Landtag, 46. Sitzung vom 25.06.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 79
sowohl hinsichtlich der Abfragemöglichkeit für die Förderdienststellen, insbesondere zur Vermeidung von allfälligen Doppelförderungen, also auch hinsichtlich der Einmeldung personenbezogener Leistungsmitteilungen. Drittens: eine Verordnungsermächtigung für den Gemeinderat zur Erlassung grundsätzlicher Vorgaben zur Abwicklung von Förderungen.
Nicht nur hinsichtlich der kürzlich eingegangenen Berichte des Rechnungshofes und des Stadtrechnungshofes sowie insbesondere Maßnahmen auch in Ansehung der Berichte der Untersuchungskommission, die wir ja gestern sehr umfassend diskutiert haben, haben wir uns ja auch gemeinsam vorgenommen, dass die Ergebnisse dieser Untersuchungskommission ja auch in die weitere Arbeit des Gemeinderates beziehungsweise Landtages einfließen sollen, sodass wir die Ergebnisse dieser Untersuchungskommission entsprechend in das Wiener Fördertransparenzgesetz im Landtag einfließen lassen können.
Ursache der Verzögerung des gegenständlichen Vorhabens ist nicht nur, dass wir die Ergebnisse der Untersuchungskommission abwarten wollten, sondern dass es auch eine entsprechende Adaptierung auf bundesgesetzliche Bestimmungen gegeben hat. Es ist zwar richtig, dass es eine Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes bereits im Jahr 2012 gegeben hat, aber die endgültige inhaltliche Klarheit ist mit einem Beschluss des Nationalrates im Juli 2019 eingetreten.
Um jetzt all diese Vorschläge, Anregungen einzuarbeiten, also vor allem jene der Bundesgesetzgeber beziehungsweise Rechnungshof, Stadtrechnungshof und der Untersuchungskommission, habe ich jetzt einen sehr fundierten Mitarbeiter bereits Ende Februar für die Betreuung dieses Projektes bestellt, nämlich Herrn SR Mag. Christoph Maschek, der für diese Sonderaufgabe als Bereichsleiter für grundsätzliche Angelegenheiten des Förderwesens im Magistrat bestellt worden ist. Er hat jetzt diese Aufgabe, die unterschiedlichen Vorschläge, Vorstellungen, gesetzlichen Richtlinien und Bestimmungen zusammenzuführen und insbesondere im ersten Schritt die Erstellung eines Förderhandbuchs als Handlungsanleitung für sämtliche Förderdienststellen in Angriff zu nehmen. Das ist auch schon geschehen, und von daher ist eines der Mindestkriterien - seitens der fördernden Stellen im Hinblick auf ihre konkreten Förderungen zu erstellende Förderrichtlinien und weitere wesentliche Informationen in Bezug auf die Abwicklung von Förderungen - enthalten.
In weiterer Folge wird Herr Mag. Maschek prüfen, inwieweit bereits bestehende landesrechtliche Vorschriften herangezogen werden können, die es ja in diesem Zusammenhang bereits auch gibt, insbesondere die Vorgaben zur Transparenz, auch hier wieder unter Berücksichtigung bundesrechtlicher Rahmenbedingungen. Und wir sehen das natürlich in einem Spannungsverhältnis zwischen Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht, daher habe ich ja auch bei der Beschreibung der Punkte ganz besonders darauf hingewiesen, dass natürlich alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu berücksichtigen und mit einzuarbeiten sind.
Abschließend möchte ich aber nicht verhehlen, dass auch in den letzten Jahren sehr viel geschehen ist in diesem Bereich. Das behaupte nicht nur ich als Landeshauptmann, sondern hier gibt es unabhängige objektive Einrichtungen, die das auch bestätigen. Transparency International macht regelmäßig Erhebungen, auch im Vergleich der österreichischen Städte, inwieweit Transparenz hier umgesetzt und auch gelebt wird. Im Vergleich mit den österreichischen Städten und Gemeinden hat es ein 100-Punkte-Programm gegeben: Im Durchschnitt haben Städte und Gemeinden 33,14 Prozent bekommen, Wien ist mit 82,72 Prozent deutlich Sieger beziehungsweise Siegerin geworden und nimmt damit auch einen internationalen Spitzenplatz ein.
Ganz zum Schluss möchte ich noch darauf verweisen, dass wir mit dem Projekt Open Data Government hunderte Datenbanken zusammengeführt haben, wo es möglich ist, sehr transparent, sehr niedrigschwellig der gesamten Wiener Bevölkerung vieles an Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen. Das bezieht sich auf die Auskunft über Einbahnen, Echtzeitinformationen der Wiener Linien, historische Luftbildaufnahmen, Messdaten von Luftschadstoffen oder WLAN-Standorte, und vieles andere mehr. Das heißt, wir sind ein offenes Buch für die Wiener Bevölkerung und wollen auch im Bereich der Förderrichtlinien noch mehr Transparenz umsetzen.
Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Juraczka gestellt, und ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!
Sie haben jetzt sehr wortreich den Status quo umrissen, auch im Hinblick dessen, dass ein Gesetzesentwurf, der ja schon im Frühjahr 2019 auf die Reise geschickt worden ist, es leider - und diese Prognose kann man ja an dieser Stelle wagen, ohne ein großer Prophet sein zu müssen - in dieser Legislaturperiode wohl nicht zu einer Umsetzung schaffen wird, schon auf Grund der Tatsache, dass die Legislaturperiode eine ähnliche ist, wenn wir uns den Wahltermin im Oktober ansehen. Jetzt bin ich der Allerletzte, der frühzeitig einen Wahlkampf ausrufen möchte - ich glaube, das eint uns ja beide -, dennoch hätten Sie, Herr Bürgermeister, jetzt hier die Möglichkeit, ein Wahlversprechen abzugeben, nachdem ja Beobachter durchaus der Meinung sind, es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Person Michael Ludwig auch nach dem Oktober 2020 das Amt des Stadtoberhauptes innehaben könnte. Meine Frage daher: Ist es für Sie nicht nur denkbar, sondern auch wollen Sie, wenn Sie in der nächsten Legislaturperiode hier Ihren Beitrag leisten können, ein Wiener Fördertransparenzgesetz mit so wichtigen Punkten, wie den von der Opposition hinreichend geforderten jährlichen Transparenzbericht oder auch unseren Beitrag Wiens bei der Befüllung der Transparenzdatenbank, also all diese Dinge, die wir ja in diesem Rohentwurf oder diesem Begutachtungsentwurf drinnen hatten, kann man Sie jetzt hier in dieser Fragestunde dazu bewegen, ein Bekenntnis zu diesen Inhalten abzugeben?
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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