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Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 44

 

Ich stelle meine Frage zum Punkt der Ölfeuerungsanlagen. Wir haben ja seit 1. oder mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 das Ölfeueranlagenverbotsgesetz, also sprich, im Verfassungsrang die Bestimmung, dass in Neubauten - in Neubauten wohlgemerkt - keine Ölfeuerungsanlagen mehr verbaut werden dürfen. Das hatten wir bis dato in der Bauordnung. Da ist es jetzt herausgekommen, um keine Kompetenzstreitigkeiten mit dem Bundesrecht zu erfüllen.

 

Was wir immer noch in der Bauordnung haben, ist die Bestimmung, dass bei Änderung von mehr als 25 Prozent Außenflächen diese Anlagen nicht mehr verbaut werden dürfen. Das bedeutet aber im Gegenzug, dass ohne Veränderung der Außenflächen, also einfach nur, weil zum Beispiel die alte Anlage kaputt gegangen ist, man nach wie vor solche fossilen Brennstoffe verbauen darf.

 

Meine Frage ist: Ist geplant, dass Wien auch hier eine Vorreiterrolle einnimmt und vielleicht vorzeitig aus fossilen Brennstoffen auch in den Bereichen aussteigt, wo es nur um den Austausch solcher Anlagen geht?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Ich stelle mich keiner Entwicklung im Wege, weil ich immer gern Vorreiterin bin und ganz besonders auch in diesem Bereich. Wir haben ja 2018 schon im Neubau Öl und Kohle ausgeschlossen, in der Bauordnungsnovelle 2018. Jetzt ist es so, dass auch die Baupolizei Alternativen zu prüfen hat. Und was ganz neu ist, und Sie haben erst gestern im Gemeinderat wieder welche beschlossen, nämlich die neuen Energieraumpläne, die hier auch gute Alternativen bieten, nämlich Möglichkeiten, um Klimaschutzgebiete festzusetzen und somit auch die Möglichkeit, alternative Energiesysteme dort anzuwenden. Aber ja, ich bin allen Entwicklungen offen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Kops, bitte.

 

11.38.25

Abg. Dietrich Kops (HC): Danke, Frau Landesrätin, für die knappe, präzise Beantwortung meiner Anfrage. Dadurch, dass ja jetzt dann nur Neubauten und Gebäude, die ja neu errichtet werden, betroffen sind, stellt sich aber trotzdem die Frage: Wenn jetzt die Eignungsprüfung hier zum Schluss kommt, dass das Objekt, das Grundstück nicht geeignet ist und es gibt keine Ersatzflächen, dann kommt es ja trotzdem zu einer Entwertung des Gebäudes oder der Grundstücksfläche.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin, bitte.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Bei Nichtwohngebäuden muss es eine Ersatzfläche geben, da gibt’s jetzt die Verpflichtung drinnen. Bei Wohnbauten haben wir diese Verpflichtung nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, Ihre Frage.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, kurz und bündig. Die 2. Frage von Herrn Abg. Wiederkehr an den Herrn Landeshauptmann wurde zurückgezogen.

 

11.39.29†Amtsf. StRin Kathrin Gaál - Frage|

Daher kommen wir gleich zur 3. Anfrage (FSP-840248-2020-KVP/LM), und diese ist wiederum an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. Sie wurde von Herr Abg. Dr. Ulm gestellt und ich darf die Frau Landesrätin bitten. (Heute wird im Wiener Landtag die Bauordnungsnovelle und in Folge dessen die erweiterte Solarverpflichtung für Gebäude beschlossen. Dazu soll die Pflicht zur Schaffung von Ersatzflächen eingeführt werden - sofern die Errichtung von Solaranlagen auf dem Gebäude aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Für die Ersatzflächen ist eine Eignungsprüfung in Form einer behördlichen Grobprüfung vorgesehen. Was soll auf Grund der Novelle bei dieser behördlichen Grobprüfung geprüft werden und welche Voraussetzungen müssen dabei vorliegen?)

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke vielmals. Ja, Herr Kollege, wir haben schon kurz ein bissel darüber gesprochen. Wir haben jetzt in der Bauordnungsnovelle auch die Möglichkeit mit einbezogen, dass Bauwerberinnen und Bauwerber die Solarverpflichtung nicht erfüllen können. Und uns war bewusst, dass wir dafür auch eine Lösung schaffen müssen und das haben wir getan, indem wir eben sagen, dass Solaranlagen oder ähnliche Energiesysteme dann auf Ersatzflächen zu errichten sind. Und wir haben gerade vorher schon ein bissel besprochen, es kann auch auf Bauland sein. Natürlich ist die Flächenwidmung hier auch wichtig, denn die Baupolizei macht ja dann eine sogenannte Grobprüfung. Wie kann ich mir das vorstellen?

 

Sie schaut, ob die Ersatzfläche geeignet ist, um als Ersatzfläche zu dienen. Da schaut man dann zum Beispiel auf die Flächenwidmung, auf die Bebauungsbestimmungen oder man schaut auch im Grundbuch: Ist diese Fläche vielleicht schon eine Ersatzfläche für eine andere Solaranlageverpflichtung? Und das prüft die Baupolizei dann bei ihrer Grobprüfung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag Pawkowicz.

 

11.40.33

Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Danke schön. Wir bleiben im selben Themenkomplex. Dass man keine Solaranlagen etwa im Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel stellt, erscheint mir schlüssig, wenn wir zum Thema Flächenwidmungsprüfung reden. Was mir aus dieser Bestimmung nicht ganz klar ist, ist, wer diese Ersatzflächen zur Verfügung stellt. Das heißt: Muss bei der Suche nach Ersatzflächen allenfalls der Bauwerber selbst ein anderes Grundstück kaufen? Muss er sich zusammentun mit dem Besitzer eines anderen Grundstückes? Stellt die Gemeinde Wien allenfalls selbst Grundstücke zur Verfügung, sei es in Form eines Solarparks, auf dem man sich dann einkauft? Wie funktioniert diese Bereitstellung von Ersatzflächen? Ich denke hier auch an das Baumschutzgesetz. Dort gibt es ja dann die Möglichkeit, wenn eben kein Ersatz geschaffen werden kann, oder auch in der Stellplatzverpflichtung beim Garagengesetz, dass man dann alternative Abgaben leistet. Was mache ich hier, wenn ich einfach kein Ersatzgrundstück habe?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin, bitte.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Ich muss mich als Bauwerber oder als Bauwerberin auf die Suche begeben. Ich

 

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