«  1  »

 

Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 48

 

Wovor genau haben Sie Angst? Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz und ihren Rechtsschutz. Daher fordern wir die Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft auf Organisationen, die sich überwiegend in der öffentlichen Hand befinden. So wie der Rechnungshof sollte auch die Volksanwaltschaft neben öffentlichen Einrichtungen alle privaten Rechtsträger, an denen Bund, Länder und Gemeinden mit zumindest 50 Prozent beteiligt sind, prüfen dürfen. Eine Blockade dieser Maßnahme bedeutet nichts anderes als die Verhinderung von mehr Transparenz und Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, um Missstände und Ungereimtheiten weiterhin zuzulassen. Und das wollen wir sicher nicht.

 

Durch die Volksanwaltschaft wird den Menschen ein wichtiger Partner in vielen Fällen zur Seite gestellt, aber auch gleichzeitig, und das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, eine Kontrollinstanz, die viel mehr Kompetenz braucht, um ihrer Arbeit wirklich nachkommen zu können. Ein Sprichwort sagt, ein reines Gewissen ist ein gutes Ruhekissen. Ich wandle dieses Sprichwort ab: Wer ein reines Gewissen hat, fürchtet sicher nicht die Transparenz. In diesem Sinne möchte ich einen Antrag zum Thema Transparenz einbringen, einen Beschlussantrag: Der Wiener Landtag möge beschließen, das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung wird aufgefordert, die Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft neu zu beachten, zu überarbeiten und ein Konzept vorzulegen, wie diese auch umgesetzt werden kann. Vielen Dank.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als nächster Abgeordneter ist Herr Abg. Valentin zu Wort gemeldet, ich erteile es ihm.

 

12.37.33

Abg. Erich Valentin (SPÖ)|: Meine Herren Volksanwälte! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Vorweg natürlich auch ein Dankeschön. Ein Dankeschön dafür, dass Sie gemeinsam mit den Regierenden, mit denen, die entscheiden, mit Institutionen wie auch dem Rechnungshof dafür sorgen, dass Verwaltung besser wird, dass Transparenz herrscht. Und ich bin auch sehr glücklich, dass die Diskussionen im Gegensatz zu vielen früheren Jahren und Jahrzehnten unaufgeregter geworden sind. Sie sind so etwas, wenn ich es neusprachlich und nicht Amtsdeutsch übersetzen möchte, wie die Controller oder ein Teil des Controllings einer Company, die öffentliche Gesellschaft heißt und als solches sehen wir Sie in Wien und als solches sind wir auch dankbar. Und unsere City Manager, die Damen und Herren AbteilungsleiterInnen, die für die Bereiche zuständig sind, empfinden auch die Arbeit mit Ihnen so. Ich bin auch sehr dankbar, dass es immer mehr den Diskurs gibt, weil weder Rechnungshof noch Volksanwaltschaft sind Gerichte. Am Ende einer Judikatur steht etwas fest, was nicht mehr zu hinterfragen ist, weil der Oberste Gerichtshof entschieden hat. Bei Controllern ist es anders, und ich würde gerne meine Wortmeldung verstanden wissen als Ersuchen an Sie, wie wir mit Ihrer Kritik, mit Ihrer Aufmerksamkeit an die öffentliche Verwaltung besser umgehen können und wie sie uns hilfreicher wäre.

 

Dazu eine kleine Anmerkung: Mir würde es beispielsweise helfen, wenn ich sehr genau und besser noch sehen würde als jetzt, dass es nicht ein Einzelfall ist, der Ihnen begegnet ist, sondern wie stark sozusagen die Heftigkeit des Problems bei Ihnen aufgeschlagen hat und wie intensiv Sie sich damit beschäftigen mussten, um zu sehen: War das ein Einzelversagen, vielleicht, oder vielleicht ist es ein strukturelles Problem, über das wir im Grundsatz reden müssen?

 

Ich habe mir dazu, meine Damen und Herren, ein paar Fälle ein bisschen angesehen, die auch einen gewissen Amüsement-Wert haben, würde ich sagen. Ich möchte mit der Episode Parkraummanagement, Parkpickerl beginnen, wo Sie sagen, es ist zu früh gezahlt worden und deshalb ist er abgestraft worden, der Beschwerdeführer. Wenn man es recherchiert, kommt man auf Folgendes: Sicherlich außerhalb der Usance hat der Mitarbeiter des Magistrats, der diesen Bürger/diese Bürgerin betreut hat, eine Kulanzlösung vorgeschlagen, weil die Person, die dort ein Parkpickerl beantragt hat, das Geld nicht mitgehabt hat. Und nachdem im Gesetz steht, das Parkpickerl ist nur dann gültig, wenn die volle Vergebührung erfolgt, hat er interpretiert: Ich gebe ihm einen Zahlschein mit. Der gute Mann oder die gute Frau, das ersehen wir ja nicht, war nicht unschlau, hat das Parkpickerl genommen, hat es sich auf die Windschutzscheibe geklebt und ist dann losgezogen, ohne zu zahlen und hat dann das Pech gehabt, dass er in den Tagen, bis er bezahlt hat, einer Kontrolle unterworfen worden ist, und die sind draufgekommen und er hat ein Strafmandat bekommen. Nachdem wir als Stadt der Meinung waren, dass sich unser Mitarbeiter/unsere Mitarbeiterin auch nicht korrekt verhalten hat, weil in Wirklichkeit hätte man nicht kulant sein dürfen, also salopp formuliert, es war ein bissel zu bürgerfreundlich, was ich grundsätzlich als positiv sehe, aber in dem konkreten Fall offensichtlich nicht gescheit, haben wir von einer Bestrafung abgesehen und dieses Organmandat zurückgezogen.

 

Jetzt denke ich mir: Was bedeutet das perspektivisch? Für mich ist eine ideale Verwaltung, das bekenne ich jetzt, eine Verwaltung, wo der Bürger/die Bürgerin sehr viel unbürokratisch tun kann. Es gibt da eine digitale Hauptstadt in der großen weiten Welt, die heißt Singapur. Da geht der Bürger fast überhaupt nicht mehr zum Amt, zu seiner Behörde, sondern kann alles sehr, sehr locker managen. Wir sind nicht in Singapur, wir sind in Österreich, aber es gibt ein Beispiel, das analog wäre. Hat die Asfinag, meine Herren Volksanwälte, unrecht, wenn sie sagt: Ich verschicke zwar die digitale Autobahnvignette, weise aber darauf hin, dass es eine Rechtsmaterie in Österreich gibt und die heißt Konsumentenschutzgesetz? Du hast bei einem Rechtsgeschäft 18 Tage Widerspruchsrecht, das heißt, ich kann mich von dem Autobahnvignettenkauf 18 Tage lang wieder zurückziehen, also gilt das Ding, das du zugesandt bekommen hast, das du auch haptisch auf die Windschutz

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular