Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 48
schiedenen Problemstellungen eingehen, die in der Debatte auch angesprochen wurden und die in meinen Geschäftsbereich fallen. Wir haben in der nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung im Jahr 16.000 bis 17.000 Beschwerdefälle bundesweit, von denen rund 12.000 bis 13.000 in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft fallen und von welchen mindestens 8.000 in ein ausführliches Prüfverfahren münden. Das ist eine durchaus beachtliche Zahl, die im Moment im Steigen ist.
Wir haben heute, als wir hierher gingen, darüber gescherzt, dass dieser Bericht oder diese Berichte, die Ihnen heute vorliegen, eigentlich fast Berichte aus einer anderen Zeit sind. Es sind die Berichte aus dem Jahr 2019, also aus der Zeit vor der Pandemie. Durch die Corona-Situation verzeichnen wir jetzt aber natürlich ein Ansteigen der Zahl der Beschwerden und in diesem Zusammenhang vor allem auch ein Ansteigen der Zahl großer Beschwerden. Im Hinblick darauf kann ich Ihnen ankündigen, dass Sie es im nächsten Jahr wahrscheinlich mit drei Berichten zu tun haben werden: Wir werden weiterhin einen nachprüfenden Bericht der Kontrolle der Verwaltung machen. Wir werden natürlich auch den Bericht über die präventive Menschenrechtskontrolle machen. Wir werden aber die Probleme rund um die Pandemiebekämpfung in einem eigenen Band zusammenfassen, der dann sowohl die Bundes- als auch die Landespolitik betreffen wird.
Das führt mich gleich zu einem anderen Punkt. Viele Rednerinnen und Redner haben gesagt, dass sie sich schon auf nächstes Jahr freuen, und ein Redner hat auch gesagt, dass er sich einen stärkeren Dialog wünscht. - Ich kann Ihnen von unserer Seite aus sagen, und zwar diesfalls durchaus in der Mehrzahl: Wir stehen Ihnen natürlich nicht nur zur Debatte unserer Berichte zur Verfügung, sondern wir stehen Ihnen auch zwischendurch, wenn Sie das wünschen, jederzeit für einzelne Themen, die wir ansprechen, zur Verfügung.
Das gilt zum Beispiel auch für Sonderberichte, die wir machen. Wir haben zuletzt einen Sonderbericht über die Situation in Behindertenwerkstätten unter dem Titel „Lohn statt Taschengeld“ gemacht. Es gibt immer wieder besonders intensive Dialoge zum Beispiel über die Situation in den Alten- und Pflegeheimen, gerade in Corona-Zeiten. Auch dagegen würde überhaupt nichts sprechen, dass ein einzelnes Thema herausgegriffen wird und man hier in einen Dialog mit der Volksanwaltschaft tritt.
Ich habe über die Anzahl der Beschwerden im Allgemeinen gesprochen. Schauen wir uns nun die Beschwerden betreffend Wien an: Es sind im Jahr rund 1.200, die Zahl ist leicht steigend, aber im Großen und Ganzen konstant. Es wurde auch schon gesagt, dass dieses Mittel, das die Volksanwaltschaft gesetzlich zur Verfügung hat, einen Missstand in der Verwaltung festzustellen, eigentlich relativ selten eingesetzt wird, in diesem Berichtszeitraum 283 Mal. Das ist, gemessen am Umfang des Verwaltungshandelns in Wien, relativ wenig. Das heißt aber nicht, dass es nicht mehr zu kritisieren gibt, sondern das heißt nur, dass wir oft auch mit der Verwaltung in einem guten Dialog sind, auf etwas hinweisen, das dann richtiggestellt wird oder wobei zumindest eine Bemühung erkennbar ist, die Situation zu verbessern.
Es wurde in der Debatte von Abg. Holawatsch auch angesprochen, dass unsere Prüfungskompetenz natürlich auf die Verwaltung im engeren Sinn beschränkt ist und dass es sinnvoll wäre, angesichts diverser Ausgliederungen im einen oder anderen Bereich diese Prüfkompetenz auszuweiten. Lieber Erol! Ja! Auch die Volksanwälte selbst treten dafür ein. Zuständig dafür ist allerdings der Nationalrat. Wir haben dort, ähnlich wie du es formuliert hast, unseren Wunsch deponiert, und wir hoffen, dass unsere Anregung dort auf fruchtbaren Boden fällt und der Nationalrat uns erlaubt, auch in ausgegliederte Einrichtungen, an denen Gebietskörperschaften mit zumindest 50 Prozent beteiligt sind, hineinzuschauen und dort Unterlagen zu verlangen. In der Praxis funktioniert es oft, allerdings sind wir auf das Entgegenkommen dieser Einrichtungen angewiesen, während eine Behörde verfassungsrechtlich verpflichtet ist, uns alle Unterlagen im Original zur Verfügung zu stellen.
Neben der nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung sind wir auch berufen, die präventive Menschenrechtskontrolle durchzuführen. In Wien haben wir im Berichtszeitraum das in 119 Fällen bei Einrichtungen mit potenzieller Freiheitsbeschränkung getan und haben 9 Polizeieinsätze beobachtet. Auch daraus kann man viele Schlüsse ziehen. Auch diese Zahl wird auf Grund der Pandemie beim nächsten Bericht größer sein. Allerdings handelt es sich dabei nicht immer um persönliche Besuche der Kommissionen. Wir haben etliches mit den Einrichtungen auch telefonisch abgeklärt, um nicht ein zusätzliches Gefährdungspotenzial für sowieso sehr gefährdete Gruppen darzustellen.
Auch die Heimopferrente wurde von Ihnen angesprochen. Die Abwicklung dieser Heimopferrente ist eine weitere Aufgabe der Volksanwaltschaft. In diesem Zusammenhang möchte ich inhaltlich noch auf ein paar Dinge eingehen. Es wurde gesagt, dass es neben dieser Heimopferrente auch Entschädigungszahlungen der Träger gibt, die diese Heime betrieben haben, und dass wir Wien diesbezüglich kritisieren. - Ja, das ist so.
Die Heimopferrente ist eine regelmäßige Zahlung für Menschen, die in der Unterbringung zwischen 1945 und 2000 Gewalt erfahren haben, und die Entschädigungszahlung ist sozusagen eine pauschalierte Schadenersatzzahlung für die konkret erlittenen Misshandlungen. Es haben alle Heimträger derartige Entschädigungszahlungen angeboten. - Es stimmt, dass Wien da einen sehr unbürokratischen und raschen Zugang gewählt hat und dass es in Wien im Vergleich zu anderen Entschädigungsprojekten sehr einfach war, zu dieser Entschädigung zu kommen. Leider hat man bei vielen Entschädigungsprojekten, und so auch in Wien, gemeint: Wenn wir das jetzt ein paar Jahre anbieten, dann werden sich schon alle Leute melden und dann ist das irgendwann einmal erledigt, weil die Zahl jener, die da untergebracht waren, ist ja begrenzt und überschaubar.
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