Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 52
ein Gesetz, das nicht den Grundlagen entspricht oder anderen Gesetzen widerspricht, und erreicht damit das eine Ziel, nämlich die sogenannte Rechtssicherheit, nicht. Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der genau diese Fristen verlängert und eine Zustellfiktion von zwei Wochen einbringt, wie es in anderen Verfahren üblich ist, und ersuche um eine entsprechende Abstimmung.
Weiterhin gibt es Unklarheiten zu Gerichtswegen und zur Frage, was alles gilt. Es wird im Entwurf festgehalten, dass Umweltorganisationen das Recht haben, Beschwerde einzulegen. Es wird aber nirgends festgehalten, dass Umweltorganisationen sowieso und prinzipiell bei der Einhaltung von Umweltvorschriften ein subjektives Recht haben, und übrigens nicht nur Umweltorganisationen, wie ich zu Beginn ausgeführt habe, sondern auch jede einzelne Person. In anderen Gesetzen, wie zum Beispiel in bundesrechtlichen Umweltvorschriften wie dem Abfallwirtschaftsgesetz oder dem Wasserrechtsgesetz wird ganz klar festgestellt, dass Umweltorganisationen das Recht zukommt, auch außerhalb von Verfahren ein subjektives Recht geltend zu machen.
Was schließlich auch noch fehlt, ist, dass gegen einen Bescheid oder ein Erkenntnis das Landesverwaltungsgerichtes natürlich auch der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden kann. Sollte diese Möglichkeit der Revision beim Verwaltungsgerichtshof ausgeschlossen sein, wäre dieses Gesetz unzweifelhaft verfassungswidrig.
Zuallerletzt komme ich zu dem Teil, den wir in der sehr freundschaftlichen Besprechung des Gesetzes geklärt haben. Die meisten Umweltorganisationen sind auf Grund der sehr knappen Zustellfristen beziehungsweise Teilnahmefristen überrascht gewesen und haben befürchtet, dass sich diese Zeit für ihre Arbeit und allfällige Teilnahmeerklärungen nicht ausgeht. Wir haben sowohl bei der Anfragebeantwortung wie hoffentlich jetzt auch in der Diskussion festgehalten, dass eine Teilnahmeerklärung formlos erfolgen kann. Das heißt, einfach mit einem „Ich möchte teilnehmen.“ und ohne Begründung. Das ist wichtig für die Umweltorganisationen, weil die Fristen, wie gesagt, insgesamt sehr kurz sind.
Zusammenfassend möchte ich jetzt nach all meinen Ausführungen also anführen, warum wir nicht zustimmen können: Weil wir wirklich glauben, dass dieses Gesetz restriktiver ist, als es sein müsste. Wien hätte weiter gehen können.
Wir haben seit 2016 mehr gefordert, mehr Information, mehr Öffentlichkeitsbeteiligung, mehr Rechte, nicht nur für Umweltschutzorganisationen, sondern auch für jedermann und jederfrau, die sich von einer Handlung oder von einer Unterlassung der Stadt Wien in ihrem Recht auf eine intakte Umwelt eingeschränkt fühlen.
Durch die RednerInnen nach mir werden noch Anträge eingebracht, auch dazu möchte ich mich kurz äußern. Der Resolution von SPÖ und NEOS zur Einhaltung von Menschenrechten und der UN-Nachhaltigkeitsziele bei Lieferketten werden wir zustimmen. Ich danke auch für die kurzfristige Änderung des Antrages in Bezug auf die Frage, wer in der Bundesregierung zuständig ist, dem werden wir zustimmen.
Es gibt kurzfristig - ich glaube, vor einer halben oder Dreiviertelstunde eingetroffen - auch einen Antrag der ÖVP dazu. Ich empfinde es als ein bisschen lächerlich, so einen Antrags-Hickhack zu machen. In der Sache ist natürlich der Antrag nicht falsch, er bezieht sich halt nur in einem auf das Land Wien, dass sich nämlich das Land Wien dafür ausspricht, dass es eine europaweite Lösung gibt und dass das Land Wien sich in seinem eigenen Wirkungsbereich darum kümmern wird.
Ja, die Überwachung der Lieferketten ist kompliziert und ja, es braucht eine europäische Lösung, aber sich zum Beispiel auch auf der Bundesebene zum Ziel zu verpflichten, wäre kein Fehler. Das machen wir auch. Das heißt, wir werden sowohl dem Antrag der SPÖ und den NEOS zustimmen, als auch dem Antrag der ÖVP, selbst wenn wir die ganze Vorgehensweise ein bisschen lächerlich finden. So, das war’s. Man kann ja, wie es so schön heißt „the greater woman“ sein und über die Lächerlichkeit hinwegsehen und in der Sache an der Sache bleiben. In diesem Fall werden wir es tun und den Anträgen zustimmen.
Ich würde mir wünschen, dass dem Abänderungsantrag auch zugestimmt wird, selbst wenn ich keine große Hoffnung habe. Was ich Ihnen aber garantieren kann, ist, dass ich an dieser Sache dran bleibe und dass wir darum kämpfen werden, jeden einzelnen Mangel, den ich hier angeführt habe, zu bekämpfen, und zu schauen, dass er in einer der nächsten Novellen behoben wird, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung schafft, was der Geist der Aarhus-Konvention vorsieht, nämlich einen tatsächlichen Schutz des Rechts auf eine gesunde Umwelt.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Abg. Gorlitzer. Ich erteile es ihm.
Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine Damen und Herren hier im Saal und auch via Livestream zu Hause!
Die Aarhus-Konvention wurde bereits am 30. Oktober 2001 von der EU ratifiziert. Sie betrifft, wie die Kollegin richtigerweise gesagt hat, den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und auch den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. In Österreich ist diese Aarhus-Konvention seit 2015 im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes verankert. Dieses UNECE-Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt, im vorliegenden Gesetzesentwurf betrifft es hauptsächlich Umweltorganisationen.
2016 gab es bereits Gespräche in Wien zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in einem Gesetzestext. Es wurden da viele Ideen eingebracht, Diskussionen geführt, Sitzungen durchgeführt, und dann gab es allerdings lange Zeit nichts. Ich weiß schon, in Wien dauert es manchmal ein bisschen länger, bis so einiges zur Umsetzung gelangt, die Mühlen mahlen etwas langsamer, aber immerhin nach fünf Jahren wurde ein entsprechender Gesetzestextantrag hier vorgelegt. Mit der vorliegenden Änderung des Wiener Nationalparkgesetzes und des Wiener Naturschutzgesetzes wird es mehr
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