Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 44
Noch einmal: Als ehemaliger Schulsprecher freut mich ein Meilenstein wie der, den wir heute beschließen. Es ist ein Meilenstein von vielen im Zusammenhang mit der politischen Arbeit der Wiener Schülerinnen und Schüler. Das erste bundesweite Schülerinnen- und Schülerparlament ist 1992, damals vom Wiener Bundesschulsprecher Martin Wolfram von der AKS, initiiert worden, das erste Wiener Schülerinnen- und Schülerparlament hier, GR Ellensohn hat es erwähnt, 2000/2001. Der Landesschulsprecher damals war Martin Binder-Blumenthal, Grete Laska war Vizebürgermeisterin und verantwortlich.
Warum habe ich so ausgeholt? - Weil ich die Gelegenheit nutzen möchte, um auch einer weiteren Person zu danken, die diese ganze Zeit begleitet hat. Einer der Bildungssprecher war nämlich immer dabei und das ist Bildungssprecher Heinz Vettermann. Er war 2000/2001 dabei, war in der Zwischenzeit jedes einzelne Jahr dabei, und ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, dir von dieser Stelle aus für deinen Einsatz für die Schülerinnen und Schüler in Wien zu danken.
Last but not least möchte ich den Wiener Schülerinnen und Schülern ganz besonders für ihr Engagement danken, ich selber war ja schon oft dabei. Ich kann vielleicht nur beitragen, dass in diesem Saal, wenn das Schülerinnen- und Schülerparlament stattfindet, ganz sicher nicht eine einzelne Jugendliche oder eine einzelne Schülerin beschämt wird, so wie es jetzt gerade Herr GR Kohlbauer vom Rednerpult aus in diesem Hohen Haus gemacht hat, und deshalb können wir vielleicht das eine oder andere Mal auch von den Schülerinnen und Schülern lernen. - Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig beschlossen.
Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus!
So wie immer, wenn wir etwas im Zusammenhang mit dem Verwaltungsgericht beschließen, ist es die Folge der parlamentarischen Arbeit aller Fraktionen im Haus. Ich möchte allen Vertretern, die daran beteiligt waren, herzlich dafür danken. Einer davon, Kurt Stürzenbecher, wird uns ja jetzt gleich auch noch ein bisschen etwas zur Novelle sagen.
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? Wenn das nicht der Fall ist, dann gehe ich so vor. Die Debatte ist eröffnet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es wird nur eine kurze Wortmeldung werden. Bei diesem Gesetz ändern wir quasi die Dienstvorschriften beziehungsweise Dienstzeiten für unsere Richter am Landesverwaltungsgericht. Derzeit ist es ja so, dass dort, wie allgemein berichtet, keine fixe Dienstzeit ist. Man kann auch außerhalb des Gerichtes, außerhalb der Dienststelle seine Aufgaben erfüllen. Derzeit, nach gegebener Rechtslage, muss man sich aber ein Mal zwischen 9 und 15 Uhr praktisch bei der Geschäftsstelle melden. Der Richter muss hingehen und sagen, er ist jetzt da, zu seinem Arbeitsplatz gehen und kann dann theoretisch nach fünf Minuten wieder gehen.
Wir ändern das jetzt insofern, als wir das auch an die ordentliche Gerichtsbarkeit und die dortige Situation anpassen. Es sind ja unsere Richter am Landesverwaltungsgericht durchaus Richter wie auch die in der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, auf Grund der Flexibilisierung und natürlich auch der Digitalisierung wird es künftig so sein, dass sie nicht jeden Tag hingehen müssen, aber im Sinne eines ordentlichen Geschäftsbetriebes, aber auch im Sinne jener Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, müssen sie sich ein Mal pro Tag bei der Geschäftsstelle melden.
In der Praxis wird es natürlich so sein, dass diejenigen, die die meisten Verhandlungen haben, eh relativ oft, also zumindest zwei Tage in der Woche am Gericht sein müssen. Es soll aber grundsätzlich diese Flexibilisierung geschaffen werden und damit eine Gleichstellung der Richter des Landesverwaltungsgerichtes Wien mit jenen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ich darf auch, wie der Herr Stadtrat das schon getan hat, allen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen danken, weil wir es uns jetzt schon zur Tradition gemacht haben, dass wir die Novellen, was das Verwaltungsgericht Wien betrifft, immer parlamentarisch verhandeln und in der Regel dann einstimmig beschließen. Ich danke also Kollegin Kickert, Kollegen Ulm, aber auch Kollegen Kowarik, der zwar nicht oben steht, aber das hat nur rein technische Gründe gehabt, weil es eine relativ kurze Frist war, um das zu unterschreiben. Kollege Wiederkehr hat auch gesagt, dass seine Fraktion zustimmen wird, also ich danke dafür, dass es vermutlich einstimmig wird. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt.
Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zwei
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