Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 48
wieder vor und ich finde, es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn das Gehen in ruhiger Weise vollzogen wird. Aber wenn lustige Gruppen von Nordic Walkern auch durch die Friedhöfe spazieren und man vor einem Grab steht und vielleicht gerade einen Angehörigen verloren hat, dann ist das nicht sehr angenehm und ist einfach eine Störung dieser Trauer, die die Menschen empfinden. Ich halte es für richtig, dass wir Friedhöfe zwar gerne benützen können, um in der Freizeit dort in ruhiger Weise spazieren zu gehen, aber dass sie eigentlich keine Sportstätten sind. Ich habe es selbst erlebt, wie am Hernalser Friedhof parallel zur Alszeile dann die Leute mit Rollerblades gefahren sind. Also ich glaube, das muss nicht sein. Sie wurden aber dann durchaus von Friedhofsbesuchern auch darauf hingewiesen, dass das nicht der richtige Ort ist, und haben sich dann zurückgezogen. Das habe ich nur ein Mal erlebt, aber ich glaube, es ist schon richtig und sinnvoll, dass man hier zur Mäßigung aufruft und die Friedhöfe nicht unbedingt als Sportanlagen sieht.
Der Volksanwaltschaft ist im gegenständlichen Bericht zu verdanken, dass Deckelgebühren, die Leute entrichten hätten sollen, nicht gerechtfertigt waren, vor allem auf Grund dessen, dass seitens der Friedhöfe Wien das Leistungsverzeichnis nicht vollständig war. Jetzt haben die Beschwerdeführer natürlich davon Abstand nehmen können. Die Frage ist nur: Wie viele haben das einfach gezahlt, ohne dass eine rechtliche Grundlage bestanden hat? Daher ist es eben gut und wichtig, dass das Unternehmen der Friedhöfe in Zukunft anders verfahren muss und ihr Leistungsverzeichnis so auflegen muss, dass es nachvollziehbar ist, damit auch andere in Zukunft geschützt sind. Sie haben sich mit der Instandhaltung mancher Friedhöfe auseinandergesetzt. Auch da ist es gut und wichtig, dass diese gut passierbar sind, dass nicht das Unkraut sprießt und es keine Löcher auf den Wegen gibt, wo sich der eine oder andere eben verletzen könnte.
Ein besonderer Fall, der Ihren Berichten zu entnehmen ist, und das ist, glaube ich, ein trauriger Fall für die betroffenen Eltern, ist, wo jemand in ein Armengrab gelegt wurde. Der 44-jährige Mann ist am 20. September 2018 verstorben, ist von der Polizei tot aufgefunden worden, am 12. November wurde die Beisetzung veranlasst und am 20. November, also 8 Tage später, haben dann die Eltern im Wege des Gerichtskommissärs die Verständigung gehabt, dass ihr Sohn in einem Armengrab beigesetzt wurde. Kein spektakulärer Fall vielleicht von außen, für die einzelnen Betroffenen ist so etwas sicher sehr unangenehm, weil wenn schon die Situation besteht, dass Eltern dem Kind nachschauen müssen, auch wenn das Kind bereits 44 Jahre alt ist, dann ist es in der Regel so, dass sie sicher in einer würdigen Form Abschied nehmen wollen, und das ist nun mal bei uns auch kulturell so festgelegt in Form eines würdigen Begräbnisses, einer würdigen Beisetzung. Also auch hier sollte sowas nicht mehr vorkommen und es ist zu hoffen, dass in Zukunft solche Anlassfälle, die die Volksanwaltschaft behandelt, dann in Zukunft verhindern, dass es noch einmal so etwas gibt.
Sie haben sich mit der Ablehnung von Ansuchen auf Hilfe in besonderen Lebenslagen beschäftigt, mit dem Heimbewohner- und Behindertenrecht. Und da fällt auch so ein an sich kleiner Fall auf, für den Betroffenen aber groß. Es hat monatelang ein hochbetagter Mann um Geld gekämpft. Der hat statt 23 EUR irgendwas 2.300 EUR überwiesen, hat das Geld aber dringend benötigt und musste monatelang darum kämpfen. Ich glaube auch, das sollte nicht vorkommen. Hier muss natürlich darauf Augenmerk gelegt werden, dass in so einem Fall eine Rücküberweisung, in dem Fall war es durch den Fonds Soziales Wien, von dem es schon öfter mal ähnliche Verzögerungen auch bei der Ausstellung zum Beispiel der Löschung von Pfandrechten, und so weiter gab, auf die die Leute oft jahrelang warten müssen, schneller erfolgt.
Die Volksanwaltschaft stellt auch immer wieder fest, dass Formulierungen genauer ausgeführt werden müssen, um eben nicht missverständlich interpretiert zu werden und Sicherheit zu geben. Wir haben den Fall eines 21-jährigen Mannes, der an einer sehr seltenen Form einer Behinderung leidet und dadurch eine Rundumbetreuung braucht. Die erkrankte Mutter konnte ihn nicht betreuen und es war also kaum möglich, ihn unterzubringen. Das ist ja natürlich mit Kosten verbunden. Durch die Einschaltung der Volksanwaltschaft, Gott sei Dank, hat der Fonds Soziales Wien eine eigene Einrichtung errichtet. Dieser Fall war auch in der vorhin schon angesprochenen Sendung Bürgeranwalt, vormals Volksanwalt. Ich halte es für sehr wichtig, dass es diese Sendung gibt. Wenn ich Zeit habe, wenn ich daheim bin, schaue ich sie mir auch gerne an. Man kann immer daraus etwas mitnehmen. Vor allem ist es auch deshalb wichtig, dass betroffene Bürger erfahren, wohin können sie sich denn wenden, wenn sie sich in einem aussichtslosen oder für sie aussichtslosen Kampf mit einer Behörde befinden.
Wir haben hier auch einige Fälle von monatelangem Warten auf Behandlungstermine in Spitälern des KAV, alles Fälle, die noch vor der Corona-Krise waren, die ihr also nicht geschuldet waren. Da fällt eine Tumorbehandlung auf, die sich über Monate zieht. Es fällt ein zehnjähriges Mädchen auf, das über Schmerzen im Knie klagt, dort eine Zyste gehabt hat, die Kontaktaufnahme war am 4. Oktober 2019, die weiterführende diagnostische Abklärung sollte am 8. Jänner 2020 stattfinden trotz Schmerzen bei einem Kind. Also auch so etwas darf einfach nicht vorkommen. Es ist umso mehr erstaunlich, wie hier festgestellt wird, dass die kinderorthopädische Begutachtung auf der Spitalsambulanz des SMZ-Ost, Donauspital, konstant rund drei Wochen beträgt, also deutlich kürzer ist, als dieses Mädchen eben warten musste. Es gibt natürlich immer wieder Kapazitätsengpässe und mangelhafte Handlungsketten, wie ein Mann nach einem Herzinfarkt erfahren musste, und so weiter. Ich werde es jetzt auch nicht mehr im Einzelnen aufführen.
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