso unbestritten erscheint mir aber auch die Notwendigkeit, dass die Situation rund um den Heumarkt saniert und entwickelt werden muss, um insbesondere auch die Existenz des Wiener Eislaufvereins nachhaltig abzusichern und auch den Kongresstourismus im Zentrum der Stadt zu stärken.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Fürnkranz, ich erteile ihm das Wort.

 

10.07.48

Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Sie haben ja jetzt zuletzt erwähnt, wie wichtig die Erhaltung des Status Weltkulturerbe ist. Ich habe Sie ja schon vor nicht allzu langer Zeit - auch im Rahmen einer Fragestunde - gefragt, wie denn das weitere Procedere aussehen wird. Sie haben damals gemeint, dass ich die letzte Fragestundenbeantwortung nachlesen soll, seither hat sich nichts geändert.

 

Inzwischen gibt es aber doch einige wesentliche Dinge. Einerseits ist eben das besagte UVP-Verfahren in ein neues Stadium getreten, und andererseits hat es ja auch einen Briefwechsel zwischen Ihnen und dem früheren Kulturminister Blümel gegeben, auf Grund der Tatsache, dass die UNESCO relativ klar festgestellt hat, dass sich an ihrer Meinung, dass dieses Bauprojekt mit dem Weltkulturerbe nicht vereinbar ist, nichts mehr ändern wird. Die Antwort, die Sie an die Bundesregierung verfasst haben, ist also eine eher nicht allzu konkrete gewesen, um das jetzt einmal euphemistisch auszudrücken. Meine Frage in diesem Zusammenhang: Hat sich inzwischen Weiteres getan, haben Sie insbesondere mit dem aktuellen Kulturminister Schallenberg in dieser Angelegenheit schon Kontakt aufgenommen und mit welchem Ergebnis?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ich habe erwähnt, dass mir die Erhaltung des Weltkulturerbe-Status sehr wichtig ist. Deshalb werden laufend Gespräche geführt. Es hat sich an der Kommunikation zwischen der Stadt Wien, dem Bundesland Wien und der Bunderegierung seit diesem Briefwechsel nichts geändert.

 

Ich habe damals in Aussicht gestellt, dass wir alle unsere Möglichkeiten einsetzen werden, und gemeinsam mit der Projektwerberin, also mit jener Firma und jenen, die dieses Gebiet dort entwickeln möchten, auch weiter im Gespräch sind. Es gibt auch einen sehr intensiven Kontakt mit ICOMOS, mit der UNESCO und mit den Verantwortlichen dieser Einrichtungen.

 

In meinem Auftrag und im Auftrag der Frau Vizebürgermeisterin haben wir den Landtagspräsidenten Ernst Woller gebeten, sich auch auf internationaler Ebene besonders zu verwenden. Es wird in den nächsten Tagen eine Konferenz in Baku geben, an der der Herr Landtagspräsident, Herr Abg. Omar Al-Rawi und der Experte in der Baudirektion Zunke teilnehmen werden. Daher sind wir sehr optimistisch, dass es uns gelingen wird, diese Diskussion, die wir auch auf internationaler Ebene mit den betreffenden Organisationen und mit dem Entwickler führen, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu bringen.

 

Richtig ist, und das haben Sie ja, Herr Abgeordneter, richtigerweise angesprochen, dass es darüber hinaus Verfahren gibt, die eingeleitet worden sind, wie die Diskussion rund um die Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Ich habe versucht, jetzt in der Fragebeantwortung an Frau Abg. Olischar den Stand dieses Verfahrens zu dokumentieren. Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten, die in der nächsten Instanz aufgeworfen werden können.

 

Meiner Meinung nach gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten, die dadurch entstehen können, aber das ist etwas, was im weiteren Instanzenzug zu klären ist. Sie haben aber recht, die Gespräche werden auf nationaler und internationaler Ebene auch von Seiten der Stadt Wien beziehungsweise des Bundeslandes Wien sehr intensiv weitergeführt.

 

Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Dr. Gara. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.11.30

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Bürgermeister! Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

 

Ich möchte auch noch etwas Grundsätzliches dazu sagen. Ich denke, das Projekt Heumarkt zeigt, dass da sehr viele Fehler im Gesamtprozessdesign vorgelegen sind. Ein Thema, und Sie haben es auch gerade erwähnt, ist für mich schon verwunderlich: Dass man die Existenz eines Traditionsbetriebs wie des Wiener Eislaufvereins davon abhängig macht, ob ein Investor investiert oder nicht. Das kann es eigentlich für eine Kulturstadt, für eine Sportstadt wie Wien nicht sein, dass man sich da in diese Abhängigkeit begibt. Das ist die eine Ebene.

 

Die andere Ebene, um das jetzt auch von der Investorenseite zu sehen: Ich halte es schon für sehr schwierig, wenn letztendlich nachträglich - in diesem Fall auf Grund des Städtebautatbestandes, von dem Sie gesprochen haben - dann auch Beschlüsse des Gemeinderates plötzlich umgeworfen werden.

 

Das schafft auch große Unsicherheit für Investoren und ist für einen Standort auch nicht unbedingt förderlich. Meine Frage an Sie: Wie gedenkt man, in Zukunft in der

 

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