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Landtag, 44. Sitzung vom 26.03.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 9

 

wendig sind - und zwar viel mehr Adaptierungen als diejenigen, die jetzt auf dem Tisch liegen -, sondern wir predigen das seit Oktober 2019, ich habe mir das jetzt extra noch einmal angesehen. Es ist seit Oktober nichts passiert. Ich habe Sie im November, im Dezember, im Jänner und im Februar darauf hingewiesen, und jetzt kommt plötzlich, mitten in der Corona-Krise, eine Ausschusssitzung, die zu diesem Thema nicht geplant war, um bei der Mindestsicherung Adaptierungen vorzunehmen. Es handelt sich dabei aber auch nicht um jene Adaptierungen, die laut Bundesgesetzgeber vorzunehmen sind, sondern es geht um einen kleinen Punkt. - Meinen Damen und Herren! Das kann es so nicht sein! Das wird unter Garantie nicht unsere Zustimmung finden.

 

Ich habe eine Bitte: Ich weiß, dass uns nach Covid-19 - denn die Krise wird irgendwann einmal vorbeigehen - gerade das Wiener Mindestsicherungsgesetz noch sehr lange beschäftigen wird. Wir werden noch sehr viele Möglichkeiten haben, darüber zu reden. Wir haben gestern im Ausschuss gesagt, dass wir dagegen sind. Im Gegensatz zu Ihnen, sehr geehrter Herr Stadtrat, sind wir nicht der Meinung, dass gerade nur die 18- bis 25-Jährigen jene sind, auf die man sich besonders konzentrieren muss. Wir möchten uns auf alle Wiener und österreichischen Mindestsicherungsbezieher konzentrieren, nicht nur auf jene zwischen 18 und 25 Jahren.

 

Auf Grund der Tatsache, dass es - so wie Frau Dipl.-Ing. Olischar schon vollkommen richtig gesagt hat - zu diesem Punkt eben keine Begutachtung gibt, werden wir das ablehnen. Das ist jedenfalls etwas, das, wie ich glaube, unter Rot und Grün ebenfalls in Österreich einzigartig ist.

 

Es gibt sehr viele Punkte, die da zu adaptieren sind, aber dazu komme ich später, meine Damen und Herren. In einigen Wochen oder Monaten werden wir noch genug Zeit haben, um darüber zu reden. - Danke.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die Restredezeit beträgt 7 Minuten 30 Sekunden. Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Mörk zu Wort gemeldet. Ich bitte sie zum Rednerpult, aber erst, nachdem Herr Abg. Seidl das Pult desinfiziert hat. - Bitte.

 

13.26.13

Abg. Gabriele Mörk (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidenten! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich darf gleich am Beginn meiner Rede auf meine beiden Vorredner, auf Frau Abg. Olischar und Herrn Abg. Seidl, eingehen. Es stimmt: Es gibt ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das von der ehemaligen Bundesregierung beschlossen wurde. Da gab es einige Passagen, die aufgehoben wurden. Herr StR Hacker hat gestern im Ausschuss ausgeführt, dass Gespräche mit den Soziallandesreferenten gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister geführt werden. Man ist im Dialog, und es gibt da noch einige offene Fragen, nicht nur in Wien, sondern auch in einigen anderen Bundesländern. Auf Grund der aktuellen Situation ist dieser Dialog derzeit unterbrochen, wird aber natürlich laufend fortgesetzt.

 

Ich möchte jetzt noch kurz auf diesen Initiativantrag eingehen: Worum geht es da? - Mit diesem Initiativantrag wird die Grundlage für die Einrichtung U25 geschaffen. Was bedeutet das? - Das heißt, dass Volljährige unter 25 Jahren einen eigenen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung erhalten und dass junge Menschen in einem eigenen Sozialzentrum betreut werden. Frau Abg. Emmerling hat das eh schon angeführt: Der neue Standort ist im12. Bezirk geplant, und man hofft, dass im Mai die Eröffnung durchgeführt werden kann.

 

Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt in diesem Initiativantrag ist auch, dass es in Zukunft noch eine verstärkte Unterstützung für Jugendliche und junge Menschen unter 25 beim Wiedereinstig oder Einstieg in den Arbeitsmarkt geben soll. Außerdem entsteht mit dieser Maßnahme auch eine in Österreich einzigartige Kooperation zwischen dem Arbeitsmarktservice Wien und der MA 40. Diese werden gemeinsam an einem Standort und unter einem Dach tätig sein, um erstens die Zusammenarbeit zwischen den beiden Stellen zu verbessern, zweitens soll es aber natürlich auch zu einer verbesserten Betreuung der jungen Menschen kommen, und wo Bedarf besteht, soll auch die Sozialarbeit intensiviert werden.

 

Ein gemeinsamer Standort ermöglicht eine gute Abstimmung zwischen diesen beiden Stellen, dem AMS und der MA 40. Es gibt gleiche Spielregeln an diesem einen Standort, und das Ziel ist es natürlich auch, so kurzfristig wie möglich Maßnahmen zu setzen, um die jungen Menschen in Schulung oder Beschäftigung zu bringen.

 

Die Zielgruppe - ich habe es schon erwähnt - sind junge Menschen beziehungsweise junge Erwachsene unter 25 Jahren. Derzeit gibt es in Wien rund 25.000 Arbeitslose, die dieser Zielgruppe angehören, und rund 10.000 dieser Jugendlichen sind auch im Mindestsicherungsbezug.

 

Seit 2016 konnten wir erfreulicherweise schon einen Rückgang der Zahl der Unter-25-Jährigen in der Mindestsicherung verzeichnen. Das ist ein Rückgang um 33 Prozent beziehungsweise um 5.000 Personen, und diese Maßnahmen wollen wir weiterhin setzen, und diesen eingeschlagenen Weg in Wien wollen wir auch im Sinne der jungen Menschen weitergehen.

 

Gerade in Zeiten wie diesen haben wir gesehen, dass innerhalb einer Woche die Anzahl der arbeitslosen Menschen in Österreich um 15.000 gestiegen ist, und diese Zahl wird natürlich noch weiter steigen. Daher ist es unbedingt notwendig, diese sinnvolle Maßnahme gerade für junge Erwachsene schnell umsetzen zu können.

 

Etwas ist, außer bei einer Vorrednerin, bis jetzt untergegangen: In diesem Initiativantrag ist auch enthalten, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft einen Zuschlag bekommen, und zwar 165 EUR im Monat. Die Auszahlungen werden halbjährlich erfolgen, und diesen Zuschlag bekommen alle Menschen, egal, ob unter 25 oder darüber, die BesitzerInnen eines Behindertenpasses sind, der vom Sozialministeriumservice ausgestellt wurde.

 

Ich darf Sie alle, meine Damen und Herren, ersuchen: Stimmen Sie dieser Gesetzesinitiative zu! Es geht nicht nur um intensivere Unterstützung junger Menschen,

 

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