Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 48
Wir kommen zu Antrag 4, eingebracht von der Volkspartei, betreffend Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Wird unterstützt von ÖVP, FPÖ und Grünen, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt.
Ich habe übersehen, dass bei Antrag 3 in formeller Hinsicht die Zuweisung dieses Antrages an das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung beantragt wird. Daher lasse ich Antrag 3 noch einmal abstimmen und frage, wer für die Zuweisung dieses Antrages ist. - Dieser Antrag wird unterstützt von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS und hat damit die erforderliche Mehrheit. Dieser Antrag 3 wird dem zuständigen Mitglied der Wiener Landesregierung zur weiteren Behandlung zugewiesen.
Wir kommen nun zur Postnummer 2 betreffend die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher, und ich erteile ihm das Wort.
Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Der Antrag wird einstimmig unterstützt.
Ich komme daher zur Abstimmung im Rahmen der zweiten Lesung und bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.
Somit ist das Gesetz beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 3 betreffend die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Förderung politischer Parteien in Wien ab 2013 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. Ich ersuche ihn. die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Initiativantrag.
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Krauss. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vorweg: Wir werden dem Initiativantrag, der heute eingebracht wird, zustimmen, weil wir es für ein richtiges und wichtiges Signal halten, gerade jetzt in der Corona-Zeit, also in Zeiten der Pandemie, auch bei der Politik zu sparen, respektive die Parteienförderungen in den kommenden zwei Jahren nicht anzupassen. Die Koalition kann in dieser Frage auf unsere Unterstützung zählen.
Es ist uns allerdings auch ein Anliegen, ein klares Bekenntnis zur staatlichen Parteienförderungen abzulegen. Wir wollen klar machen, dass wir natürlich dafür sind, dass Parteien vom Staat Geld erhalten, um Politik zu machen, und dass wir nicht wollen, dass einzelne Persönlichkeiten große Spenden machen können, um Einfluss auf die Politik zu nehmen und so vielleicht auch private Interessen oder Interessen kleiner Gruppierungen in die Politik hineinzutragen, um sich monetär einen Vorteil zu erkaufen. Deshalb werden wir einen Antrag einbringen, dass Spenden an Parteien auf Wiener Ebene ganz verboten werden, weil wir der Meinung sind, dass das ein richtiges Zeichen der Zeit wäre.
Da wir aber eben genau dieser Meinung sind, dass es wichtig ist, dass wir ein Parteisystem haben, das staatlich finanziert ist und bei dem man nicht auf einzelne private Gönner abzielen muss, werden wir den ÖVP-Antrag ablehnen, der darauf abzielt, die Parteienförderung in Wien grundsätzlich zu reduzieren.
Wir werden allerdings noch einen weiteren Antrag einbringen. Dieser wird darauf abzielen, die Wahlkampfkostenobergrenze für Wahlkämpfe zu halbieren und auf 3 Millionen EUR zu senken. Ich weiß, dass es in diesem Zusammenhang verschiedene Anträge von Parteien gibt. Es gibt eine Initiative der Grünen, von der wir meinen, dass sie zu niedrig angesetzt ist. Es gibt eine Initiative der Regierungsparteien, die wir wiederum für etwas zu hoch halten. Wir glauben, dass eine Halbierung der Wahlkampfkostenobergrenze von 6 auf 3 Millionen EUR ein guter Mittelweg wäre. Dort könnte man sich treffen, hier könnte man einsparen, um gleichzeitig auch in Zukunft einen fairen Wahlkampf erhalten zu können. - Vielen Dank.
Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Herr Präsident! Hoher Landtag!
Ich freue mich sehr, dass wir heute den Entwurf des Gesetzes beschließen werden, dass die Parteienförderung in Wien für zwei Jahre lang nicht valorisiert wird. Ich habe auch im Dezember schon erwähnt, dass es nicht nur in diesen Zeiten, sondern auch allgemein ein wichtiger Beitrag ist, wenn wir auf die sehr hohe Parteienfinanzierung in Österreich einen Blick werfen, darüber nachdenken und auch zeigen, wo und wie wir unseren Beitrag dazu einbringen.
Ja. Die Wiener Fortschrittskoalition macht, was sie versprochen hat. Andere reden leider nur darüber. Die Maßnahme einer Valorisierung wird ja im Bund von Türkis und Grün gerade diskutiert, aber mehr als ein paar Ankündigungen sind es bis jetzt nicht gewesen. - Ich muss heute schon, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular