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Landtag, 43. Sitzung vom 12.03.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 14

 

mit Respekt zu behandeln und um das Beste für die psychiatrische Versorgung der Wienerinnen und Wiener herauszuholen! (Beifall bei den NEOS.)

 

Dazu bringen wir einen Antrag ein. Unser zweites Anliegen ist, dass wir in Zukunft auch die Frage der Stiftungen besser lösen und eine unabhängige Stiftungsbehörde einrichten, denn Fälle wie bei der Rothschild-Stiftung sehen wir auch in anderen Bereichen.

 

Zusammengefasst, was ist unsere Kritik? Man kann nicht einfach den Stiftungswillen ignorieren, es ist unsauber, sich von einer Magistratsabteilung zu der anderen ein riesen Vermögen zuzuschanzen. Es ist eine Frage, wie wir mit dem geschichtlichen Erbe dieser Stadt umgehen, ob wir da mit Bedacht umgehen und auch mit Respekt umgehen. Und es ist drittens eine Frage der psychiatrischen Versorgung in dieser Stadt. Wir wissen, wir haben zum Beispiel im Bereich der Kinderpsychiatrie massiven Aufholbedarf und wir haben große offene Themen, und da ist der Rosenhügel ein Areal, das unseres Erachtens nach schützenswert ist, und im Gegenteil sogar ausgeperlt werden soll, weil dort die psychiatrische Behandlung und vor allem auch die psychologische Betreuung von Patientin und Patienten gut angesiedelt sind. Dafür werden wir uns einsetzen, und das ist auch der Grund für unseren heutigen Sonderlandtag. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Ernst Woller: Für die nun folgenden Wortmeldungen möchte ich bemerken, dass die Redezeit für den Erstredner jeder Fraktion 20 Minuten beträgt, die Redezeit jedes weiteren Redners ist mit 15 Minuten begrenzt. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Baron zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Ich möchte für das Protokoll auch noch anmerken, dass Herr Abg. Michael Aichinger entschuldigt und Herr Abg. Dr. Fritz Aichinger anwesend ist.

 

Bitte, Herr Abg. Baron.

 

10.20.38

Abg. Karl Baron (DAÖ)|: Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Wir behandeln heute in der Landtagssitzung das Thema, ob das Land Wien eine unabhängige Stiftungs- und Fondsbehörde benötigt oder ob die derzeitige Ausrüstung für ausreichend befunden werden kann. Nun, Grund dieses Nachdenkens ist eine vor dem Gericht anhängige Angelegenheit zwischen den Nachfolgern der Familie Rothschild und der Gemeinde Wien.

 

Lassen Sie mich dazu feststellen, dass dieses anhängige Verfahren gar nicht notwendig gewesen wäre, wenn man früher Gesprächsbereitschaft gezeigt hätte. Spät aber doch dürfte nun der dafür zuständige Wiener Gesundheitsstadtrat Hacker insofern einlenken, indem er eine gütliche Lösung des Problems anstrebt. Warum die zuständige Magistratsabteilung 40 dem Anwalt der gegnerischen Partei im Februar dieses Jahres die Einsicht in den Akt verwehrte, wäre noch zu hinterfragen, wenn man doch eh nichts zu verbergen hat. Zur Begründung einer vernünftigen Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft hat es jedenfalls überhaupt nicht beigetragen.

 

Liest man sich in die Geschichte der Freiherr von Rothschild'schen Stiftung etwas genauer ein, so muss man zweifelsohne zu der Überzeugung kommen, dass hier absolut Handlungsbedarf besteht. Ohne darauf näher eingehen zu wollen, muss herausgearbeitet werden, ob die Stadt Wien von der Nachkriegszeit bis heute immer moralisch und rechtlich rechtens gehandelt hat. Der heikelste Punkt wird dabei die offensichtlich nicht rechtmäßige Veräußerung des Maria-Theresien-Schlössels im 19. Bezirk sein. Die Stadt Wien hat hier scheinbar ohne Einbeziehung der Nachfahren der Familie Rothschild gehandelt. Vorerst ist aber eine außergerichtliche Einigung anstrebenswert und auch abzuwarten, erst dann sollten wir dieses heikle Thema neu aufrollen.

 

Bei dieser Wiederaufnahme sind für uns dann drei Punkte besonders herauszuarbeiten: Erstens, eine Begründung der vollzogenen Änderung der Stiftungssatzung im Jahre 2017 und wer dazu verantwortlich zeichnet. Zweitens, die Hintergründe des Verkaufs des Maria-Theresien-Schlössels im Jahre 2001, wie zum Beispiel der erzielte Verkaufspreis, auch hier müssen wir noch die Verantwortlichen finden. Und drittens eine Abberufung des Magistrat Wien als Stiftungsverwalter und die Wiedereinsetzung eines unabhängigen Kuratoriums, wie es von 1907 bis 1938 bestand.

 

Abschließend kann ich nicht umhin, die Forderung der Nachfolger der Familie Rothschild, wie schon vorher erwähnt, als vernünftig und erstrebenswert zu sehen. - Danke. (Beifall bei der DAÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich noch feststellen, dass Herr Abg. Niegl bis 11.30 Uhr entschuldigt ist - das habe ich falsch vorgelesen -, und ich möchte auch noch mitteilen, dass Herr Abg. Rudolf Stark den ganzen Tag entschuldigt ist.

 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Ulm. Ich erteile ihm das Wort, die Redezeit ist 20 Minuten.

 

10.23.53

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Man könnte jetzt trefflich juristische Argumente pro und kontra hier anführen. Das möchte ich aber nicht machen, denn die Sache ist gerichtsanhängig, beim Bezirksgericht Hietzing, und denke mir, wir sollten uns als Politiker und Gesetzgeber hier zurückhalten. Ich möchte daher nicht darüber spekulieren, ob das Bezirksgericht Hietzing zuständig ist, ob die Anträge zu Recht gestellt worden sind, mit welcher Wahrscheinlichkeit das Gericht diesen Anträgen stattgeben wird oder diese Anträge ablehnen wird, und wie das letztendlich dann letztinstanzlich ausgehen wird.

 

Ich möchte ganz gerne politisch argumentieren und sehe hier drei Punkte, die ich anführen möchte. Erster Punkt: Wie geht die Stadt Wien mit der Rothschild’schen Stiftung um? Welches Verhältnis haben wir zu Enteignungen und zu Restitutionen und wie schaut es mit dem Respekt vor den Vertriebenen und Opfern des Nationalsozialismus aus? Zweiter Punkt: Immer wieder wird das Thema Rosenhügel besonders heiß diskutiert, wenn die Gefahr besteht, dass es dort zu einer Vernichtung von Grünraum kommt, zu einer Verbauung und zu einer Nutzung zu nichtmedizinischen Zwecken. Und Punkt 3: Letztendlich glaube ich schon, dass man sich das Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz anschauen

 

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