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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 52

 

wenn von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird, das Verfahren wie bisher ohne Aufschub rasch abgewickelt werden kann.

 

Zusammenfassend gesagt bin ich wirklich davon überzeugt, dass wir mit der Umsetzung dieser Novelle Umweltorganisationen fair und adäquat in umweltbezogene Verfahren eingebunden haben. Durch die Bereitstellung der Unterlagen auf die elektronische Plattform und die leichte Zugänglichkeit zur Verfahrensteilnahme wird den Umweltorganisationen ein Handeln in effizienter und effektiver Weise ermöglicht. Ich freue mich wirklich, dass wir das in sehr kurzer Zeit nach einem sehr intensiven Start in die neue Regierungsperiode hier vorlegen können. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken, und ich möchte mich auch explizit für das Interesse aller Fraktionen bedanken, im Vorfeld gemeinsam die Unterlagen und Inhalte zu diskutieren.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Kickert gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

10.30.14

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Landesrat, für die sehr ausführliche Beantwortung. Die von Ihnen angesprochene Sammelnovelle und meinen Standpunkt beziehungsweise den Standpunkt unserer Fraktion dazu werde ich dann zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der Tagesordnung kundtun.

 

Ich möchte aber mit meiner Nachfrage sozusagen eine Klarstellung herbeiführen. Ich möchte Sie fragen, ob Sie für die Zukunft gewährleisten können, dass es bei dieser schon von Ihnen angesprochenen formlosen Teilnahmeerklärung von Umweltorganisationen bleibt. Können Sie das gewährleisten?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Die kurze Antwort lautet: Ja. Die längere Antwort geht aus dem Satz von vorher hervor: Keine Sorge, es wird nicht viel länger! Ich sage aber gerne noch einmal fürs Protokoll: Die Teilnahmeerklärung hinsichtlich der Verfahren in Europaschutzgebieten ist einzig und allein schriftlich notwendig, und es ist dafür keine weitere inhaltliche Ausführung notwendig. Die Schwelle dazu ist sehr niedrig.

 

Präsident Ernst Woller: Danke schön. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mantl gestellt. Bitte.

 

10.31.32

Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Auch von mir und uns alles Gute zum jugendlichen Geburtstag.

 

Meine Anfrage: Laut Regierungsübereinkommen sollen umweltrelevante Verfahren beschleunigt werden. Gemeint sind damit hauptsächlich UVP-Verfahren. Welche konkreten Maßnahmen sind hier geplant? Und welche Maßnahmen kann das Land Wien in seinem Kompetenzbereich überhaupt treffen?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Nachfrage. Grundsätzlich ist es mir wirklich wichtig - ich glaube, das habe ich vorher ganz gut ausgeführt -, dass wir nicht zusätzlich Hürden einbauen oder auch unnötigerweise etwas abbauen, was auf dem Weg durch bestimmte Verfahrensschritte zu einer Verlängerung führen würde. Das wäre im konkreten Fall zum Beispiel die Einführung einer Zustellfiktion, die das verlängern würde, ohne aber irgendetwas zu bringen. Ein großer Anteil der Verfahren etwa auch in der gegenständlichen Sammelnovelle ist nämlich vermutlich gar nicht von Interesse für die Umweltorganisationen. Mit einem ähnlichen Zugang möchten wir auch an alle anderen legistischen Verfahren gemeinsam herangehen, im Übrigen gerne mit einer ähnlichen Bereitschaft, das im Vorfeld der Beschlussfassung noch einmal gerne mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen zu besprechen, diese zu informieren und zusätzlich für Nachfragen zur Verfügung zu stehen.

 

Was die Frage betrifft, Möglichkeiten, die bundesgesetzlich zur Verfügung stehen, anzugehen, sind wir an sich keine Kinder von Traurigkeit und immer bereit, auch diesbezüglich den einen oder anderen Vorschlag zu machen und mit unseren KollegInnen auf Bundesebene zu diskutieren.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Ing. Guggenbichler. Bitte.

 

10.33.42

Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Auch von mir alles Gute! Ich habe mir das kurz angeschaut: Heute ist Ihr Feiertag. Und wenn man im Internet nachschaut, dann sieht man, dass heute zufällig auch der Tag des Gedenkens des kommunistischen Terrors in Lettland ist. Somit haben wir nicht nur etwas zu feiern, sondern auch eines Ereignisses zu gedenken.

 

Nun zur Frage: Herr Stadtrat! Im Hinblick auf die Aarhus-Richtlinie und diese Umsetzung werden diese 23 ausgewählten Organisationen die Möglichkeit haben, Mitspracherecht zu bekommen. Sehen Sie außerhalb dieses Gesetzes auch die Möglichkeit, Bürgerinitiativen bei der Mitsprache zu fördern?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage.

 

Es ist ja überhaupt am heutigen Tag ganz viel zu feiern beziehungsweise einiger Situationen zu gedenken. Zum Beispiel war der 25. März 2001 der Tag einer Gemeinderatswahl, und zwar einer wunderbaren Wahl, an dem die Sozialdemokratie die absolute Mehrheit zurückgewonnen hat.

 

Nun zurück zur eigentlichen Frage: Das Thema der Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen kann man auf zwei verschiedenen Ebenen beantworten. Kurz möchte ich es beantworten im Hinblick auf die gegenständliche Fragestellung, nämlich die Aarhus-Konvention. Diesfalls ist es so, dass die Einbindung von Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen in umweltbezogene Verfahren in der Aarhus-Konvention anders als für Umweltorganisationen - ich habe das schon erwähnt - grundlegend nicht normiert ist.

 

Dennoch wurde Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen in Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 Mitwirkungsrechte an Verfahren eingeräumt. Das ist jedoch nicht im Verhältnis zu Verfahren nach

 

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