Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 48
ändern, wenn der Rechnungshof klare Feststellungen trifft.
Die Zusatzfrage, die Sie jetzt stellen, wäre spannend gewesen als Anfrage als solche, denn dann könnte ich besser vorbereitet antworten. Aber mein Wissen reicht, um die Frage zu beantworten. Es gibt zu dieser Frage „Ist die Grundversorgung auch verantwortlich für rechtskräftig negative Personen?“ ein klares Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist klar, eindeutig, unmissverständlich und zitiert letzten Endes die 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung, die wir 2003, 2004 zwischen neun Bundesländern und dem Bund geschlossen haben. Dort steht drinnen: Rechtskräftig Negative haben einen Anspruch auf Grundversorgung, solange sie im Land sind. Dazu hat der Verfassungsgerichtshof in der Zwischenzeit ein klares Erkenntnis gebracht, und daher: Ja, rechtskräftig negative Personen haben einen Anspruch auf Grundversorgung.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Es war jetzt nicht ganz klar, ob das eine Atempause war.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ach so, Entschuldigung! Ich warte schon auf die nächste Frage.
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wurde zurückgezogen. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Hungerländer gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Wir hatten in der letzten Periode schon einige Male die Diskussion, dass nach dem Integrationsgesetz 2017 Leistungen der Wiener Mindestsicherung aberkannt werden müssen, wenn die Personen die Integrationserfordernisse des ÖIF nicht erfüllt haben. Dazu haben Sie einige Anfragebeantwortungen geleistet.
Jetzt frage ich nicht nach den aktuellen Zahlen, denn ich nehme nicht an, dass Sie diese im Kopf haben, aber mich würde interessieren, wie im vergangenen Jahr, im Corona-Jahr, mit dieser Materie umgegangen worden ist. Wurden trotzdem Mindestsicherungsleistungen aberkannt, weil Personen die Integrationskurse des ÖIF nicht besucht haben, respektive die Integrationsvereinbarung nicht unterzeichnet haben?
Präsident Ernst Woller: Danke. - Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Diese Frage passt nicht ganz zum Thema Grundversorgung an sich, und ich kann Ihnen jetzt natürlich aus dem Kopf gar keine Zahlen nennen - ich kann diese aber gerne von der zuständigen Magistratsabteilung 40 bilateral nachreichen lassen. Aber rein grundsätzlich hat die Magistratsabteilung 40 ungerechtfertigte Zahlungen nach wie vor auch im Jahr 2020 zurückgefordert, das ist gar keine Frage.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.
Die 5. Anfrage (FSP-1156665-2020-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Mantl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Alle Zielsetzungen, Werkzeuge und Gremien der klimapolitischen Agenda der Stadtregierung sollen im neuen Wiener Klimaschutzgesetz gebündelt werden. Welche konkreten Schritte sind diesbezüglich geplant und wann wird dem Wiener Landtag ein erster Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Landtages! Sehr geehrter Herr Abg. Mantl! Schön, Sie alle wieder von dieser Perspektive aus sehen zu können!
Die Frage betrifft das Klimagesetz und Maßnahmen oder Schritte dahin. Erstens einmal vielen Dank für die Frage. Sie wissen, wir schreiben Klimaschutz in Wien groß, und zwar sehr groß, und dies seit Jahrzehnten. 1999 haben wir das erste Klimaschutzprogramm beschlossen. Das ist natürlich ergänzt durch viele andere Bekenntnisse der Stadt, zum Beispiel zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Smart-City-Wien-Rahmenstrategie beziehungsweise die Roadmap als übergeordnete Richtschnur, unzählige Fachprogramme und Strategien, gesetzliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel im Rahmen der Bauordnung, und vieles, vieles mehr. Zusätzlich schreiben wir natürlich auch die Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften im In- und Ausland groß, wie zum Beispiel in internationalen Netzwerken wie Energy Cities, et cetera.
Warum sage ich das? - Weil der Klimawandel keine Grenzen kennt und es daher auch eine gemeinsame Kraftanstrengung braucht und wir mit all diesen Strategien und davon abgeleiteten Maßnahmen Erfolge erzielt haben. Wir haben heute in der Rückschau die Situation, dass wir die CO2-Emissionen in Wien pro Kopf um 37 Prozent senken konnten und damit das Bundesland mit dem geringsten CO2- Emissionswert pro Kopf sind. Das ist gut, aber völlig klar ist: Wir können und werden uns damit nicht begnügen. Deshalb ist es ja, wie ich in einer vorherigen Anfragebeantwortung gesagt habe, auch so richtig und wichtig, dass das Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition im Ganzen ein Klimaschutzprogramm ist und wir dazu ein klares Bekenntnis abgeleitet haben.
Wir werden weiterhin unsere Vorreiter- und Vorreiterinnenrolle im Kampf gegen die Klimakrise einnehmen, unsere Anstrengungen massiv intensivieren. Wir sind ja als erstes Bundesland am Start, indem wir in unserem Regierungsprogramm das Ziel festgelegt haben, bis 2040 CO2-neutral zu sein, also bis 2040 auf eine Art und Weise zu leben, zu arbeiten, zu wirtschaften, zu wohnen, die unser Klima nicht schädigt. Das ist ein starkes Ziel, und dieses starke Ziel braucht starke Instrumente, die dafür sorgen, dass die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz auch wirklich wirkungsvoll umgesetzt werden.
Um all diese Ziele, Maßnahmen und Instrumente noch effizienter, effektiver, verbindlicher zu machen, sollen diese in einem Wiener Klimaschutzgesetz gebündelt werden. Eines dieser Instrumente ist beispielsweise das Klimabudget, mit dem wir oder Sie hier im Gemein
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