Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 62
Ich möchte mich aber auch bei den MitarbeiterInnen der Magistratsdirektion bedanken, und vor allem bei unseren MitarbeiterInnen in den Klubs, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass wir heute die großartige Reform beschließen können. - Danke schön.
Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Ich erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich verzichte.
Präsident Ernst Woller: Okay, habe ich nicht gesehen. Gut, der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Die §§ 129c, 129d, 129e, 129f, 129g und 130 sind Verfassungsbestimmungen. Dafür ist gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nun feststelle. Gemäß § 124a Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich, diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen, das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich komme nun zur Abstimmung über die eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträge.
Eingebracht wurde ein Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betreffend Reform der Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse in Wien, Verwaltungsgericht Wien als Schiedsinstanz. Verlangt wird die sofortige Abstimmung. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand oder der Abstimmungskarte. - Das ist nur unterstützt von ÖVP und FPÖ und hat keine ausreichende Mehrheit.
Wir kommen zum zweiten Antrag, ebenfalls eingebracht von der Wiener Volkspartei, betreffend Reform der Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse in Wien, Landesverwaltungsgericht Wien als Schiedsinstanz. Ich ersuche wieder alle Damen und Herren des Wiener Landtages, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand oder Delegiertenkarte. - Das ist unterstützt von ÖVP und FPÖ, hat keine ausreichende Mehrheit und ist damit abgelehnt.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das hat die notwendige Mehrheit. Ich lasse daher nun die zweite Lesung abstimmen und ich ersuche alle Mitglieder des Wiener Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Abstimmungskarte. - Das ist ebenfalls unterstützt von SPÖ, NEOS und Grünen. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Wir kommen nun zum Verlangen, das die Abgeordneten Wölbitsch, Juraczka, Grießler, Gstöttner, Kriz und Sittler eingebracht haben, hinsichtlich an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke gerichteten Antrag betreffend Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes.
Auf die Verlesung wird vom Antragsteller verzichtet. Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor.
Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg. Juraczka das Wort.
Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Corona-Pandemie hat uns mittlerweile viele Monate in ihrem Bann. Wir alle wissen, dass es leider Gottes viele Opfer dieser Pandemie gibt, im schlimmsten Fall haben Menschen mit ihrem Leben bezahlt, sehr viele Menschen hatten auch einen schweren Verlauf, aber darüber hinaus gibt es auch noch viele andere Opfer, beispielsweise Menschen, die psychisch mit dieser Ausnahmesituation nicht zu Rande kommen. Es gibt, das muss man auch ganz offen sagen, natürlich auch wirtschaftliche Opfer. Wir alle wissen, dass wir einen monatelangen Lockdown hatten, wir wissen, dass die Gastronomie beispielsweise ein halbes Jahr geschlossen war und viele alle Rücklagen aufbrauchen mussten, um irgendwie über die Runden zu kommen, so gut Hilfspakete seitens des Bundes auch gewesen sein mögen.
Es gibt natürlich auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wirtschaftlich extrem gefordert waren, sei es, weil sie arbeitslos wurden, sei es, weil sie in Kurzarbeit plötzlich mit 80 Prozent des gewohnten Einkommens auskommen mussten. Gerade bei kleinen Gehältern ist das sehr relevant. Wenn man sich die täglichen Zeitungen durchliest: Wir diskutieren immens intensiv die Maßnahmen, die notwendig sind, um mit der Pandemie medizinisch, virologisch sozusagen zu Rande zu kommen, aber es gibt eigentlich gerade hier in Wien sehr, sehr wenig Diskussionen darüber, wie wir das wirtschaftlich meistern. Da gab es zu Beginn einige Unterstützung, dann hat sich manches - ich denke da beispielsweise nur an „Stolz auf Wien“ - wahrlich nicht als Stein der Weisen herausgestellt und jetzt ist eigentlich Ruhe zu diesem Thema, jetzt kommt gar nichts.
Dabei ist es ja gerade die Wiener Sozialdemokratie, die nicht müde wird, zu sagen, dass diese Pandemie noch nicht vorbei ist. Dann frage ich mich, warum es hier keine weiteren Hilfen gibt, sondern ganz im Gegenteil „business as usual“ gemacht wird. Was meine ich mit „business as usual“? - Man hat sich im Jahr 2007 gedacht: Na, wir wollen uns die Hände nicht schmutzig machen. Wir brauchen zwar immer einen gut gefüllten Stadtsäckel, aber wir wollen nicht in die Sitzungen gehen und da einfach Gebührenerhöhungen fordern, das ist doch unschick, da können wir noch mit irgendeiner go
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