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Landtag, 41. Sitzung vom 18.12.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 23

 

Nicht vorgesehen ist für diese Fraktion eine Förderung nach dem Wiener Parteienförderungsgesetz. Es gibt also nur die Klubförderung und es ist auch gar nicht so eindeutig, wenn sich diese sechste Fraktion dann bei der nächsten Gemeinderatswahl als wahlwerbende Gruppierung bewerben sollte, in welchem Umfang es dann eine Fördermöglichkeit gibt. Es gibt ja jetzt auf Grund des Bundesgesetzes eine Limitierung bei den Spenden mit einem Höchstbetrag von 750.000 EUR. Beim erstmaligen Antreten einer neuen Partei steht der doppelte Betrag zur Verfügung, das wären dann 1,5 Millionen EUR.

 

In der öffentlichen Debatte werden auch immer wieder die Kredite angesprochen, ob darüber hinaus Kredite aufgenommen werden können. Grundsätzlich ja, wenn diese allerdings mit Bürgschaften besichert werden, stellt sich wieder die Frage, ob das nicht doch wiederum eine Spende darstellt, denn möglicherweise ist eine Bürgschaft so eine Sachleistung und eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes. - Das ist eine von vielen offenen Fragen, die möglichst rasch einer Lösung zugeführt werden sollten.

 

Was auch ganz erfreulich ist - denn es gibt ganz wenige erfreuliche Dinge bei der Debatte -, ist, dass die Rechenschaftsberichte von allen Parteien leicht einsehbar sind. Auf der Website des Rechnungshofes - ich habe mir den Rechenschaftsbericht der SPÖ herausgeholt - gibt es also schon einige Informationen, die man daraus entnehmen kann. Er besteht aus einem Berichtsteil I, der sich mit der Bundespartei beschäftigt. Das gilt übrigens für alle Parteien, die Rechenschaftsberichte sind ganz ähnlich aufgebaut, weil sie sich natürlich an das Parteiengesetz halten müssen. Alle Einnahmen und alle Ausgaben der Bundesorganisation sind da nach einer Gliederung, die sich im Gesetz findet, dargestellt.

 

Jetzt haben natürlich Bundesparteien auch Landesparteien und es gibt einen Berichtsteil II, wo wir auch über diese Landesparteien ausführliche Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben finden können.

 

Auch den Anlagen ist Wissenswertes zu entnehmen: Da gibt es einmal die Anlage „Beteiligungen“, wir erfahren, in welchem Umfang Parteien an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt sind. Es gibt eine Spendenliste, wir erfahren also ab einem gewissen Schwellenwert einer Spende auch die Spender, aufgegliedert in natürliche und juristische Personen. Es gibt eine Sponsoring-Liste und eine Inseratenliste und ganz am Schluss enthält jeder dieser Berichte den Prüfvermerk der Wirtschaftsprüfer. Zwei Wirtschaftsprüfer sind zur Kontrolle der Finanzen auf ihre rechtmäßige Verwendung vorgesehen, und die Wirtschaftsprüfer sagen jeweils, dass sie keine Einwendungen vorfinden und dass den Vorschriften des Parteiengesetzes entsprochen wird.

 

Eine nicht unwesentliche Sanktion für den Fall, dass dieser Rechenschaftsbericht nicht übermittelt wird, ist, dass es keine Parteienförderungsmittel gibt, ohne Rechenschaftsbericht also keine Parteiförderung. Es gibt einen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, der Geldbußen verhängen darf, die auch schon verhängt hat und dessen Entscheidungen veröffentlicht werden. Die haben den erfreulichen Nebeneffekt, dass man auch leicht auf Entscheidungen des Verfassungsgerichtes in diesem Zusammenhang stoßen kann.

 

Wir haben ein Publizistikförderungsgesetz, in dem vorgesehen ist, dass der Rechnungshof die Parteiakademien prüft. Das ist überraschend, weil ja die unmittelbare Prüfung der Parteien durch den Rechnungshof nicht vorgesehen ist, aber sehr wohl vorgesehen ist, dass der Rechnungshof die Parteiakademien prüft. Das ist sicherlich überraschend und unsystematisch und man kann natürlich mit guten Argumenten überlegen, das zu ändern.

 

Es gibt aber bereits einen ersten Bericht des Rechnungshofes zur Verwendung der Mittel der Parteiakademien - der liegt vor, der ist auch schon veröffentlicht - und da sagt uns der Rechnungshof, na ja, zum Verbrauch der Fördermittel innerhalb eines Jahres, also im Jahr der Zuzählung, kann er nichts Endgültiges sagen und inwiefern Vermögen auch angelegt werden kann, dazu kann er auch nichts Endgültiges sagen. Auch da haben wir offene Rechtsfragen. Ist es einer Partei oder einer politischen Akademie erlaubt, Liegenschaften anzuschaffen, Gold anzuschaffen, Rückstellungen zu bilden, Rücklagen zu bilden?

 

All das bleibt letztendlich offen, und der Rechnungshof sagt, er würde sich klarstellende Bestimmungen zum Verbrauch von zuerkannten Fördermitteln wünschen und auch Regelungen zum Umgang mit Anlagevermögen, denn was passiert mit diesem Anlagevermögen, wenn es zum Verlust der Förderwürdigkeit kommt?

 

Der Rechnungshof hat ein Fünf-Punkte-Programm herausgegeben, die alle natürlich sehr interessant und diskussionswürdig sind. Auf einen Punkt möchte ich besonders eingehen und zwar auf die Verschleierungsmöglichkeit, die der Rechnungshof auf Grund der Einschaltung von Vereinen sieht. Da gibt es also diese ominösen Vereine, die möglicherweise Spenden erhalten und diese Spenden dann an die Partei weiterleiten. Oder es gibt solche Vereine, die Wahlkampfveranstaltungen organisieren und sich dann die Frage stellt, ob diese Kosten der Wahlkampfveranstaltung in die 6 Millionen oder 7 Millionen EUR Obergrenze Wahlwerbungskosten einzurechnen sind.

 

Der Rechnungshof spricht da von Vereinen, Komitees und nahestehenden Organisationen, wünscht sich da eine Klarstellung und einen Ausschluss von Umgehungs- und Verschleierungsmöglichkeiten, und ich wünsche mir das selbstverständlich auch. Der Rechnungshof wünscht sich auch, dass die Parteienförderung nicht mehr bei der Bundesregierung und beim Bundeskanzleramt angesiedelt ist, sondern er wünscht sich eine Verlagerung des Vollzuges zum Parlament. Auch dafür habe ich Sympathien, da gibt es natürlich eine Nahebeziehung.

 

Wenn aber das auf Bundesebene so geregelt wird - und es spricht viel dafür, die Dinge auf Bundesebene so zu regeln wie in den Ländern -, dann würde ich mir aber erwarten, dass der Vollzug zum Landtag kommt, was die Wiener Parteienförderung betrifft. Ich bin mir noch nicht

 

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