Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 93
gesagt, dass es wohl nicht sein kann, dass der Bund auf der einen Seite verkauft, es gibt eine Sonderzahlung, und diese Sonderzahlung, oder Bonuszahlung, wie sie manchmal auch genannt wurde, muss dann in der Mindestsicherung in Abzug gebracht werden. Wir haben darauf hingewiesen, dass das bei den Arbeitslosenaufstockern der Mindestsicherung in Wien nicht ankommt. Unsere Kritik voriges Jahr im Frühjahr hat ja auch gewirkt, und wir haben daher eine rechtliche Klarstellung des Bundesgesetzgebers gekriegt, dass wir Einmalzahlungen als Sonderbedarf gemäß § 7 Abs. 5, den Sie auch zitieren, anrechnungsfrei stellen können. Wir haben daher im vergangenen Jahr noch vor der Sommerpause, also jetzt vor einem Jahr, auch eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes hier im Landtag vorlegen und verabschieden können, damit diese Einmalzahlung nach § 7 Abs. 5 anrechnungsfrei gestellt werden kann.
Bei der erhöhten Notstandshilfe hingegen haben wir sowohl von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit als auch von Seiten des Bundesministeriums für Soziales die schriftliche Rückmeldung bekommen, dass es sich bei der erhöhten Notstandshilfe um eine anzurechnende Arbeitslosenversicherungsgesetzleistung handelt und somit in der Mindestsicherung zum Abzug zu bringen ist. Das gilt auch für Schulungszuschläge wie zum Beispiel den Bildungsbonus. Die Antwort ist inhaltlich sozialpolitisch dramatisch nicht befriedigend, aber klar ist, dass die Wiener Sozialbehörden sich an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten haben.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Prack gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke für die Beantwortung, Herr Stadtrat!
Können Sie beziffern, wie hoch das Körberlgeld aus Bundesmitteln ist, das die Stadt hier auf Kosten jener verdient, für die die zusätzlichen Mittel eigentlich gedacht sind?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Die Frage ist nicht beantwortbar, weil der Begriff Körberlgeld ehrlich gesagt ein völliger Irrtum ist. Es geht nicht um Körberlgeld. Es geht um den Vollzug eines Gesetzes. Ja, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes ist ein Fragment, ja das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes ist inhaltlich überhaupt nicht zu befürworten. Ja, es ist ein grüner Sozialminister, der es in der Hand hat, dem Parlament eine entsprechende Änderung vorzulegen. Von Körberlgeld zu reden, ist ein völliger Irrtum.
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Herr Landesrat, der Steirische Landtag hat vor Kurzem das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vollinhaltlich übernommen, und das wird mit 1. Juli 2021 in Kraft treten, und zwar mit den Stimmen der Sozialdemokraten. Ich frage Sie jetzt: Werden Sie diesem Beispiel folgen und uns im Herbst auch vollinhaltlich das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zur Abstimmung vorlegen?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Wenn die Frage lautet, ob ich eine Kopie des steirischen Sozialhilfegesetzes vorlegen werde, lautet die Antwort nein.
Präsident Ernst Woller: Die nächste Zusatzfrage wird von Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Landesrat, danke für die bisherige Beantwortung. Ich möchte mich auf das beziehen, was Mindestsicherungsbezieher zusätzlich erhalten und was sie dann melden müssten. Im Zuge der Wahl 2020 war es ja so, dass wir Freiheitlichen, die Sozialdemokraten, die ÖVP, auch die NEOS und die GRÜNEN natürlich sehr viele Beisitzer, Ersatzbeisitzer, Vertrauenspersonen zur Wahl geschickt haben, um diese zu beobachten. Diese bekamen damals 80 EUR als Entschädigung, und theoretisch wäre es ja so, dass jeder, der Mindestsicherung bekommt, das melden müsste. Ich finde das falsch, es ist aber derzeit so nach der aktuellen Regelung. Jetzt meine Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zumindest diese Ausnahme gibt, also dass der Mindestsicherungsbezieher diese 80 EUR zum Beispiel nicht melden müsste?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich bin jetzt kein Lohnsteuerexperte für die Entschädigung von Wahlbeisitzern, ehrlich gesagt. Ich bin mir nicht sicher, ob das als Entgelt zu werten ist oder als Aufwandsentschädigung, aber sagen wir einmal so: Wenn es möglich ist, hätte ich kein Problem damit. Das Problem wird aber wahrscheinlich das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sein. Ich kann aber gerne zusagen, dass wir diese Frage extra prüfen und wenn es notwendig ist, eine Änderung des Gesetzes zu machen und das im Rahmen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes möglich ist, soll nichts dagegen sprechen. Da freue ich mich, wenn wir das dann gemeinsam beschließen.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Abg. Konrad gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Sehr geehrter Herr Landesrat!
Wir haben über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz jetzt schon einiges gehört. Es gab ja Aussagen sowohl von Sozialminister Mückstein wie auch vom Vizekanzler, dass es da einer Reform bedarf, jedenfalls laut den GRÜNEN sozusagen. Meine Frage lautet daher: Gab es da bereits Gespräche zwischen den Landesräten, Soziallandesräten und -rätinnen und dem Sozialminister und gibt es da eine einheitliche Sichtweise der Soziallandesräte und -rätinnen?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, das ist eine gute Frage, danke auch für die Frage. Der derzeitige Sozialminister ist bekanntermaßen noch relativ jung im Amt und hat natürlich im Augenblick seinen Hauptfokus auf seinen gesundheitspolitischen Auftrag. Ich finde, dafür kann man auch Verständnis aufbringen. Wir hatten einige wenige kurze Gespräche darüber, und ich habe mich sehr gefreut, dass er doch einiges davon auch aufgegriffen hat und sich auch schon öffentlich geäußert hat, dass er auch eine Notwendigkeit sieht, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu überarbeiten. Ich habe mich auch
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