Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 48
zwischen 150 Juraschafe mähen und sozusagen die Biodiversität am Leben erhalten. Wir sehen das überall bei diesen Agrophotovoltaikanlagen.
Es geht ja auch darum, nicht in der Konkurrenz zwischen Lebensmitteln und Energie zu sein. Wir haben in den 1990er Jahren die Energiebauern gehabt, die dann plötzlich Lebensmittel verbrannt haben, um Energie herzustellen. Diese Konkurrenz wollen wir nicht. Wenn wir eine ökologische Energiewende wollen, dann muss das im Zusammenhang mit einer klugen Ernährungsversorgung und Flächennutzung der Bevölkerung sein und nicht einer gegenseitigen Konkurrenz. Das haben wir hier auch ...
Präsident Ing. Christinan Meidlinger (unterbrechend): Lieber Joe, darf ich auch dich bitten, zum Schlusswort zu kommen. Ich weiß, du bist gerade in Fahrt, aber es ist die Zeit überschritten.
Abg. Mag. Josef Taucher (fortsetzend): Zusammenfassend, ich bin eh der letzte Redner: Das Konzept der ökosozialen Markwirtschaft ist eine kluge Sache. Lebt das bitte!
Zweitens: Die Firmen, die in Österreich produzieren - aufklebbare Solarpaneele, das hat Zukunft, weil wir es vom Gewicht her auch auf Leichtdächern verwenden können. Und ich plädiere, dort, wo wir Flächen haben, für die Kombination von Agrophotovoltaik und Lebensmittelproduktion und Biodiversität. Das ist der Weg! Danke sehr.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine schriftliche Anfrage eingelangt ist.
Die Abgeordneten Novak, Stürzenbecher, Taucher, Emmerling, Konrad haben am 17.12.2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes, mit dem die Förderung politscher Parteien in Wien ab 2013 - Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 - geregelt wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen.
Die Abgeordneten Mag. Abrahamczik, Aichinger, Al-Rawi, Anderle, Oxonitsch, Spitzer und Gara haben am 4.1.2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, 55. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, 63. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, 61. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, 4. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, 17. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Wiener Personalvertretungsgesetz, 29. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz und das Gesetz LGBl. Nr. 48/2020 geändert werden - 1. Dienstrechts-Novelle 2021 - eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen.
Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 41. Bericht der Volksanwaltschaft 2019 an den Wiener Landtag. Ich darf noch einmal im Kollektiv die Volksanwälte recht herzlich im Wiener Landtag im Festsaal des Wiener Rathauses begrüßen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Herren Volksanwälte!
Ich freue mich sehr, dass wir heute den Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag 2019 beziehungsweise den Bericht präventive Menschenrechtskontrolle 2019 nachholen können. Ich möchte eingangs betonen, dass wir als Freiheitliche Fraktion die Arbeit der Volksanwaltschaft als sehr wertvoll erachten und sehr schätzen. Ich darf mich gleich am Beginn herzlich für Ihre Arbeit bedanken und auch bitten, dass Sie unseren Dank Ihren Mitarbeitern weitergeben.
Ich möchte mich auf den Bericht an den Wiener Landtag konzentrieren und hier insbesondere jene Punkte herausgreifen, die darstellen, dass es durchaus Probleme in der rechtsstaatlichen Abwicklung in unserer Kommune beziehungsweise in unserem Bundesland gibt. Es sind diesbezüglich einige Fälle aufgeführt. Ich möchte in der gebotenen Kürze aber doch kurz darauf Bezug nehmen.
Die erste Sache, die uns leider schon länger verfolgt, die uns seit dem Beginn der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Bundesland verfolgt, sind Anmerkungen zu überlangen Verfahrensdauern bei unserem Landesverwaltungsgericht. Es ist auch im Bericht ausgewiesen, dass die Volksanwaltschaft auch in den letzten beiden Berichten an den Wiener Landtag für die Jahre 2017 und 2018 jeweils darauf hingewiesen hat, dass die höchstzulässige Verfahrensdauer in mehreren Fällen deutlich überschritten wurde.
Auch in diesem Bericht ist ein Fall dargestellt, in dem die Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Magistrates im Jahr 2016 Beschwerde erhoben hat und im Jahr 2019 noch nicht einmal eine diesbezügliche mündliche Verhandlung durchgeführt wurde. Das ist, glaube ich, aus dem Blickwinkel der rechtsschutzsuchenden Bevölkerung ein sehr großes Problem. Es ist nicht nur unverständlich, wie die Volksanwaltschaft schreibt, sondern tatsächlich auch ein rechtsstaatliches Problem, wenn unsere Rechtsschutzinstitutionen, und das sind nun halt einmal die Landesverwaltungsgerichte, in Wirklichkeit nicht mehr so funktionieren, wie sie sollten.
Dazu passt auch die Anführung auf der Seite 52, lange Verfahrensdauer beim Landesverwaltungsgericht. Hier geht es, glaube ich, allerdings um ein Verfahren hinsichtlich der MA 35. Auch hier wird angeführt, dass auch in diesem Bereich das Landesverwaltungsgericht eben eineinhalb Jahre untätig blieb. Auch hier, wie ge
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