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Landtag, 38. Sitzung vom 27.06.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 63

 

Sehr wichtig ist auch, dass das Verwaltungspersonal, oder wie man woanders sagen würde, nichtrichterliches Personal, auch aufgestockt wurde, weil, wie wir ja wissen, können die Richter dann gut arbeiten, wenn sie auch sehr viel Verwaltungspersonal haben, das ihnen sehr, sehr viel Arbeit abnimmt und mit dazu beiträgt, dass der ganze Laden läuft, eben wirklich dann erfolgreich sind. Also das sei einmal da gesagt.

 

Und dann zu dem am meisten diskutierten Punkt. Da muss ich jetzt wirklich schon einiges richtigstellen, die Richterbestellung. Also es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Sachen, zwei verschiedene Möglichkeiten der Richterbestellung. Es gibt quasi die Selbstergänzung. Das ist eine Möglichkeit, die international in Rechtsstaaten manchmal der Fall ist, aber eher selten, muss ich dazusagen. Das ist eher die seltene Variante und die hat auch immer den Vorwurf, den sehr gut begründeten Vorwurf, dass da eine Art Richterstaat entsteht. Wenn sich die Richter immer nur selbst ergänzen und niemand anderer was dazu sagt, ist das nicht die vom Kollegen Wiederkehr, der sie sich vielleicht wirklich zu wenig mit der Sache beschäftigt (Zwischenruf von Abg. Christoph Wiederkehr, MA.), mangelnde Gewaltenteilung, weil dann wäre Österreich seit 1920, seit der hochgelobten Kelsischen Verfassung als Staat ohne Gewaltenteilung, wenn das, was Sie sagen, richtig wäre, sondern … (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Ja, die Richterbestellung ist auch nach der Kelsischen Verfassung seit 1920 im Bund so, von FPÖ-Seite wird richtig genickt, dass der Justizminister die Richter im Bund bestellt, dass vorher die Personalsenate die Vorschläge machen. Aber der Justizminister bestellt, und zwar, er ist nicht gebunden. Meistens hält er sich oder sie, es waren auch genug Ministerinnen schon, daran, dass er jemanden vom Dreiervorschlag nimmt. Das ist wirklich meistens der Fall, aber relativ oft auch den Zweiten oder Dritten. Es hat auch schon einige Fälle gegeben, wo sich nicht einmal der Bundesminister für Justiz an den Dreiervorschlag gehalten hat. Also das hat es auch schon gegeben, war aber auch verfassungskonform. Auf Grund der Richterbestellung im Bund zu sagen, das ist keine Gewaltenteilung, heißt nur, dass man nicht weiß, was Gewaltenteilung ist. Ich finde, wenn man hier redet, dann sollte man sich vorher die Sachen anschauen oder sonst vielleicht dazu schweigen. Das sei auch einmal gesagt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Weil wenn ich unsere Republik verteidigen muss, dann muss ich sie wirklich auch gegen den Kollegen Wiederkehr verteidigen.

 

Wir haben seit 1920 dieses System der Bestellung der Richter und seit 1945 das gleiche, weil wir das übernommen haben. Da waren ausgezeichnete Richter von ÖVP, SPÖ, auch die FPÖ hat einige, Ofner, Böhmdorfer. Ich weiß nicht, Gastinger, ob die schon BZÖ oder noch FPÖ war, aber jedenfalls … (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Aber jedenfalls haben alle diese Justizminister eine gute Arbeit geleistet und haben nach dieser Bundesverfassung auf Basis der Gewaltenteilung, die eben so ist, wie sie in der Verfassung steht, eben die Richterbestellung gemacht.

 

Im Wesentlichen haben wir das Gleiche in Wien. Also es gibt vorher durchaus die Vollversammlung und wer das da wem vorschlägt, und letztlich entscheidet dann die Landesregierung. Aber das ist mehr oder weniger von der Substanz her das Gleiche wie im Bund. Das kann man für richtig oder falsch halten, ist allerdings das, was insgesamt in der EU das Übliche ist. Es gibt auch einige Gerichte, ein einziges in Österreich, wo das anders ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Wesentlichen das Prinzip der Selbstergänzung. Da werden nur der Präsident und der Vizepräsident von der Bundesregierung ernannt und sonst ergänzen sich die selbst. Das gibt es auch und ist dort von der Verfassung so festgelegt. Aber im Großen und Ganzen ist das System, wie wir es in Wien haben, auch das System, wie wir es in Österreich seit Republikzeiten haben. Ich glaube, es ist im Prinzip ein gutes System und verdient es nicht, dass der Kollege Ulm das vergleicht mit - ich würde nicht einmal den Namen nennen. Aber das muss schärfstens zurückgewiesen werden, was der Kollege Ulm gesagt hat, dass das kein demokratisches System wäre! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Gut, das war eigentlich schon das Wichtigste, weil das war das, was man an Substanz sagen muss und was man immer wieder vielleicht volksbildnerisch erzählen soll, damit nicht falsche Gerüchte in Umlauf kommen auf Grund von Halb- oder Viertelbildung in staatsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Sonst habe ich schon gesagt, dass die Rechtspfleger eine gute Arbeit machen, und wie sich jetzt herausgestellt hat, dass sie bei der Mindestsicherung eine besonders gute Arbeit leisten, weil dort sehr wenige Rechtsmittel sind. Also man kann darüber nachdenken, wie es, glaube ich, auch im Bericht irgendwo drinnen ist, dass man hier Umgestaltungen macht. Das kann einer künftigen Novelle vorbehalten werden. Da werden wir uns wieder zusammensetzen, die zuständigen Kolleginnen und Kollegen Kowarik, Ulm, Wiederkehr, und ich weiß nicht, ob es der Klubobmann Ellensohn selber macht oder sonst wer anderer von den GRÜNEN, und werden uns überlegen, wie können wir bestmöglich eine Novelle machen bei guter Zeit. Und eines: Wir müssen irgendwann sowieso eine Novelle machen, weil durch die Gerichtsorganisationsgesetznovelle des Bundes es so ist, dass jetzt bei Gerichten auch für Dolmetscher und Sachverständige dieser erleichterte Zugang zum Gericht ist. Die dürfen jetzt nicht mehr so wie alle anderen gefilzt werden, sondern haben so wie die Rechtsanwälte einen privilegierten Zugang. Das muss ja irgendwann seinen Niederschlag da finden. Infolgedessen werden wir eh in absehbarer Zeit eine Novelle machen müssen. Wir sind da sehr gesprächsbereit und dialogorientiert, dass wir dann weitere Verbesserungen für unser Wiener Landesverwaltungsgericht herbeiführen.

 

Wir haben jedenfalls allen Grund, dem Präsidenten und all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die ausgezeichnete Arbeit zu danken. Wir freuen uns weiter auf einen demokratischen und sachlichen Dialog, sodass wir letztlich ein wirklich optimal funktionierendes Landesverwaltungsgericht Wien im Interesse der Wienerinnen

 

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