Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 44
Kurz zum gegenwärtigen Gesetz: Schafft die Rechtsgrundlage für die elektronische Abwicklung von Bauverfahren, ergänzt den Stadtplanungszielkatalog um Klimafragen, erweitert den Fachbeirat um eine Klimaschutzexpertin beziehungsweise Klimaschutzexperten und setzt gewisse EU-Richtlinien für Gesamtenergieeffizienz betreffend die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowohl in der Bauordnung als auch im Garagengesetz um. - Das ist es im Wesentlichen. Es ist auch interessant, dass im Begutachtungsverfahren sehr viele Punkte aufgenommen wurden. Da muss ich sagen, dass wir in Wien wirklich vorbildhaft sind. Zum Beispiel ist von Seiten der Arbeiterkammer oder des Österreichischen Behindertenrates angeregt worden, dass die zu errichtenden Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes geschaffen werden sollen. Dieser Vorschlag wurde aufgenommen, dass jetzt zumindest einer der Behindertenstellplätze mit einem Ladepunkt auszustatten ist. Damit soll gewährleistet werden, dass in diesem ersten Schritt auch dafür Sorge getragen wird, dass Ladepunkte verpflichtend auch auf Behindertenstellplätzen errichtet werden. Das ist, glaube ich, eine wichtige Sache, die wir aufgenommen haben.
Es ist auch das Recht der Behörde aufgenommen worden, Unterlagen im Bedarfsfall in Papier zu verlangen. An sich gibt es jetzt die elektronische Abwicklung, die natürlich im Großen und Ganzen ein Fortschritt ist und Fortschritte bringen wird, aber man soll im Bedarfsfall das Papier verlangen können, wenn Stellen im Verfahren beteiligt sind, die noch nicht über die technische Infrastruktur verfügen, zum Beispiel Bauausschüsse in den Bezirken oder das Verwaltungsgericht, solange dies der Fall ist. Diese können dann also auch das Papier zur Verfügung gestellt bekommen. Das halte ich auch grundsätzlich für sinnvoll.
Manche anderen Sachen hat man nicht aufgenommen: Seitens der Wiener Linien wurde zum Beispiel vorgeschlagen, dass bei den im Entwurf vorgesehenen Verpflichtungen Stellplätze für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs ausgenommen werden. Eine solche Ausnahmemöglichkeit ergibt sich aus der Richtlinie nicht, weil das eine Richtlinienumsetzung ist, und dieser Vorschlag wurde vor dem Hintergrund der bestehenden Umsetzungsverpflichtungen nicht aufgegriffen.
Ich könnte jetzt verschiedene andere Punkte auch nennen, aber ich glaube, im Wesentlichen habe ich dargestellt, dass das eine sehr, sehr sinnvolle Novellierung ist, die wieder Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger in Wien bringt, und deshalb ersuche ich um Zustimmung. - Danke schön.
Präsidentin Veronika Matiasek: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat auf ein Schlusswort verzichtet.
Wir kommen nun zur Abstimmung der Gesetzesvorlage.1 Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Wir haben zwei Anträge abzustimmen.
Antrag 5, eingebracht von der FPÖ, betrifft die Streichung unnötiger Rechtsvorschriften. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Ich darf jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Dieser Antrag wird von ÖVP, NEOS, FPÖ und Team HC gegen die Stimmen von SPÖ und Grünen unterstützt und hat somit nicht die notwendige Mehrheit.
Der zweite Antrag betrifft Bauordnung für Wien: Mikro-Appartement regeln, leistbares Wohnen stärken. Wer diesem Antrag seine Unterstützung geben kann, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - ÖVP, FPÖ, Team HC unterstützen diesen Antrag gegen die Stimmen von NEOS, SPÖ und Grünen. Der Antrag hat somit nicht die notwendige Mehrheit.
Ich schlage vor, die zweite Lesung durchzuführen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.
Wer dem Gesetz in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich nunmehr um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann wieder die Einstimmigkeit feststellen.
Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Berichterstatterin ist Frau Amtsf. StRin Gaál. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte KollegInnen! Ich bitte um Zustimmung.
Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist - Herr Abg. Kops ist gestrichen - Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Bitte.
Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Endlich, endlich kommt das Thema der Solarnutzung umfassender in die Bauordnung. Man muss schon sagen, das hat wirklich lange gebraucht, die SPÖ hat schon vor zehn Jahren Wien zur Solarhauptstadt ausgerufen. Den Taten hinkt man da eher hinterher, aber Gott sei Dank kommt diese Solarnutzung jetzt einmal in die Bauordnung. Für mich war es bis dato unverständlich, dass das im Wohnbau keine zusätzliche Verpflichtung ist. Gerade die Stadt hat so viele Wohnungen, so viele Gebäude, da müsste es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass man hier auch Solarnutzung möglich macht.
Es geht aber ein bisschen weiter, es geht eigentlich um eine Trendwende dahin gehend, dass Gebäude zu Kraftwerken werden, dass Gebäude eigentlich so viel Energie erzeugen, wie sie verbrauchen, nicht alleine, aber zumindest vernetzt in einem Grätzel, denn anders werden wir nicht in Richtung Klimaneutralität kommen.
Ich möchte nur die Größenordnungen einordnen, wir sprechen hier von der Solarnutzungsverpflichtung und feiern das sehr groß ab, in Wirklichkeit ist einmal eine
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