Landtag, 44. Sitzung vom 26.03.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 9
gangsweise ist, wie schon zu Beginn erwähnt, demokratiepolitisch sehr bedenklich.
Gerade nach der Corona-Krise wird unser Sozial- und Gesundheitssystem schwer belastet sein. Es ist daher unverantwortlich, die Mindestsicherung nicht ernsthaft zu reformieren. Wir drängen daher auf eine verfassungskonforme Reform der Wiener Mindestsicherung für ein gerechtes System, sehr geehrte Damen und Herren. - Vielen Dank.
Präsidentin Veronika Matiasek: Ihre Fraktion hat noch 4 Minuten 30 Sekunden Restredezeit, wenn das notwendig sein sollte. Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Berner. - Ich bitte Sie zum Rednerpult, wenn es frei ist.
Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Wir sind hier auch ein bisschen entschleunigt. Vielleicht ist das eh gut für die Debatte, das wissen wir aber noch nicht genau.
Herzlich willkommen! Schön in dieser veränderten Konstellation!
Ich möchte sagen: Ja. Die Corona-Krise hat uns dazu gezwungen, schnell zu handeln. Wie Sie gesehen haben, gibt es in dem Initiativantrag einzelne Bereiche, die genau dafür umgesetzt werden müssen, über die wir jetzt nicht lang diskutieren können, etwa dass die Bescheide für die Mindestsicherung unbürokratisch verlängert werden können, ohne dass alle Leute zum Amt gehen und Verlängerungsanträge stellen müssen. Das ist ganz wichtig, um jetzt hier Entlastung für Menschen zu schaffen, die bedürftig sind.
Ich möchte am Anfang zuerst einmal die Geschichte der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien kurz zusammenfassen, damit wir alle noch einmal wissen, warum es in Wien überhaupt so ausschaut, wie es jetzt ausschaut: Es gibt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hier seit 2009. Die unglaublichen Fortschritte dieser Neuerungen waren, dass es erstmals mit der Mindestsicherung auch eine reguläre Krankenversicherung für alle gegeben hat, dass es erstmals einheitliche Standards, also Richtsätze betreffend die Höhe der Unterstützung für Unterhalt und Wohnen, gegeben hat und dass mit der Wiener Mindestsicherung eine Anlehnung der Richtsätze an den Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung gegeben war. Das ist auch jetzt so.
Das wichtigste Ziel der Wiener Mindestsicherung ist die Armutsvermeidung und auch eine Armutsbekämpfung, noch bevor die Leute in extreme Notlagen kommen. Genau deshalb haben wir jetzt kleine Adaptierungen diskutiert und gemeinsam mit der SPÖ vorangetrieben.
Ich möchte hier noch einmal festhalten: Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung, insbesondere von volljährigen Personen bis zum 25. Lebensjahr, in das Erwerbsleben sowie die Inklusion so weit wie möglich zu fördern. Das haben wir schon 2009 in der Wiener Mindestsicherung festgelegt, und das wollen wir weiter verstärken.
Erst im Herbst 2017 wurde auf Antrag der GRÜNEN im Nationalrat ein eigenständiger Anspruch auf Notstandshilfe, unabhängig von Ehe oder Lebensgemeinschaft, beschlossen. Eine weitere Zielsetzung aus dem Jahr 2009 war die Errichtung eines One Stop Shops, also einer gemeinsamen Anlaufstelle, wo AMS und Sozialbehörden mit der MA 40 zusammenarbeiten. Genau das wird jetzt gelingen, und zwar hoffentlich noch im Frühjahr, das ist zumindest der Plan im Hinblick auf den One Stop Shop für Jugendliche U25. Und damit das gelingen kann, hat es auch ein paar Novellen gebraucht, die jetzt in diesem Gesetz verankert sind.
Im Februar 2020 zeigte sich bei der Wiener Mindestsicherung, dass Jugendliche ohne Schulbesuch zwischen 15 und 24 Jahre rund 10 Prozent der in Mindestsicherung befindlichen Personen ausmachen. Deshalb ist es besonders wichtig, diese jungen Leute zu unterstützen, dass sie nachhaltig ein eigenes Leben führen können, dass sie eine Ausbildung bekommen, um einen wirklich stabilen Job zu haben. In einer Zeit wie jetzt ist das noch wichtiger, als es schon davor war.
2011 wurde die Wiener Mindestsicherung extra für Kinder eingeführt, und auch damals ging es darum, dass jedes Kind gleich viel wert ist, dass besonders armutsbetroffene Kinder gestützt werden. Diese Mindestsicherung wird weitergeführt.
2018 gab es eine Novelle, damit Lehrlinge, die auch jetzt schon aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerechnet werden, einen Beschäftigungsbonus bekommen. - Das ist die Antwort auf eine Frage, die per OTS schon gestellt wurde: Nein, es ist keine Erhöhungen der Mindestsicherung. Dieser Bonus wurde schon 2018 beschlossen und ist dafür, dass Leute, die an einer Maßnahme teilnehmen und eine Ausbildung machen, auch einen höheren Satz bekommen, damit keine Sanktionen durchgeführt werden müssen. Sanktionen gegen Jugendliche unter 18 sind nämlich - das sage ich auch zu Frau Emmerling - nicht mit den Kinderrechten vereinbar, denn Sanktionen würden bedeuten, dass alle Finanzierungen entfallen und man im Hinblick auf Kinder unter 18 nicht in dieser Form sanktionieren kann.
2020 wird nun hoffentlich bald der U25 eröffnet. Ich danke Ihnen sehr, wenn Sie da mitarbeiten und freue mich, dass wir diese Novelle jetzt an dieser Stelle beschließen können. - Herzlichen Dank.
Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Seidl zu Wort gemeldet.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!
Versprochen: Auch ich werde es relativ kurz halten. Im Prinzip hat Frau Dipl.-Ing. Olischar an sich eh relativ viel beziehungsweise schon fast alles gesagt, was zu diesem Themenkreis zu sagen ist.
Wir hatten gestern eine außerordentliche Ausschusssitzung zu diesem Mindestsicherungsgesetz, um die Adaptierung vorzunehmen. Wir waren dagegen, die ÖVP war dagegen, und die Frau Kollegin hat schon richtig gesagt: Wir predigen nicht erst seit gestern, dass im Wiener Mindestsicherungsgesetz Adaptierungen not
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