Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 93
runter schon sehr viel passiert und dort der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer - und das ist ja auch das Telos dieses Gesetzes - unbeachtet bleibt. Dieser jahrelange Zugang oder diese Interpretation des Gesetzes des Landes Wien ist also schlichtweg unverständlich. Der Rechnungshof hat auch darauf hingewiesen, dass es da verschiedene Meinungen gab, keine Frage, er hat aber auch schon früher einmal ausgesprochen, dass es wohl klug wäre, wenn sich der Bund mit den Ländern gemeinsam hinsetzt und hier eine Einigung herbeiführt oder eine gemeinsame Vorgangsweise passiert. Das ist nicht geschehen und das wird auch ausdrücklich kritisiert. Also damit beginnt es.
Dann erfolgten in dem Zeitraum, der auch in unserer Dringlichen Anfrage angeführt ist, von 2003 bis Mitte 2019, ein unmittelbarer - es soll so sein - und neun mittelbare Eigentümerwechsel. Da ist also schon ein bisschen etwas passiert. In den Stellungnahmen - ich habe es schon vorgelesen: „die Eigentümerstruktur wurde 2003“ - gut, das ist schon sehr lange her, Sie haben auch festgestellt, dass das einstimmig war, nehmen wir zur Kenntnis, das hat die Landesregierung offensichtlich gemeinsam falsch gemacht. Aber wie es dann weitergegangen ist, auch dazu gibt es wesentliche Kritik des Bundesrechnungshofes, die man nicht so einfach wegwischen kann, meine Damen und Herren.
Auf Seite 56 des Rechnungshofberichtes „Wohnbau in Wien, Reihe Wien, 2021/2“ wird bei der Randzahl 26.2 ausdrücklich Kritik ausgesprochen: „Der Rechnungshof kritisierte die lange Dauer von eineinhalb Jahren, bis die Stadt Wien die gemeinnützige Bauvereinigung im November 2012 aufforderte, ihre Eigentümer bekannt zu geben.“ - Obwohl das schon längst bekannt war, hat das so lange gebraucht. Ich weiß nicht, wer im November 2012 Stadtrat war oder der verantwortliche Ressortleiter, ich weiß nicht, ob das Sie waren, Herr Landeshauptmann, oder Ihr Vorgänger. Da hat man also erstaunlich lange gebraucht, bis man darauf gekommen ist: Ja, das geht uns eigentlich schon etwas an. - Das ist, gerade wenn man das so vor sich herträgt, unverständlich. Es geht dann weiter auch mit diesem Firmenbuchantrag. Auch da - das haben Sie uns unterschlagen - die Kritik des Rechnungshofes: „Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Wien das Firmenbuchgericht nicht über den mittelbaren Anteilserwerb an der gemeinnützigen Bauvereinigung vom Mai 2017 informierte. Dies, obwohl sie dazu verpflichtet war, nachdem eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Mai 2018 klargestellt hatte, dass dieser Anteilserwerb rechtsunwirksam war.“
Ich darf nur noch einmal darauf hinweisen, der Klubobmann unserer Fraktion hat eh auch darauf hingewiesen, 2018 hat es endlich eine Klarstellung im Gesetz gegeben, es hat einer freiheitlichen Regierungsbeteiligung gebraucht, dass das einmal auf Bundesebene klargestellt worden ist. Die SPÖ hat das jahrelang nicht zusammengebracht, wir haben es zusammengebracht. Es ist so, ob man es glauben will oder nicht, lesen Sie nach, „ris.bka.gv.at“, da sind alle Gesetze und auch die Historie der Gesetze nachvollziehbar.
Auch die mangelnde Aktenführung wird da bemängelt, auf Seite 64, Randziffer 33.2. Ich darf vorlesen: „Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Wien Kontakte mit Organwaltern und Vertretern von Parteien im Verfahren zur Entziehung der Gemeinnützigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung und zur Genehmigung des Anteilserwerbs an der gemeinnützigen Bauvereinigung nicht dokumentierte. Er wies dabei insbesondere darauf hin, dass bei solchen Kontakten auch verfahrensrelevante Fragen der Rückabwicklung des Anteilserwerbs an der gemeinnützigen Bauvereinigung besprochen wurden und ein Parteienvertreter sowie dessen Verhältnis zum Leiter der verfahrensführenden MA 50 auch Gegenstand einer Anfrage im Wiener Gemeinderat waren.“
Sie wurden also eh schon sozusagen darauf hingewiesen. Ja, und das hat man schleifen lassen, warum auch immer. Da kann man sich selbst seinen Reim daraus machen. Auch das ist in Ihrer Beantwortung nicht vorgekommen.
Auch beispielgebend gibt es auf Seite 66 noch die Kritik an der Vorgangsweise der MA 50: „Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Wien eine eingehende Überprüfung der Zuverlässigkeit von Organwaltern der gemeinnützigen Bauvereinigung unterließ, obwohl der Leiter der MA 50 Zweifel daran geäußert hatte.“ Also das passt nicht ganz zusammen, wenn man sich als großer Hüter des sozialen Wohnbaus darstellt und es dann solche Sachen gibt, die sich über Jahre ziehen und bei denen die Stadt Wien in Wirklichkeit weggeschaut hat - ich kann es mir nicht anders erklären. Und warum sie weggeschaut hat, kann sich jeder selber ausmalen.
Auch die Sache mit der Dittelgasse, wo Sie sich auf einen rein formellen Standpunkt zurückziehen, war unschön. Der Rechnungshof führt auch das relativ klar an, dass da eine nahe Angehörige, in Wirklichkeit die Tochter einer Präsidentin einer Wohnbauvereinigung, einen Auftrag kriegt und das zu verschleiern versucht, was nicht ganz gelungen ist, denn immerhin wissen wir es ja. Auch da hätte man etwas machen können, nämlich eine Sonderprüfung anlegen. Das geht schon die Stadt Wien, besser gesagt, das Land Wien etwas an. Da hätte man genauer hinschauen können, wenn man nur wollte. Da das tatsächlich im roten Familienkreis und zwar wortwörtlich im roten Familienkreis geschehen ist, hat man weggeschaut, meine Damen und Herren. Das ist auch nicht das, was wir unter sozialem Wohnbau verstehen. Es geht da um Mittel, die bitte schön tatsächlich da sein sollen, um den geförderten Wohnbau zu stützen, und die auch, zumindest zum großen Teil, vom Land Wien erwirtschaftet oder zur Verfügung gestellt wurden. Das ist also schon sensibel und da ist mein Verständnis schon, dass man da besonders hinschauen sollte.
Herr Landeshauptmann, Sie haben uns dann auch relativ salopp mitgeteilt, dass Sie die Fragen 23 bis 35 mit dem Hinweis, dass das angeblich unzulässig sein soll, nicht wirklich beantworten wollen. Herr Landeshauptmann, das kann ich nicht nachvollziehen.
Wir fragen zum Beispiel in der Frage 23: „Weshalb wurden Sonderprüfungen der Gesiba sowie des Sozialbau-Verbundes hinsichtlich ihrer Veranlagungen bei der
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