Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 48
Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mantl gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Was werden Sie tun, um die Bevölkerung schneller und transparenter über die vorherrschende Luftqualität zu informieren, und wie ist der Fahrplan für die angekündigte Luftgüte-App?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also grundsätzlich ist es so, ich möchte jetzt Ihre Zeit sozusagen nicht ganz lang strapazieren, es ist so, dass die Informationen über die Luftgüte über verschiedene Ebenen, die wir alle verbunden haben, stündlich aktualisiert werden. Es ist abrufbar über die Internetseiten der Wiener Umweltschutzabteilung, die findet man jetzt auch leicht über die Suchmaschinen, es ist aber auch auf den Teletextseiten 621 und 622 des ORF so, dass es laufend Informationen über die aktuelle Luftgütesituation in allen Messbereichen gibt. Es gibt auch den Computertonbanddienst Ozonix, das hat nichts mit Herrn GR Oxonitsch zu tun, sondern das ist ein seit vielen Jahren in Betrieb befindlicher Tonbanddienst, den man unter der Telefonnummer 01 4000 8820 erreichen kann.
Es ist aber auch so, dass die Werte halbstündig als OGD-Datensatz, also als Open-Government-Data-Datensatz abrufbar sind und damit für alle App-Entwickler offenstehen, damit etwas zu tun. Das ist auch über den engen Austausch der Stadt Wien, des CIO mit den unterschiedlichen Playern, die es da in Wien gibt, immer wieder ein Thema, dass wir weitere Apps, weitere Informationen entwickeln. Ich glaube, dass wir da schon in nächster Zeit auf noch mehr Informationsmaterial draufschauen können.
Etwas langsamer als halbstündlich, und so weiter ist natürlich der Luftgütejahresbericht, aber wichtig für Leute, die sich da die Entwicklung anschauen wollen und nicht auf Fragebeantwortungen zurückgreifen wollen. Der ist natürlich so, dass dort auch chemische Analysen, qualitätssichernde Arbeiten mit aufgebaut, mit eingenommen werden. Das ist auf den Seiten der Wiener Umweltschutzabteilung auch sichtbar, natürlich kann man auch beim Umweltbundesamt nachschauen. Also ich glaube, wir haben da ganz gut vorgehüpft, wie offene Kommunikation der Messwerte und der Situation funktionieren kann.
Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-88886-2021-KFP/LM). Die 4. Anfrage wurde von Herrn Abg. Krauss gestellt und ist an Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Nach einem Prüfansuchen der FPÖ an den Wiener Stadtrechnungshof bestätigt dieser jetzt in seinem Bericht, dass nicht anspruchsberechtigte Migranten, die zum Teil nicht einmal einen Asylantrag stellten, Grundversorgung und unverhältnismäßige Zusatzleistungen erhielten. „Besonders skandalös ist der Umstand, dass Migrantenvereine ganz offensichtlich das System finanziell ausnutzten, indem sie in Asylunterkünften Personen angaben, die gar nicht dort wohnhaft waren.“ Auch Asylwerber, die während des Asylverfahrens in ihr Heimatland, aus dem sie geflüchtet sind, reisten, erhielten unzulässigerweise finanzielle Leistungen. Welche Konsequenzen werden Sie aus diesem Stadtrechnungshofbericht ziehen?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Eigentlich verblüfft mich die Anfrage ein bisschen, aber vielleicht gibt es einen guten Grund, zu dem ich dann ein bisschen später zu sprechen komme, dass Sie die Anfrage schon wieder stellen. In der Gemeinderatssitzung vom 25. September hat Ihr Kollege, Abg. Seidl, faktisch wortident die gleiche Frage gestellt. Das war damals interessant und war auch ein bisschen ärgerlich, weil Ihre Fraktion eigentlich entgegen den Spielregeln und den niedergeschriebenen gesetzlichen Spielregeln damals einen Rohbericht im Gemeinderat zitiert hat, und Sie eigentlich wissen sollten, dass Rechnungshofberichte, solang sie nicht den zuständigen Ausschüssen vorgelegt sind, eigentlich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, erst recht der Rohbericht, der nichts anderes ist als der erste Entwurf, zu dem dann eine Stellungnahme kommt, und erst danach der Rechnungshof seine Schlüsse zieht. Deswegen heißt es ja dann auch Endbericht und nicht Rohbericht. Das hat mich damals schon verblüfft, wie gesagt, am 25. September, aber hat mich ja damals nicht überrascht, wir waren mitten im Wahlkampf. Komischerweise stellen Sie mir heute die gleichen Fragen.
Aber ich sage es, wie es ist: Ich habe damals schon die Frage von Ihnen beantwortet, nämlich die Vorwürfe, die Sie Anfang des Jahres 2020 mit lautem Gezeter in der Presse erhoben haben, sind vom Rechnungshof und vom Bundesrechnungshof klar, eindeutig, unmissverständlich widerlegt worden. Sie haben vorgeworfen, dass die Mitarbeiter in der Grundversorgung schlampig gearbeitet haben und 10 Millionen EUR Steuergeld verludert haben. So war Ihr Vorwurf. Sie haben den Rechnungshof der Stadt mit einer Prüfung beauftragt, ich habe die Präsidentin des Bundesrechnungshofes gebeten, den Vorwurf gleich zu prüfen, weil mir damals schon bewusst war, dass eines der Grundprobleme die Datenbank, die EDV-Anwendung des Bundes ist.
Jetzt soll es recht sein, dass Sie im Wahlkampf so eine Anfrage stellen, in der ich damals im September schon antworten konnte, dass der Vorwurf der 750 Fälle und 10 Millionen EUR, die verludert worden sind, falsch ist. Letzten Endes ist vor allem nur die Versicherungsverrechnung übrig geblieben, in rund 19 Fällen mit durchschnittlich 370 EUR. Wir diskutieren also bei einem Gesamtbuchungsvolumen von 500 Millionen EUR im Prüfungszeitraum über 0,0014 Prozent Fehlbuchungen im Untersuchungszeitraum. Komisch ist die Anfrage auch deswegen, weil wir ja erst vor Kurzem, am 21. Jänner - also es ist läppische acht Tage her - Rechnungshofausschuss hatten. In dieser Rechnungshofsitzung hätten Sie die Möglichkeit gehabt, ganz vertieft Ihre Fragen gleich mit der geprüften Stelle zu diskutieren, tatsächlich stellen
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