Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 44
(Beginn um 11.31 Uhr.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Es ist 11.30 Uhr. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Plätze einzunehmen.
Ich eröffne die 49. Sitzung des Wiener Landtages.
Entschuldigt sind ganztägig Herr Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Herr Abg. Dr. Aigner, Herr Abg. Handler, Herr Abg. Dr. Koderhold, Herr Abg. Mag. Kowarik, Herr Abg. Mag. Maresch, Frau Abg. Schinner-Krendl, Frau Abg. Elisabeth Schmidt, Herr Abg. Schuster und Herr Abg. Strobl. Zeitweise entschuldigt sind Herr Abg. Damnjanovic ab 14 Uhr, Herr Abg. Deutsch von 14 bis 17 Uhr, Herr Abg. Neumayer bis 13.30 Uhr, Herr Abg. Wagner ab 12 Uhr und Herr Abg. Wiederkehr bis 13 und ab 14 Uhr.
Die 1. Anfrage (FSP-840581-2020-HC/LM) wurde von Herrn Abg. Kops gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Mit dem vorliegenden Initiativantrag, 'betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert (§ 118 BO) wird', greift die Rot/Grüne Landesregierung massiv in Eigentumsrechte privater Haus- und Grundstücksbesitzer ein. Klima- und Energieziele festzulegen und zu erreichen, sind durchaus positiv zu bewerten. Aber durch diese geplante Änderung des § 118 BO für Wien kommt es aber zu einer Entwertung bzw. Unverkäuflichkeit von Gebäuden und Grundstücken. Bei der Eignungsprüfung hat der Bauwerber Sorge zu tragen, dass nur solche Grundstücke bzw. solche Gebäude verkauft werden können, die diesen Vorgaben der Änderung entsprechen. Wie erklären Sie einem betroffenen Gebäude- oder Grundstücksbesitzer, dessen Objekt nicht den neuen Bestimmungen entspricht, die faktische Entwertung seines Objektes?)
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Wir nehmen Klimaschutz in Wien sehr, sehr ernst und lassen unseren Worten selbstverständlich auch Taten folgen. Vor diesem Hintergrund ist auch die diesjährige Bauordnungsnovelle zu sehen. Gleichzeitig legen wir aber natürlich großen Wert auf die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener, auch ganz besonders, was Eigentümer und Eigentümerinnen betrifft. Das heißt im konkreten Fall, die Solarverpflichtung bezieht sich nur auf den Neubau, bereits bestehende Gebäude trifft sie nicht.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Das war eine kurze Beantwortung, kurz und knackig. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Gara.
Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Landesrätin, danke für Ihre Antwort, für Ihre schnelle, kurze Antwort. Ich möchte gleich einhaken: Wie ist es dann mit dem Bestand? Also welche Initiativen oder Möglichkeiten werden hier geschaffen, dass man letztendlich zu einer stärkeren Solarnutzung im Bestand kommt?
Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin, bitte.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Es stimmt, wir haben uns in der Bauordnungsnovelle ausschließlich mit dem Neubau beschäftigt, weil es eben auch um viele Eingriffe in Rechte geht. Was den Bestand betrifft, konzentrieren wir uns weiterhin darauf, mit Förderanreizen zu arbeiten.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Muss ich ein bissel länger? Es kommt dann aber noch der Peter Hacker, dann ist es ein bissel länger.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Das ist ja einer der Gründe, warum wir Sie so schätzen, Frau Stadträtin!
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Einer von vielen Gründen, Herr Kollege Ulm.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Es geht heute ganz wesentlich um die Bauordnung und um den § 118 der Bauordnung und da wiederum um den Abs. 3b, bei dem ich es ein bisschen bedauere, dass der als Initiativantrag kommt und nicht in der Form der Regierungsvorlage. Daher gehen mir da die Erläuternden Bemerkungen ab, und es bleibt für mich einiges offen, insbesondere bei den Ersatzflächen. Es ist vorgesehen, dass unter Umständen Photovoltaikanlagen nicht am Gebäude, das errichtet wird, eingebaut werden, sondern auf anderen Flächen, auf Ersatzflächen. Jetzt frage ich mich: Werden die im Bauland sein? Werden die im Grünland sein? Wenn sie im Grünland sind, werden Widmungen dafür erforderlich sein? Wenn sie im Bauland bleiben, werden wir irgendwann einmal um Photovoltaikflächen umfallen, weil ja dieses Gebäude, das dann Ersatzfläche ist, auch wieder einmal neu aufgeführt werden muss. Daher frage ich mich: Wie stellen Sie sich das vor mit den Ersatzflächen? Werden die in erster Linie im Bauland sein oder auch im Grünland?
Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin, bitte.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke schön. Mit dieser Bauordnungsnovelle machen wir einmal den ersten Schritt in diese Richtung, und wir werden uns das natürlich gemeinsam gut anschauen, wie es jetzt in Zukunft funktionieren wird. Geplant ist, dass diese Ersatzflächen alle Flächen sein können. Das heißt, der Bauwerber, die Bauwerberin, die auf dem eigenen Grund die Photovoltaikanlage nicht errichten können, begeben sich dann auf die Suche nach einer Ersatzfläche innerhalb der Stadt Wien, wo sie die Solaranlage oder ähnliche Energiesysteme installieren können. Und das können Grünflächen und Bauflächen sein.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mag. Pawkowicz gestellt.
Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Frau Landesrätin, grüß Gott!
Ich war jetzt kurz irritiert, weil die Frage, die der Kollege Ulm gestellt hat, ist nämlich dann die 3. Anfrage, die eh auch noch kommt. Ich bleibe aber bei der ersten. Ich habe mich redlich bemüht, zu begreifen, was der Inhalt der Frage war, weil das, was da gefragt wird, schlicht und einfach in der Bauordnungsnovelle überhaupt nicht vorkommt. Jedenfalls konnte ich nicht erkennen, aus welchen Paragraphen das sein soll. Sei es, wie es sei.
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