Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 48
Sie der Geschäftsführerin die eine einzige Frage, nämlich die Frage: Was wurde über das Mindestmaß gewährt? - Die Antwort der Geschäftsführerin war: Ausschließlich für Behandlung, Medikamente und Heimhilfe für Menschen bei schwerer Erkrankung. Das war die einzige Diskussion im Rechnungshofausschuss.
Und heute kommt die Frage wieder in den Gemeinderat. Ich sage es noch einmal, Sie können die Antwort auf Ihre Frage nachlesen, ich zitiere aus der Kurzfassung, also der Einleitung des Rechnungshofberichtes:
„Die Prüfung zeigte, dass von einer systematischen Gewährung von Leistungen der Grundversorgung an Personen, die laut Prüfungsersuchen nicht bezugsberechtigt gewesen sein sollen, nicht auszugehen war. Angesichts der großen Zahl an Asylsuchenden während der Fluchtbewegung in den Jahren 2015 und 2016 kam es allerdings zu einer erhöhten Fehlerquote. Diese war teilweise auf Verzögerungen bei der Abrechnung und auf die Komplexität der Eintragungen in das vom Bund geführte Betreuungsinformationssystem zurückzuführen.“
Wenn Sie in diesem Bericht weitergelesen hätten, wo Sie ja selbst schon eine Zusatzfrage im Rechnungshofausschuss gestellt haben, könnten Sie - da gibt es mehrere Passagen, die man da hervorheben kann - zum Beispiel auf der Seite 93 unter Punkt 9.5.2 sehen, es gibt die Feststellung des Rechnungshofes, dass der Fonds Soziales Wien in den Fällen, in denen er vom Innenministerium die Kenntnis über temporäre Auslandsaufenthalte erhalten hat, die ungerechtfertigten Leistungen zurückgefordert hat. In weiterer Folge können Sie lesen:
„In einigen Fällen erschwerte der Umstand, dass Meldungen des BMI erst Monate nach der Wiedereinreise beim Fonds Soziales Wien einlangten, das Einbehalten beziehungsweise die Rückforderung von zu viel ausbezahlten Beträgen.“ Nämlich Versicherungsbeträgen.
Weiters können Sie zwei Absätze später lesen: „Das GVS-BIS“ - das ist das elektronische System, das das Innenministerium zur Verfügung stellt - „ließ bei nachträglich festgestellten Fehleingaben keine Korrekturen zu.“
Und wenn Sie weiterlesen, sehen Sie, dass - weil das Innenministerium ein EDV-System zur Verfügung stellt, wo die anwendenden Stellen dann keine Korrekturen durchführen können - vom Innenministerium logischerweise Fehlerlisten produziert werden, die dann im wunderbaren Format, das wir alle so lieben, nämlich Excel, in ewiglangen Listen noch einmal geschickt werden, anstatt dass man ein EDV-System so programmiert, dass man gleich vor Ort Fehlbuchungen eintragen kann.
Wenn Sie unter 9.5.3 weiterlesen, lesen Sie, dass sich nur in einem einzigen Fall - bei 5 Millionen EUR Umsatz nur in einem einzigen Fall! - „durch eine Vorauszahlung ein geringer Überbezug ergeben hat, der jedoch wegen einer Ausreise uneinbringlich war, und dass im Großteil der Fälle“ - jetzt sind wir bei 9.5.4 - „keine Zahlungen an Nichtberechtigte erfolgten, allerdings Fehler bei der Verrechnung von Krankenversicherungsbeiträgen festzustellen waren.“
Herr Abgeordneter, das hätten wir im Stadtrechnungshofausschuss diskutieren können, das haben wir im September schon einmal diskutiert. Wir können es noch einmal diskutieren, aber ich vermute ja, Sie haben das heute nur eingebracht, um sich bei den Mitarbeitern für die ungeheuerlichen Vorwürfe in Ihrer Zusatzfrage zu entschuldigen. - Danke.
Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Wenn man eine Frage ein zweites Mal stellt, dann hat das in der Regel nicht damit zu tun, dass man die gleiche Antwort noch einmal hören möchte, sondern dann hat es in der Regel damit zu tun, dass man mit der ersten Beantwortung nicht zufrieden war und auf eine bessere hofft - was allerdings auch jetzt nicht wirklich der Fall war.
Weil Sie den Stadtrechnungshofausschuss angesprochen haben: Ja, da habe ich eine Frage nach medizinischen Zusatzleistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, gestellt - da haben Sie recht. Allerdings wurde diese nicht so beantwortet, wie Sie es gerade fälschlich zitiert haben, sondern sie wurde so beantwortet, dass die zuständige Beantworterin gesagt hat, dass sie über Einzelfälle keine Auskunft geben kann und spontan die Behandlungen nicht weiß - und nicht mit dem Zitat, das Sie gerade getätigt haben.
Ich habe allerdings eine recht konkrete Zusatznachfrage, und zwar ist Wien ja das einzige Bundesland, das Menschen, die einen rechtskräftigen Abschiebebescheid haben, trotzdem finanzielle Zuwendungen auszahlt. Im Jänner 2020 waren es 717 Personen, im Februar 2020 waren es 718 Personen und im März 2020 waren es 705 Personen, die in Wien Mindestsicherung ausbezahlt bekommen haben, obwohl für sie bereits ein rechtskräftiger Abschiebebescheid ausgestellt wurde und sie das Land bereits verlassen hätten müssen.
So sind im letzten Jahr mindestens 7,9 Millionen EUR an ebendiese Gruppe ausbezahlt worden. Und wie gesagt, Wien ist das einzige Bundesland, das diese Praxis - die unserer Meinung nach völlig falsch ist - 2020 so gehandhabt hat.
Jetzt meine Frage: Wird aktuell noch immer an Personen mit rechtskräftigem Abschiebebescheid Mindestsicherung ausbezahlt? Und wenn ja, an wie viele? Und wenn ja, mit welchen Kosten rechnen Sie 2021?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Na ja, jetzt bin ich schon ein bisschen enttäuscht, denn ich dachte mir schon, dass Sie es irgendwann einmal zusammenbringen, sich bei Mitarbeitern der Stadt oder im stadtnahen Bereich zu entschuldigen, wenn Sie ihnen permanent falsche Unterstellungen unterjubeln. Aber ich nehme das zur Kenntnis - so gesehen bin ich auch wiederum nicht überrascht.
Sie können die Frage noch 50 Mal stellen. Ich kann nur empfehlen: Lesen Sie die Rechnungshofberichte! Es sind zwei an der Zahl. Ich gebe zu, es ist ein bisschen viel Papier, aber es kann sich an der Antwort nichts
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