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Landtag, 41. Sitzung vom 18.12.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 23

 

sicher, ob die Mehrheitsfraktionen in diesem Raum sich mit diesem Vorschlag anfreunden können.

 

Was ein ganz großer Minuspunkt ist, ich habe schon gelegentlich darauf hingewiesen, ist diese Rechtszersplitterung in der Materie und auch die Widersprüchlichkeit, die wir haben. Wir haben auf Bundesebene ein Parteienförderungsgesetz, das in erster Linie für die Förderung der Parteien zuständig ist, und wir haben ein Parteiengesetz, das in erster Linie Reglementierungen aufstellt. Dazu kommt ein Publizistikförderungsgesetz. Wir haben in den Bundesländern Landesparteienförderungsgesetze und in Wien kommen noch Beschlüsse des Gemeinderates dazu, nämlich Beschlüsse des Gemeinderates die Klubförderung und die Bildungsarbeit betreffend.

 

Jetzt gibt es seit wenigen Monaten Spendenobergrenzen im Parteiengesetz. Eine Partei soll nicht mehr als 750.000 EUR Spenden pro Jahr erhalten dürfen, kein Spender soll mehr als 7.500 EUR pro Jahr spenden dürfen und ab 2.500 EUR sind Spenden auszuweisen und sofort dem Rechnungshof zu melden. Im Wiener Gesetz ist das anders geregelt. Im Wiener Gesetz ist es so, dass die Spenden erst ab einem Betrag von 3.000 EUR auszuweisen sind, und dem Rechnungshof zu melden sind sie ab 30.000 EUR. Das könnte verfassungswidrig sein. Ich möchte mich da nicht festlegen, denn das Bundesgesetz schreibt vor, strengere Vorschriften dürfen die Länder vorsehen. Jetzt sieht aber das Wiener Parteienförderungsgesetz keine strengeren Vorschriften, sondern gelindere Vorschriften vor, und das ist ein Widerspruch, den wir auflösen sollten.

 

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat war mit einer Anzeige des Rechnungshofes betreffend Oberösterreich befasst. In Oberösterreich haben die Wahlwerbungskosten statt 7 Millionen 7,3 Millionen betragen, die oberösterreichische Volkspartei war betroffen. Die oberösterreichische Volkspartei hat das ausgewiesen, hat das dem Rechnungshof so mitgeteilt, der Rechnungshof hat gesagt, na ja, da liegen die Wahlkampfkosten über den 7 Millionen, das melden wir bei der Sanktionsstelle und die Sanktionsstelle ist der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat.

 

Jetzt sagt dieser, na ja, es stimmt schon, 7,3 Millionen sind mehr als 7 Millionen, aber durfte der Bundesgesetzgeber diese Wahlkampfobergrenze auch für Landtagswahlen festlegen? Da wird ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zitiert, und der Verfassungsgerichtshof sagt: Nein, diese Kompetenz hat der Bundesgesetzgeber nicht, denn die Kompetenz zur Regelung solcher Wahlkampfkosten hat immer die Gebietskörperschaft, die auch für die Regelung der Wahlen zuständig ist. Das heißt, es wäre Sache des Landesgesetzgebers, so eine Höchstgrenze festzulegen. In Wien ist die Höchstgrenze mit 6 Millionen festgelegt.

 

Ich stelle fest, dass wir bei der Parteienförderung eine hohe Subventionslastigkeit haben. Wenn jetzt von einer Partei nur noch 750.000 EUR Spenden im Jahr eingenommen werden dürfen, dann ist das sehr wenig im Verhältnis zur Parteienförderung, die zur Verfügung steht. Da stehen 30 Millionen EUR Parteienförderung zur Verfügung, bei einer mittelgroßen Partei mit vielleicht 25 Prozent ist das eine Parteiförderung von 7,5 Millionen EUR. Da verhalten sich dann die Spenden zum Förderbetrag in einem Verhältnis von 1 zu 10, das heißt, nur knapp 10 Prozent der gesamten Aufwendungen sollen aus Spenden kommen dürfen. (Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA: Man wird nichts mehr spenden!) Das erscheint mir doch etwas wenig für die Partei und etwas teuer für den Staat, der ja die 90 Prozent finanzieren muss.

 

Außerdem ist es auch für Menschen problematisch, die sich in einer Partei oder für eine Partei engagieren wollen - manche machen das ideell, manche machen das mit ihrer Arbeitskraft, manche sagen auch, ich will etwas spenden und dann haben sie aber gar nicht die Möglichkeit dazu -, denn wenn jemand 7.500 EUR spenden möchte, dann hätten nur 100 Personen in Österreich die Möglichkeit, für eine Partei zu spenden. Nimmt man die Grenze mit 1.000 EUR an, so wären es 750 Personen, auch sehr wenig, ein ziemlicher Eingriff in die Privatautonomie des Einzelnen.

 

Lassen Sie mich aber noch auf die einzelnen Anträge von Herrn Kollegen Wiederkehr eingehen: Die Deckelung der Klubförderung hat etwas für sich, nur glaube ich, sollte es nicht auf Kosten derer gehen, wo keine Abspaltung stattfindet, sondern eher auf Kosten jener Fraktion, die von der Abspaltung betroffen wird. Wenn also eine Deckelung, dann bitte in diesem Bereich des Klubs, der sich ursprünglich konstituiert hat. (Heiterkeit bei StRin Ursula Schweiger-Stenzel.)

 

Sanktionsmöglichkeiten bei Überschreitung der Wahlkampfobergrenze: Sie haben meine volle Sympathie und Unterstützung. Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes über die Wiener Parteienakademien: Das sehe ich auch so wie Sie, denn wenn der Bundesrechnungshof die Bundesakademien prüft, warum soll dann der Stadtrechnungshof nicht die Wiener Akademien prüfen? Ich bin sehr für eine Vereinheitlichung und Systematisierung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich.

 

Prüfbefugnisse des Stadtrechnungshofes bezüglich Finanzen der Wiener Landesparteien: Auch das ist selbstverständlich diskussionswürdig. Die Prüfbefugnis ist derzeit nur bei den Akademien vorgesehen, und eine nachprüfende Befugnis des Bundesrechnungshofes bei den Landesparteien. Es gibt eben jetzt dieses System, dass man sowohl mit Wirtschaftsprüfern als auch mit dem Rechnungshof arbeitet, und ich glaube, man muss da nachdenken, in welche Richtung man eine systematische und einheitliche Lösung finden möchte.

 

Halbierung der Parteienförderung: Kann man sich überlegen, wenn man gleichzeitig die Spendeneinnahmemöglichkeit erhöht. Wenn man bei diesen 750.000 EUR aufmachen kann, dann könnte man natürlich auch die öffentliche Hand bei der Parteienförderung entlasten.

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich denke, dass wir im Bereich Transparenz und Kontrolle viel machen müssen, dass das aufwändig ist, dass es da eine Menge offene Probleme gibt, dass sich da alle Fraktionen, auf Bundes- und auf Landesebene, mit Experten zusammensetzen müssen. Wir haben einen entsprechenden Beschluss-

 

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